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13.10.00
16:45 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Die F.D.P.-Fraktion wird über Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses befinden

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Nr. 224/2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Kiel, Freitag, 13. Oktober 2000 E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de


Wolfgang Kubicki: F.D.P.-Fraktion wird über Antrag auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses befinden



Presseinformation Sperrfrist: Freitag, 13. Oktober 2000, 15.30 Uhr
Es gilt das gesprochene Wort!
1. Am 11.10.2000 habe ich über mehrere Stunden die durch die Landesregierung vorgelegten Unterlagen zur Übergabe eines BeStra- Vermerkes der Lübecker Staatsanwaltschaft vom 11.05.2000 an den Beschuldigten Staatssekretär Mantik durch Minister Rohwer eingesehen. Es handelt sich hierbei nicht um mehrere Leitz-Ordner, sondern um eine normale Akte des Justizministeriums sowie einen Schnellhefter bzw. einen Ringbuchhefter aus der Staatskanzlei und aus dem Wirtschaftsministerium. Es sind dies insgesamt vielleicht etwas mehr als hundert Blatt, teilweise identisch, bestehend aus dem BeStra-Vermerk, kopierten Zeitungsartikeln, behördeninternen Vermerken und Schriftwechsel. Das Studium dieser – im übrigen nicht vollständigen – Unterlagen sowie der Abgleich mit dem Protokoll der Innen- und Rechtsausschusssitzung vom 28. September 2000 und weiteren vorhandenen Informationen hat die Zweifel an der öffentlichen Darstellung von Minister Dr. Rohwer intensiviert und weitere Fragen aufgeworfen. 2 2. Im Einzelnen:

In der 7. Innen- und Rechtsausschusssitzung vom 28. September 2000 hat Minister Dr. Rohwer ausgeführt – und ich zitiere hier aus Authentizitätsgründen wörtlich:

„Sind dienstrechtliche Maßnahmen gegen Uwe Mantik zu treffen? .... Hier geht es um die Frage nach den dienstrechtlichen Konsequenzen und mein konkretes Vorgehen, um diese Fragestellung gründlich zu klären. ... Am Abend des 11. Mai übermittelte mir das Büro der Ministerpräsidentin telefonisch die Bitte der Ministerpräsidentin, die Angelegenheit unter dienstrechtlichen Aspekten zu untersuchen (S. 5 des Protokolls).
Die Ministerpräsidentin hatte mich ja gebeten, kurzfristig eine Empfehlung zu geben, ob dienstrechtliche Maßnahmen gegen Uwe Mantik zu ergreifen waren. (S. 6 des Protokolls)
Die dienstrechtlichen Maßnahmen, durch die Frage der Ministerpräsidentin an mich eingeleitet, kann vor diesem Hintergrund des laufenden Ermittlungsverfahrens, bei diesen vorliegenden Informationen, Uwe Mantik Staatssekretär bleiben, mußte ich zu dem Zeitpunkt prüfen. Wenn ich zu dem Ergebnis gekommen wäre, dass aus unserer Sicht eine gravierende Verfehlung anzunehmen ist, hätte ich der Ministerpräsidentin zu diesem Zeitpunkt empfehlen müssen, Herrn Mantik entweder vom Dienst zu suspendieren – er war ja auf Probe – oder zu entlassen.“ (Seite 11 des Protokolls)
Dieser von Herrn Minister Rohwer erklärte zeitliche Druck zur Prüfung dienstrechtlicher Maßnahmen gegen Staatssekretär Mantik bestand am 11.05.2000 nach Bekanntwerden der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Staatssekretär Uwe Mantik nicht, jedenfalls nicht ausgelöst durch die Einleitung des Ermittlungsverfahrens.
Den Lübecker Nachrichten vom 12.05.2000 ist unter der Überschrift „Staatsanwalt ermittelt – doch Simonis will Mantik halten“ unter anderem zu entnehmen:
„Der Anfangsverdacht gegen den früheren Geschäftsführer des stadteigenen Koordinierungsbüros Wirtschaft in Lübeck (KWL) habe sich bestätigt, teilte Oberstaatsanwalt Uwe Wendt gestern mit. Ermittelt werde wegen des Verdachts der Untreue und der Bestechlichkeit. Wendt: „Dabei werden von uns auch die Zusammenhänge mit dem VFB Lübeck geprüft.“ ....
Bürgermeister Saxe wird das Ergebnis der Prüfung durch das Städtische Rechtsamt heute vorstellen. Nach LN-Informationen hat Mantik danach arbeitsrechtliche Verfehlungen begangen. Es sei 3 aber kein materieller Schaden zu Lasten des KWL und der Stadt entstanden. Der neue Wirtschaftsminister Bernd Rohwer (SPD) erklärte: „Es bleibt dabei, dass die vollständige Klärung der Vorwürfe abzuwarten ist, insbesondere die angekündigte Stellungnahme der Stadt Lübeck. Uwe Mantik lässt der Staatsanwaltschaft entlastendes Material übergeben, das sie in ihrer Entscheidung offenbar nicht einbezogen hat.“
Im übrigen, so Rohwer, leiste Mantik „gute Arbeit“. Auch Regierungssprecher Gerhard Hildenbrand verwies auf das ausstehende Gutachten des Rechtsamtes. Der Simonissprecher erklärte: „Wenn kein Schaden für die Hansestadt entstanden ist, und wenn er sich nicht persönlich bereichert hat, spricht nichts dagegen, dass er Staatssekretär bleibt.“
Danach steht fest, dass durch bereits am 11.05.2000 abgegebene öffentliche Erklärungen des Ministers und der Ministerpräsidentin die Frage dienstrechtlicher Konsequenzen bereits dahingehend entschieden und beantwortet war, dass solche – jedenfalls gegenwärtig – nicht in Betracht kämen.

