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08.06.00
17:10 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan zum Trilateralen Wattenmeerplan

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 105/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 8. Juni 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In ihrem Redebeitrag zu TOP 24 (Trilateraler Wattenmeerplan) sagte die umweltpolitische Sprecherin der F.D.P.-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
Das Watt kennt keine Grenzen, daher kann das Wattenmeer nur über die Ländergrenzen hinweg effektiv geschützt werden. Zu einem grenz-



Presseinformation überschreitenden international vereinbarten Schutz des Wattenmeeres gibt es keine Alternative. Aufgrund dieser Überlegungen hat sich die F.D.P.-Fraktion bereits im Vorfeld der Regierungskonferenz in Stade im Herbst 1997 für die Verabschiebung des Wattenmeerplans ausge- sprochen. An dieser Sichtweise hat sich nichts geändert. Nach wie vor gehören wir zu den erklärten Befürwortern des Wattenmeerplanes.
Im Trilateralen Wattenmeerplan wird anerkannt und gewürdigt, dass der Mensch diese Landschaft geformt hat. Zu den ausdrücklich festgelegten Zielen gehört auch, dass „das Bewusstsein für die kulturhistorischen und landschaftlichen Werte des Gebietes auf gemeinsamer Basis vertieft“ werden soll. Diese Zielsetzungen stehen im Einklang mit unseren Vorstellungen von einem Naturschutz, der den Menschen nicht draußen vor lässt sondern ihn einbezieht.
Der Wattenmeerplan ist eine politische Absichtserklärung. Sein Wert lässt sich deshalb erst an der Umsetzung seiner Zielsetzungen messen.
Von dem Bericht habe ich erwartet, dass er darstellt, wieweit die Umsetzungen gediehen sind. Das ist nur teilweise der Fall. Daher empfinde ich den Bericht der Landesregierung weitgehend als enttäuschend. Es ist nur wenig Konkretes zur Umsetzung des Trilateralen Wattenmeerplans zu finden. Das liegt allerdings auch an dem vom SSW vorgelegten Fragenkatalog. Insbesondere die breite Darstellung der Novellierung des Nationalparkgesetzes gehört zwar zum Thema, doch neue Informationen vermittelt der Bericht damit nicht.
Bei der Bewertung des Berichtes ist zu berücksichtigen, dass der „richtige“ Termin für eine Unterrichtung erst die nächste Wattenmeerkonferenz im Jahr 2001 ist. Die Umweltminister von Dänemark, Deutschland und den Niederlanden hatten das vor drei Jahren ausdrücklich vereinbart. Daher kann dieser Bericht nur vorläufig sein. 2 Von einer Landesregierung, die sich als Vorreiter der ökologischen Modernisierung bezeichnet, ist allerdings bedeutend mehr Inhalt zu erwarten, als dieser Bericht bietet.
Die F.D.P.-Fraktion hatte in der vergangenen Legislaturperiode die Landesregierung in einem Antrag aufgefordert, rechtzeitig im Vorfeld der nächsten Trilateralen Wattenmeerkonferenz in Dänemark die Bevölkerung an der Westküste, die dort tätigen Verbände, die Kreise, Städte, Ämter und Gemeinden umfassend zu informieren und deren aktive Mitgestaltung sicherzustellen.
In diesem Sinn halten wir es für richtig, dass wir uns bereits jetzt mit dem Trilateralen Wattenmeerplan beschäftigen. Dafür sei dem SSW gedankt.
Der Bericht verweist auf die deutlich verbesserte Öffentlichkeitsarbeit im Nationalpark Wattenmeer. Insbesondere das Multimar Wattforum hat sich zur touristischen Attraktion in der Region entwickelt. Das ist eine gute Entwicklung.
41 Einzelprojekte werden im Trilateralen Wattenmeerplan nachbesprochen. Keines ist bis jetzt abgeschlossen. Da fragt man sich, wie gut die Einzelprojekte ausgesucht wurden. Offensichtlich ist viel Wünschenswertes dabei und wenig Realisierbares. Es tröstet nicht, dass es Zwischenberichte gibt, Maßnahmen zur Umsetzung (mangels) Ergebnissen aber noch nicht erforderlich geworden sind (S.7 des Berichts). Einen „Inhalt“ werden diese Zwischenberichte doch haben, oder lohnt deren Darstellung nicht?
Es beruhigt sehr, dass man sich innerhalb der drei Staaten auf eine Prioritätenliste geeinigt hat, doch wie sieht diese aus?
Was habe ich beispielsweise darunter zu verstehen, dass inzwischen auch Dänemark „ein Maßnahmenbündel begonnen“ hat, wie es auf S. 7 heißt, „um Schweinswale zu schützen“? Wird dort jetzt die Stellnetzfischerei abgeschafft? Oder werden dort nach den Schutzgebietsausweisungen im Schleswig-Holsteinischen Teil des Wattenmeeres ebenfalls Schutzgebiete eingerichtet? Oder wurde einfach nur eine Aufklärungskampagne für dänischen Fischer gestartet?
Die F.D.P. hatte immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig der Schutz der Schweinswale ist, wie wenig Sinn es aber macht, diese Tiere in Schleswig-Holstein zu schützen und sie in dänischen Reusen verenden zu lassen. Dies ist ein konkretes Feld, auf dem ein befriedigender Schutz einer Art nur über die Kooperation mit den Nachbarländern erreicht werden kann. Erst der Erfolg eines solchen Projektes führt den Wert der Zusammenarbeit jedem vor Augen.
