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14.07.00
16:48 Uhr
CDU

TOP 20 Ursula Sassen: Oberflächenwasserabgabe - Nein, danke!

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 243/00 vom 13. Juli 2000
TOP 20 Ursula Sassen: Oberflächenwasserabgabe – Nein, danke! „Oberflächenwasserentnahmeabgabe“ so heißt das Zauberwort im Koalitionsvertrag, zwischenzeitlich auf den Begriff „Oberflächenwasserabgabe“ reduziert. Diese Abgabe haben Sie, Herr Minister Müller, laut Presseinformation vom 06. Juli 2000 voller Stolz bereits „auf den Weg gebracht“. Heute haben wir erstmals das Thema auf der Tagesordnung des Landtages.
In Ihrer 100-tägigen „Aufwärmphase“ haben Sie in der Tat schon eine ganze Menge abgejoggt. Ich mag gar nicht daran denken, wie es sein wird, wenn Sie richtig durchstarten. Ihr medienwirksamer Marathonlauf begleitet von Fotografen und Presseerklärungen, in denen Sie u.a. verkünden, mit grünen Projekten schwarze Zahlen schreiben zu wollen – macht selbst den Betrachter atemlos.
Bisher kenne ich kein grünes Projekt, das schwarze Zahlen schreibt. Weder das Multimar in Tönning noch die Chitosan-Anlage in Büsum werden in Zukunft ohne Förderkrücken des Landes selbständig laufen können. Mit schwarzen Zahlen bei grünen Projekten träumen Sie die „Knabenmorgenblütenträume“ des Prometheus. Denn, wenn Sie wirklich daran glauben würden, müssten Sie nicht ausgerechnet die von Ihnen so ungeliebten Kernkraftwerke mit einer scheinheiligen Abgabe belasten, die den Stallgeruch der Ökosteuer hat. Letztlich ermöglicht das Steueraufkommen der Wirtschaft und der Kernkraftwerke die Luxus-Projekte rot-grüner Politik.
Ich habe mich über die vom Umweltministerium in Umlauf gebrachten 15 Fragen und Antworten zur Oberflächenwasserabgabe sehr gewundert und versucht, mit meiner Kleinen Anfrage Licht ins Dunkel zu bringen.
Dabei ist u.a. herausgekommen: • „Die entnommene Wassermenge wird in vollem Umfang dem Naturhaushalt wieder zugeführt.“ • „Zur Verbesserung der Sauerstoffsituation des zur Kühlung benutzten Oberflächenwassers wurden geeignete Auflagen in den Entnahmeerlaubnissen gefordert.“ • „Ökologische Veränderungen im Bereich der jeweiligen Einleitungsstellen haben sich bisher nicht ergeben.“ Wie wollen Sie, Herr Minister Müller, angesichts dieser Aussagen aus Ihrem eigenen Ministerium die Notwendigkeit einer solchen Abgabe, die man eigentlich nur „Wasserentleihungsgebühr“ nennen dürfte, begründen? Der vorliegende Gesetzentwurf zur Oberflächenwasserabgabe hat nur wenig Gemeinsamkeiten mit der in anderen Bundesländern erhobenen Abgabe, auf die hilfesuchend verwiesen wird. In Baden-Württemberg, Niedersachen, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern und Sachsen geht man sehr viel differenzierter damit um. Sie aber gehen den umgekehrten Weg. Die einzigen Großverbraucher werden zur Kasse gebeten, und mit den anderen wollen Sie es sich über den Weg der Bagatellegrenze nicht verderben.
Auch machen Sie es sich zu einfach, wenn Sie betriebs- und standortbedingte Besonderheiten nicht berücksichtigen. So z.B. bei dem durch die Firma Bayer im Schleusenbereich entnommenen Nord-Ostsee-Kanalwasser, welches brackig ist und damit den Charakter von Wasser aus Küstengewässern hat – und dies wäre abgabefrei.
Die Bagatellegrenze wird willkürlich auf DM 5.000,00 festgesetzt, so dass derzeit nur 17 Industriebetriebe betroffen sind. Etwa 58 Mio. DM der Einnahmen – immerhin über 94% - werden von den drei Kernkraftwerken und nur 0,6 Mio. DM aus den anderen 14 Betrieben erwartet. Davon sollen zunächst die Verwaltungskosten gedeckt werden, von dem verbleibenden Rest soll die Hälfte in den maroden Landeshaushalt fließen, und wir befürchten, dass die andere Hälfte auch dort versickern wird.
Unter Punkt 12 des Frage- und Antwortspiels heißt es: „Mit der Abgabe für die Entnahme von großen Wassermengen aus Flüssen und Seen werden Preise für die Nutzung von Naturressourcen eingeführt. Damit soll ein Bewusstsein für einen möglichst schonenden Umgang geschaffen werden.“ Mit 14 Industriebetrieben und 3 Kernkraftwerken ist der Kreis derer, die man umweltpolitisch erziehen will, doch wohl sehr klein.
Die Landesregierung mag es drehen und wenden wie sie will und das grüne Tarnnetz ressourcenschützender Notwendigkeit über diese Oberflächenwasserabgabe werfen, bei einer Bagatellegrenze von DM 5.000,-- ist und bleibt es eine „Anti-Kernenergie-Abgabe“. Und damit könnte zumindest in einem Punkt mit Niedersachsen Gemeinsamkeit auftreten: Dort gibt es eine Verfassungsbeschwerde des Stromversorgers „PreussenElektra“.
Die Erhöhung der Strompreise durch die Oberflächenwasserabgabe kann zumindest nicht ausgeschlossen werden. In Niedersachsen hat die Abgabe zu einer Erhöhung des Strompreises von 0,35 Pfennig geführt. Der Markt kann nicht auffangen, was durch 10% der Erzeugerkosten als Abgabe obendrauf gepackt wird. Alle Kraftwerke stehen bundesweit in einem Wettbewerb. Es kann doch nicht in unserem Interesse liegen, die Wettbewerbsbedingungen für Schleswig-Holstein, das ein klassisches Stromexportland ist, zu verschärfen.
Noch haben wir keine gleichwertige Alternative zum Strom aus der Kernenergie, warum sollten wir daher an dem Ast sägen, auf dem wir sitzen und dem Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein schaden?
Die geplante Oberflächenwasserabgabe ist also umweltpolitisch nicht gerechtfertigt, wirtschaftspolitisch schädlich und verfassungsrechtlich fragwürdig.
Daher fordern wir die Landesregierung auf, ihre Planungen zur Einführung einer Oberflächenwasserabgabe - auch wenn der Umweltminister sie schon „auf den Weg gebracht“ hat – einzustellen.