Im übrigen hatte der Minister bereits Tage zuvor durch die Abteilung 1 in seinem Hause die rechtlichen Grundlagen prüfen und sich mitteilen lassen, nach denen ein Staatssekretär als politischer Beamter entlassen, in den einstweiligen Ruhestand versetzt oder von der Ausübung seines Dienstes auf Zeit suspendiert werden kann.

Was also sollte am 11. Mai abends, am 12. Mai und über das Wochenende hinweg durch Fragen und Antworten zwischen Minister, Staatssekretär und einem eingeschalteten Rechtsanwalt noch geprüft werden?

Auch die Behauptung, die „dienstrechtliche Vorprüfung“ habe erst am 11.05. abends auf Bitte der Ministerpräsidentin begonnen, kann so nicht aufrechterhalten werden. Bereits am 08.05.2000, veröffentlicht in den Lübecker Nachrichten vom 09.05.2000, hat Minister Rohwer nach eigenen Angaben seinen Staatssekretär Mantik aufgefordert, zu den öffentlich gegen ihn erhobenen Vorwürfen „bis zum Wochenende“ ihm, dem Minister gegenüber, Stellung zu nehmen und entsprechende Fragen zu beantworten. 4 3. Komplex: Inhalt BeStra-Vermerk

Hinsichtlich des Inhalts des von Herrn Minister Rohwer nach eigenen Angaben am 12.05. Herrn Staatssekretär Mantik übergebenen BeStra- Vermerkes hat der Minister in der Innen- und Rechtsausschusssitzung vom 28.09.2000 unter anderem folgendes erklärt:

