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12.07.00
18:16 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zum Kindertagesstättengesetz: Endlich Sozialstaffel und Hortregelung für Schleswig-Holstein geklärt

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Sperrfrist: Redebeginn Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Zu TOP 6 (I), Kindertagesstättengesetz, erklärt Telefax: 0431/988-1501 Angelika Birk, sozialpolitische Sprecherin Mobil: 0172/541 83 53 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene.ltsh.de

Nr. 158.00 / 12.07.2000


Endlich Sozialstaffel und Hortregelung für Schleswig-Holstein geklärt
Wir freuen uns, dass durch diese Regelung erneut und verbindlich eine Staffelung nach Einkommen und Kinderzahl vorgeschrieben wird. Wir begrüßen sehr, dass endlich auch die kommunalen Landesverbände selbst den Handlungsbedarf in dieser Frage erkannt haben.
Vor sich sehen Sie den von SPD und Grünen eingebrachten Antrag zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes der diese Problematik löst. Ich bitte Sie diesen Entwurf während der Behandlung im Sozialausschuss im Kopf zu behalten und ihm in zweiter Lesung noch im Laufe der nächsten Tage zuzustimmen.
Nach langem und zähen Ringen und intensiver Kooperation haben wir im vergangenen Jahr eine Novelle des Kindertagestättengesetzes verabschiedet, die zwar nicht alle For- derungen der Parteien, Verbände und Interessengruppen im Einzelnen umsetzt, aber al- les in allem einen guten und tragfähigen Kompromiss darstellt.
So mussten wir unsere Anliegen einer Kostenausgleichsregelung für die Hortbetreuung und einer landesweit einheitlichen Sozialstaffelregelung damals nicht umsetzen. Aber dies holen wir hier und heute in weiten Teilen nach, denn auch die kommunalen Lan- desverbände haben nunmehr bemerkt, dass eine Staffelung des Kostenausgleiches nach Einkommen und Kinderzahl sachgerecht und vor allem sozial gerecht ist. Ebenso findet die Einbeziehung der Hortbetreuung in den Kostenbausgleich glücklicherweise in diesem Jahr unter den kommunalen Spitzenverbänden mehr Freunde als noch im vo- rangegangenen Jahr. Aufgrund unseres vehementen Protestes und durch den öffentlichen Druck von Eltern- vereinen und Kindertageseinrichtungen konnte 1999 die Freigabe der pädagogischen und organisatorischen Mindestvoraussetzungen verhindert werden. Und auch in der heutigen Landtagsdebatte sage ich deutlich, dass mit uns eine Verschlechterung oder Freigabe der pädagogischen Standards und der Gruppengröße auch in Zukunft nicht zu machen ist!
KiTa`s sind heute zum zentralen Sozialisationsort für Kinder geworden, in dem sie so- ziales Verhalten und Gruppenfähigkeit erlernen. Versäumnisse in diesem Alter sind spä- ter schwer zu korrigieren. Um dieser Aufgabe und dem Auftrag zur Förderung der Kinder gerecht zu werden muss ein Mindestmaß an qualifiziertem Personal zur Verfügung ste- hen und die Gruppengrößen müssen die Möglichkeit der individuellen Förderung zulas- sen. Soviel aus meiner Sicht zu den in der aktuellen Diskussion wieder aufkeimenden Begehrlichkeiten im Bezug auf Standards.
Das aktuell gültige Kindertagesstättengesetz beinhaltet auch den Einbezug der Versor- gung von Kindern unter drei Jahren und von Kindern über sechs Jahren. Gerade vor diesem Hintergrund ist eine Einbeziehung der Hortbetreuung in den Kostenausgleich nur logisch und sachgerecht. Wir begrüßen die Akzeptanz der kommunalen Landesver- bände zu diesem Punkt und hoffen auf eine zügige Umsetzung der ergänzenden Rege- lung.
Es muss aus unserer Sicht dafür gesorgt werden, dass in allen Kindertageseinrichtun- gen des Landes eine vergleichbare, sozial gerechte Staffelung der Teilnahmebeiträge und Gebühren nach dem Familieneinkommen und der Geschwisterzahl erfolgt. Die Ü- bernahme der Kosten für einkommensschwache Familien muss nachvollziehbar und verbindlich sein.
In diesem Punkt war es nicht möglich, unsere Vorstellungen im Rahmen der Novellie- rung 1999 durchzusetzen und wenn es um die landesweite Einheitlichkeit geht, so wer- den wir diese leider auch 2000 nicht erreichen. Wenigstens ist nunmehr eine Sozialstaf- fel für jeden Kreis verpflichtend und wir haben durchgesetzt, dass Sozialhilfeempfänger in keinen Fall Kindertagesstättengebühren zahlen müssen, egal in welcher Kindertages- stätte ihr Kind betreut wird. Gleichzeitig ist damit sicher gestellt, dass Geringverdienende durch ihren Kindergartenbeitrag nicht schlechter gestellt werden dürfen als Sozialhil- feempfängerInnen.
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