Ähnliches gilt auch für die Überlegungen, das Wattenmeer als „empfindliches Meeresgebiet“ auszuweisen, wie es die Stader Erklärung von 1997 vorsieht.
Ohne Frage braucht ein solches empfindliches Meeresgebiet einen besonderen Schutz. Doch was nützen die besten Absichtserklärungen über gemeinsame Schutzbemühungen, was nutzen selbst entsprechende Verträge, wenn es bei der konkreten Umsetzung dieser Erklärungen mangelt?
Die Havarie der „Pallas“ hat das auf traurige Weise eindrucksvoll bestätigt: Die Zusammenarbeit zwischen Dänemark und Deutschland hat schlicht nicht funktioniert. Bereits mit der wechselseitigen Unterrichtung über die Geschehnisse auf See hat es nicht geklappt. Hier muss sich grundlegend etwas ändern. Die Berichte der 3 Kommissionen und Sachverständigen liegen inzwischen vor. Jetzt muss gehandelt werden.
Aussagekräftiger, wenngleich wenig erfreulich, sind dagegen die Anmerkungen zur Finanzierung einzelner Projekte auf der Grundlage des Trilateralen Wattenmeerplanes. Für zwei der drei genannten Projekte gibt es zur Zeit keine ordentliche Finanzierung. Es ist zu fragen, warum die entsprechenden Förderanträge an die EU nicht bewilligt wurden. War die Erwartung, Fördermittel zu erhalten überhaupt realistisch? Normalerweise werden umfangreiche Antragspapiere nur dann erarbeitet, wenn die Bewilligung des Antrages halbwegs realistisch ist.
Wir halten es für falsch, wenn die Landesregierung jetzt im Nachhinein die Novellierung des Nationalparkgesetzes mit der Umsetzung des Trilateralen Wattenmeerplanes begründet.
Vom Nationalparkamt ist in der Diskussion um den Trilateralen Wattenmeerplan immer dargelegt worden, dass dieser Plan keine Vorfestlegung im Hinblick auf die Novellierung des Nationalparkgesetzes bedeutet. Entweder dies stimmte nicht oder ihre jetzige Darstellung ist falsch. Sie müssen sich da entscheiden.
Wir haben als F.D.P. immer darauf hingewiesen, dass die Novellierung des Nationalparkgesetzes in diesem Haus zu beraten und zu verabschieden ist und nirgendwo anders. Im übrigen lässt sich an einzelnen Punkten wie der Muschelfischerei belegen, dass weitgehend unabhängig von den Vorgaben des Wattenmeerplans entschieden wurde.
Wir halten überhaupt nichts davon, in Fragen des Nationalparks Wattenmeer mit zwei Zungen zu sprechen: Den Nutzern zu sagen, die von ihnen verlangten Einschränkungen beruhen auf dem Trilateralen Wattenmeerplan und bei den Naturschützern damit zu werben, dass einzelne Regelungen strenger sind, als der Wattenmeerplan es vorschreibt. Das ist keine Grundlage, um Vertrauen in Regierungshandeln zu erzielen. So wird Misstrauen gesät.
Auf eines möchte ich außerdem noch hinweisen: Da die Vorbereitungen der Trilateralen Wattenmeerkonferenz vor drei Jahren nicht so glatt gelaufen sind, wie man sich das gewünscht hätte – angefangen mit der fehlenden Übersetzung des Vertragstextes bis zur verspäteten Unterrichtung durch unseren damaligen Umweltminister, hoffe ich, dass die Vorbereitungen für 2001 besser laufen werden.
Ich räume ein, dass die Möglichkeiten für Schleswig-Holstein dabei beschränkt sind. Der Landesregierung sollte es dieses Mal aber gelingen, die aktive Mitgestaltung aller Beteiligten hier im Land rechtzeitig sicherzustellen. Das gilt insbesondere für so sensible Themenbereiche wie die Vorbereitung der Benennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe.
Im Bericht wird zwar bereits darauf hingewiesen, dass die Anerkennung als Weltnaturerbe keine neue Schutzkategorie darstellt, sondern „nur“ eine Anerkennung des bestehenden Schutzes bedeutet. Entsprechend sind sich auch alle trilateralen Partner einig, dass keine zusätzlichen Einschränkungen mit der Anerkennung durch die UNESCO verbunden sein dürfen.
Wir müssen gleichwohl berücksichtigen, dass jede Einführung einer neuen Schutzkategorie mit sehr viel Bedacht zu erfolgen hat. Das Misstrauen ist groß. Die 4 Feststellung, es würde sich nichts ändern, zieht natürlich die Frage nach sich, warum macht man es dann?
Die ergebnisoffene Diskussion und die konstruktive Mitarbeit der beiden Kuratorien in Dithmarschen und Nordfriesland und der Beteiligten in den Landkreisen und Gemeinden hat bei der Erarbeitung des Trilateralen Wattenmeerplanes schon einmal wertvolle Hilfe geleistet. Ich hoffe, dass sich diese erfolgreiche Zusammenarbeit fortsetzen lässt. Die F.D.P. wird sie gerne unterstützen.“