„Darin wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Uwe Mantik und der Gegenstand des Verfahrens mitgeteilt. (S. 5 des Protokolls)....
Auf der anderen Seite durfte das Ermittlungsverfahren nicht beeinträchtigt werden. Dessen war ich mir sicher. Denn die in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft angekündigten Hausdurchsuchungen waren am Vortag bereits erfolgt. Und die Sachdarlegungen in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft waren inhaltsgleich mit den bereits erfolgten Medienveröffentlichungen. (S. 6 des Protokolls) ...
Die Grundlage für meine Einschätzung, dass laufende Ermittlungen nicht gefährdet wurden, war erstens die in dem BeStra-Vermerk dargelegte Aussage, dass am selben Tage, also am 11., die Durchsuchung beim VFB Lübeck durchgeführt werden sollte, ich zweitens während eines Gespräches, das ich am Abend des 11. mit Herrn Mantik hatte, Herr Mantik draußen ans Telefon ging und mit der Aussage zurückkam, er habe soeben aus Lübeck diese Information von einer leitenden Person des VFB Lübeck erhalten, gar nicht auf meine Nachfrage. Ich hatte keinen Grund, diese Aussage in irgendeiner Weise zu bezweifeln. Sie war ja auch für diesen Tag angekündigt. (S. 15/16 des Protokolls) ...
Abgesehen davon, dass in diesem Fall der Beschuldigte Uwe Mantik durch mein Verhalten keine zusätzlichen Informationen erhalten hat, die er nicht auch aus anderen Quellen hatte – die Informationen lagen ja vor. Das können Sie nicht wissen, aber ich weiß es, weil ich diesen Abgleich hatte. Deswegen darf ich es zumindest sagen, Herr Kubicki. (S. 19 des Protokolls) ...
Ich habe erstens den BeStra-Vermerk gehabt, aus dem eindeutig hervorging, dass die Informationen, die für mich enthalten waren, sozusagen zum Tathergang, allesamt in der Presse niedergelegt waren. Zweitens bestand die einzige ermittlungsorientierte Information, die künftige Ermittlungstätigkeiten anging, darin, dass eine Hausdurchsuchung für den selben Tag in den Räumen des VFB Lübeck angekündigt worden ist. (Bl. 21 des Protokolls)
Er (der BeStra-Vermerk) hat darüber informiert, was sozusagen an Vorwürfen im Raum war, was für mich nicht überraschend war, und hat zusätzlich den Hinweis auf die Hausdurchsuchung gegeben. Das war es.“ (S. 24 des Protokolls) 5


Diese Aussage des Ministers deckt sich nicht – und zwar in zwei wesentlichen Punkten – mit dem Inhalt des mehrseitigen BeStra- Vermerkes. Der BeStra-Vermerk enthält mindestens zwei Informationen, in einem Fall sogar eine entscheidende, von denen der Minister nicht wissen konnte, ob, oder anders ausgedrückt, annehmen musste, dass Staatssekretär Mantik sie nicht kannte, die auch für den Minister neu gewesen sein muss, weil eine entsprechende Presseberichterstattung gar nicht vorgelegen hatte. Der Minister konnte deshalb überhaupt nicht zu der Einschätzung gelangen, die Ermittlungen würden nicht gefährdet. Eine solche Einschätzung – Gefährdung der Ermittlungen - hätte sich für ihn geradezu aufdrängen müssen, wenn der Tatvorwurf gegen Staatssekretär Mantik wegen Bestechlichkeit sich bestätigen sollte.

