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14.06.00
13:30 Uhr
Landtag

Bürgersprechstunde des Eingabenausschusses am 26. Juni in Neumünster

D E R L A N D T A G SCHLESWIG HOLSTEIN M I T T E I L U N G E N

75/2000 Kiel, 14. Juni 2000



Bürgersprechstunde des Eingabenausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages am Montag, dem 26. Juni 2000, in Neumünster
Kiel (SHL) – Am Montag, dem 26. Juni 2000, wird der Eingabenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags in der Zeit von 16:00 bis ca. 19:00 Uhr im neuen Rathaus der Stadt Neumünster, Großflecken 59, 2. Obergeschoss/ Südflügel, Zimmer 2.5, eine Bürgersprechstunde durchführen.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Gerhard Poppendiecker, MdL, die stellvertretende Vorsitzende, Ursula Sassen, MdL, sowie Arno Jahner, MdL, Mitglied des Eingabenausschusses und örtlich zuständiger Berichterstatter, stehen ebenso wie eventuell weitere Mitglieder des Eingabenausschusses Bürgerinnen und Bürgern für Gespräche zur Verfügung.
„Der Eingabenausschuss kümmert sich um die Beschwerden Einzelner, weil auch die gewissenhafteste Behörde nicht unfehlbar ist, weil auch das beste Gesetz Mängel haben kann und weil auch die umfangreichste Verordnung einen Sonderfall nicht bedacht haben kann. Allen ist das Recht gegeben, eine Eingabe an den Landtag zu richten, also zum Beispiel auch Minderjährigen und ausländischen Bürgerinnen und Bürgern.“
So sind die Aufgaben des Eingabenausschusses einmal beschrieben worden. Der Ausschuss versteht sich als Anwalt gegen Ungerechtigkeit, Benachteiligungen und ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen. Er ist vergleichbar mit der Reklamationsabteilung im Kaufhaus, er ist auch da für Sorgen der Bürger, insbesondere wenn es um Entscheidungen von Landesbehörden geht oder darum, Bürgern gegen unbillige Härten und zu engem Ermessensspielraum von Behörden zu helfen.
Gründe für Eingaben sind Bitten oder Beschwerden, Beanstandungen von Landesgesetzen, Entscheidungen von Versorgungsämtern, Finanzämtern, Polizei, Justizvollzugsanstalten und Schulen. Die Liste der Themen, mit denen sich der Eingabenausschuss befasst, ist lang. Sie reicht von der Fehlbelegungsabgabe über das Baurecht, das öffentliche Dienstrecht, das Steuerrecht bis zum Ausländerrecht. Herausgegeben von der Pressestelle des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Postfach 71 21, 24171 Kiel, Tel. (0431) 988- Durchwahl App. -1163, -1121, -1120, -1117, -1116, Fax (0431) 988-1119 V.i.S.d.P. Dr. Joachim Köhler, Internet: http://www.sh-landtag.de - E-Mail: Joachim.Koehler@ltsh.landsh.de -2-


Der Erfolg der Arbeit des Eingabenausschusses liegt im Zurechtrücken falscher Entscheidungen, im Feststellen von Mängeln in Verordnungen und Gesetzen, in der Aufklärung von Bürgerinnen und Bürgern über Gründe von Entscheidungen und im Dolmetschen beim sogenannten „Beamtendeutsch“. Die Eingabe als ein direkter Draht zum Landtag kann Bürgerinnen und Bürgern ihr Recht erhalten, aber auch wichtige Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und sogar zur Gesetzgebung geben.