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28.09.00
17:37 Uhr
CDU

TOP 15 Thorsten Geißler: Der Bundesinnenminister ist gefordert

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 338/00 vom 28. September 2000
TOP 15 Thorsten Geißler: Der Bundesinnenminister ist gefordert
Am 26. Juli hat sich der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages in einer Sondersitzung mit den Vorwürfen beschäftigt, die öffentlich gegen Frau Justizministerin Lütkes im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Iranischen Flüchtlingskinderhilfe Köln erhoben worden waren. Die Frau Justizministerin hat dem Ausschuss einen persönlichen Bericht über die Arbeit des Vereins Iranische Flüchtlingskinderhilfe zur Verfügung gestellt, sie hat Fragen beantwortet, Vorwürfe zurückgewiesen“. Die Frau Justizministerin hat zwischenzeitlich – und das ist ihr gutes Recht – rechtliche Schritte gegen das der Dienstaufsicht des Bundesinnenministers unterliegende Bundeskriminalamtes eingeleitet.
Die Einberufung des Innen- und Rechtausschusses erfolgte aufgrund von Presseberichten über einen Auswertebericht des Bundeskriminalamts, der den Ausschussmitgliedern zum damaligen Zeitpunkt nicht vorlag und auch der Frau Justizministerin, wie sie dem Ausschuss mitteilte, erst am Vortage vom Leiter des Jugendamtes der Stadt Köln zur Verfügung gestellt worden war.
Ich bedauere es ganz außerordentlich, dass der Bundesinnenminister es bisher unterlassen hat, zu diesem Bericht des seiner Dienstaufsicht unterliegenden Bundeskriminalamtes inhaltlich Stellung zu nehmen. Er hat dabei darauf verwiesen, dass die Staatsanwaltschaft Köln am 18. Juni 2000 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachtes des Betruges und anderer Straftaten zum Nachteil der Stadt Köln eingeleitet habe. Eine schlechte Ausrede, denn die Staatsanwaltschaft Köln hat zwischenzeitlich klargestellt, sie führe keine Ermittlungen gegen Frau Lütkes, es lägen keine Erkenntnisse vor, dass die Schleswig-Holsteinische Justizministerin in strafrechtlicher Weise an den Verein Iranische Flüchtlingskinderhilfe betreffende Vorkommnisse beteiligt sei.
Genau das aber wird in dem Auswertebericht zur Kinderverwaltung der Volksmudjahedin in Deutschland als Bundeskriminalamt, datiert 08.05.2000, behauptet. In diesem Bericht heißt es u. a.: Der Verein Iranische Flüchtlingskinderhilfe Köln sei im Jahre 1993 u. a. von den Rechtsanwälten Lütkes und Mertens gegründet worden, um gezielt Kinder von Angehörigen der Volksmudjahedin Iran, die aus den Familien ausgegliedert und nach Deutschland geschleust waren, als vermeintliche Waisen- und Flüchtlingskinder im organisationseigenen Kinderheim unterzubringen, um der Organisation staatliche finanzielle Mittel in erheblichem Maße zuzuführen. Die Kinder seien fälschlicherweise als Reisende deklariert worden, um einen höheren Tagesatz pro Kind zu erzielen. Hierdurch sei der Stadt Köln ein finanzieller Schaden entstanden. Mit Unterstützung von diversen Rechtanwälten, genannt wird auch die Frau Justizministerin, sei den Behörden eine Bescheinigung vorgelegt worden, in denen eine Unterorganisation der Volksmudjahedin bescheinigte, dass die Eltern dieser angeblichen Waisenkinder waren Mitglied der Organisation waren und durch das Khomeni-Regime ermordet wurden. Die Vormünder der von dem Verein betreuten Kinder, genannt wird wiederum auch die Rechtsanwältin Lütkes, hätten eine Überprüfung der Beantragung und Verwendung der Gelder durch den jeweiligen Vormund nicht vorgenommen, vielmehr sei Nachforschungen von offizieller Seite regelmäßig entgegengewirkt worden. An anderer Stelle in dem Bericht heißt es: „bemerkenswert erscheine u. a., dass sich Frau Lütkes im Jahre 1994 unter Ausnutzung ihrer Funktion als Mitglied des Kölner Stadtrates beschwerdeführend an Mitarbeiter der Stadtverwaltung gewandt hat, um eine Verlagerung der Zuständigkeit der Hilfegewährung für die iranischen Flüchtlingskinder auf mehrere Bezirke zu verhindern.
Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass diese Vorwürfe jedenfalls zum Teil strafrechtlich relevant sind. Auch wenn, ich betone dies, in aller Fairness, in dem Bericht keinerlei Beweise vorgelegt werden.
Wenn nun die Staatsanwaltschaft Köln in Kenntnis des Auswerteberichtes des Bundeskriminalamtes klarstellt, sie führe keine Ermittlungen gegen Frau Justizministerin Lütkes, so gibt es keinen Grund für den Bundesinnenminister, weiterhin zu schweigen, obwohl ein in seinem Verantwortungsbereich erstellter Bericht in Deutschland kursiert, der geeignet ist, die Reputation der Landesjustizministerin schwer zu beschädigen. Der Bundesinnenminister muss entweder klarstellen, dass die in dem Bericht des BKA enthaltenen Behauptungen haltlos sind und damit die Reputation der Landesjustizministerin wieder herstellen oder er muss die Vorwürfe seiner Behörde substantiieren.
Zum ersten Absatz des F.D.P.-Antrages – es kann auch nach Einschätzung meiner Fraktion kein Zweifel darin bestehen, dass durch die Weitergabe und Veröffentlichung des Berichtes als Blatt Persönlichkeitsrechte von Frau Ministerin Lütkes eingegriffen wurde. Ob dies auch in nicht gerechtfertigter Weise im Hinblick auf die Erstellung dieser Berichte gesagt werden kann, vermögen wir nicht abschließend zu beurteilen. Der Bundesminister des Innern hat verwiesen auf einen Ermittlungsauftrag, den das Bundeskriminalamt im September 1996 auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Köln erhalten habe. Im Rahmen dieser Ermittlungen seien auch Erkenntnisse zum Verein Iranische Flüchtlingskinderhilfe Köln e. V. angefallen. Wir bitten daher um getrennte Abstimmung der beiden Abätze. Wir werden uns beim ersten Absatz der Stimme enthalten, dem zweiten Absatz werden wir selbstverständlich zustimmen und erwarten, ich sage es für meine Fraktion sehr deutlich, dass der Bundesinnenminister sehr kurzfristig wie von uns gefordert, die öffentlichen Klarstellungen vornimmt. In einem demokratischen Rechtsstaat ist es niemanden und auch gerade einer Justizministerin nicht zumutbar, dass amtliche Berichte mit strafrechtlich relevanten Vorwürfen zirkulieren, ohne das derjenige in dessen Verantwortungsbereich die Berichte erstellt wurden, zu deren Wahrheitsgehalt Stellung nimmt.