Dieser Feststellung steht die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kiel, ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Minister Rohwer wegen Verstoßes gegen § 353 b StGB und anderer rechtlicher Vorschriften nicht zu eröffnen, nicht entgegen. Die seitens der Staatsanwaltschaft Kiel vorgenommenen Wertungen bei der Prüfung der einzelnen Tatbestandsmerkmale sind rechtlich vertretbar, jedoch nicht zwingend, führen jedenfalls nicht zu der von Minister Rohwer dem Ausschuss gegenüber abgegebenen Erklärung, seine Entscheidung sei strafrechtlich absolut unbedenklich gewesen, wie die Staatsanwaltschaft festgestellt habe (Bl. 9 des Protokolls) bzw. die Feststellungen der Staatsanwaltschaft hätten ergeben, dass die Ermittlungen nicht gestört worden seien. (Bl. 16 des Protokolls). Nicht alles, was nicht unmittelbar zu einer strafrechtlichen Verfolgung führt, ist damit auch rechtlich zulässig oder politisch opportun. Der Wirtschaftsminister wird noch zu erklären haben, welche Schlussfolgerungen er aus der Weigerung der Justizministerin am 11.05. gezogen hat, ihm den BeStra-Vermerk zu übermitteln. 6 4. Komplex: Rechtliche Beratung Die Behauptung von Wirtschaftsminister Rohwer, er habe sich vor der Weitergabe des Vermerks an Staatssekretär Mantik umfangreich rechtlich beraten lassen, wörtlich:

„Ich habe mich in dieser Frage – ich finde, das ist meine Entscheidung, wie ich mich beraten lasse – eines mir bekannten und für mich absolut hochkompetenten Beraters dabei bedient und mich dabei in allen Fragen, sowohl den dienstrechtlichen, den disziplinarrechtlichen als auch den anderen Fragen beraten lassen. (S. 11 des Protokolls) ...
Alle Argumente, die von Herrn Ewer und von Herrn Bäumler genannt worden sind, sind in der Diskussion zwischen Herrn Ewer und mir am 11. Mai berücksichtigt worden, mussten berücksichtigt werden, um eine Entscheidung zu treffen“ (Bl. 33 des Protokolls)
ist durch die Aktenlage widerlegt.

Aus der Akte ergibt sich, dass bereits am 11.05.2000 die Frage der Zulässigkeit einer Weitergabe des Vermerks zwischen Staatskanzlei und Minister erörtert, jedoch nicht abschließend entschieden wurde. Die Staatskanzlei wurde danach nicht wieder befragt.

Die Justizministerin verweigert die Übermittlung des BeStra-Vermerks an den Wirtschaftsminister.

Eine zunächst summarische und später fundierte rechtliche Stellungnahme durch Herrn Rechtsanwalt Ewer erfolgt erst nach Auffinden des BeStra-Vermerkes durch die Staatsanwaltschaft Lübeck beim Beschuldigten Staatssekretär Mantik in dessen Diensträumen und der damit zusammenhängenden Aufforderung der Staatskanzlei an Minister Rohwer zu erläutern, wie denn der BeStra-Vermerk in die Hände von Staatssekretär Mantik gelangt sei.

Es ist in diesem Zusammenhang bemerkenswert, dass Herr Rechtsanwalt Ewer erst nach der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 28.09.2000 durch das Wirtschaftsministerium schriftlich gebeten wird, seine Erinnerungen an die Gespräche vom 11.05. bzw. 12.05.2000 betreffend Übergabe des BeStra-Vermerkes an 7 Staatssekretär Mantik schriftlich mitzuteilen, wobei auch diese „Erinnerung“ die Behauptung einer umfassenden Prüfung der Sach- und Rechtslage am Abend des 11.05.2000 bzw. im Verlaufe des 12.05.2000 nicht trägt.

5. Komplex: Tätigkeit Rechtsanwalt Dr. Ewer

Die Rolle, die Rechtsanwalt Dr. Ewer in dem gesamten Komplex spielt, ist unklar. Er tritt ausweislich der Aktenlage als Berater des Ministers in dienstrechtlichen Angelegenheiten gegenüber zumindest einem Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums auf, als rechtlicher Berater des Ministers als Mitglied der Landesregierung gegenüber der Staatskanzlei bzw. der Ministerpräsidentin und als Verteidiger, wobei die – im übrigen nicht vorwerfbare – Koordinierung und Formulierung verschiedener Stellungnahmen des Ministers sowie die anderer Institutionen zumindest beachtlich ist und weiterer Aufklärung bedarf.

6. Zusammenfassung

Der nicht bestehende Zeitdruck, die Umstände des Zusammentreffens der Beteiligten – zum Beispiel die Ablieferung der angeforderten Antworten von Staatssekretär Mantik auf die schriftlich formulierten Fragen (beides lag bisher im übrigen nicht vor) – und die Erörterung des Themenkomplexes unter „dienstrechtlichen“ oder welchen Aspekten auch immer „zu dritt“ bei Minister Rohwer in dessen Privathaus lassen Zweifel an der Darstellung aufkommen, es sei zwischen dem 11. und 14.05.2000 um eine dienstrechtliche Entscheidung gegangen. Die Unterlagen und bisher festgestellten Sachzusammenhänge begründen die Vermutung – ich betone ausdrücklich, es handelt sich nur um eine Vermutung, so etwas wie den strafprozessualen Anfangsverdacht, -, dass es in erster Linie oder jedenfalls auch um das Finden einer Sprachregelung ging, möglichen öffentlichen Attacken auf Staatssekretär Mantik und damit auf die Personalauswahl durch Minister Rohwer und Ministerpräsidentin Simonis zu begegnen, das heißt eine gemeinsame Verteidigungslinie aufzubauen, um Staatssekretär Mantik 8 und damit das Ansehen der Regierung bzw. von Regierungsmitgliedern "zu retten“.

Dies wäre allerdings in höchstem Maße missbilligenswert, da die Zielrichtung des ministeriellen Handelns – oder auch des Handelns der Staatskanzlei – dann nicht in der Aufklärung eines möglicherweise strafbaren Verhaltens von Staatssekretär Mantik gelegen hätte, sondern in dessen Verschleierung.

Aus gegenwärtiger Sicht macht nur so die Weitergabe des staatsanwaltschaftlichen Vermerks, der detailliert die Tatvorwürfe, mögliche Tatbeteiligte, bisher sichergestellte Beweismittel bzw. den Inhalt von Zeugenaussagen beschreibt, einen Sinn. Zumindest hinsichtlich eines Tatvorwurfes und eines Tatbeteiligten bestand für Staatssekretär Mantik nach Bekanntgabe des BeStra- Vermerkes an ihn die Möglichkeit, die weiteren Ermittlungshandlungen durch Verdunklungsmaß-nahmen zu stören.

7. Notwendigkeit eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Die zu einer abschließenden Bewertung notwendigen Unterlagen lagen den Mitgliedern des Innen- und Rechtsausschusses im Rahmen der Akteneinsicht nicht vollständig vor. Ob und in wieweit der Rückgriff der Landesregierung auf Artikel 23 Landesverfassung durchgreifend ist, bedarf keiner Erörterung. Der Sachverhalt, der zur notwendigen Bewertung des Verhaltens von Minister Rohwer, der Staatskanzlei und des Herrn Staatssekretärs Mantik festgestellt werden muss, lässt sich ausschließlich mit den Mitteln, die einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Verfügung stehen, ermitteln. Ich werde der F.D.P.-Landtagsfraktion deshalb vorschlagen, die Einsetzung eines solchen Gremiums zu beantragen, das in sehr kurzer Zeit – nach meiner Vorstellung innerhalb eines halben Jahres – und ohne großen finanziellen Aufwand zu einem raschen Ergebnis kommen kann. 9
Als abschließende persönliche Anmerkung möchte ich festhalten:

Ich halte das Verhalten von Minister Rohwer für rechtlich überaus zweifelhaft, politisch instinktlos und die nachträglichen Rechtfertigungsversuche für katastrophal, weil sie den Eindruck erwecken, man müsse nur ein prominenter Landesbediensteter sein oder einer bestimmten politischen Partei angehören, um in unserem Land anders behandelt zu werden als andere. Es wird auch Aufgabe des Untersuchungsausschusses sein, hier die Maßstäbe wieder zurechtzurücken.