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08.06.00
16:52 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum Wattenmeeplan: Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus Zu TOP 24, Trilateraler Wattenmeerplan, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel erklärt Irene Fröhlich, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene.ltsh.de Wir haben unsere Nr. 126.00 / 08.06.2000 Hausaufgaben gemacht Der Naturschutz im Wattenmeer ist heute wieder Thema in diesem hohen Haus und das ist gut so, denn mit der Novelle des Nationalpark-Gesetzes im Dezember des vergange- nen Jahres ist der Schutz des Wattenmeeres natürlich noch lange nicht unter Dach und Fach. Dennoch haben wir unsere Hausaufgaben für die trilaterale Wattenmeerkonferenz im kommenden Jahr mit der Verbesserung des Nationalpark-Gesetzes bislang ganz gut erledigt.
Der Wattenmeerplan, wie ihn die Umweltministerinnen und Umweltminister der Watten- meerstaaten am 22.10.1997 auf der 8. Trilateralen Regierungskonferenz in Stade unter- zeichnet haben, ist für uns eine Selbstverpflichtung, auf die wir uns mit unseren Nach- barn zum Wohle der Natur und der an der Küste lebenden und die der die Küste besu- chenden Menschen geeinigt haben.
Er ist sehr viel mehr als nur "ein kiloschwerer Papierstapel", gegen den die Menschen zusammenstehen müssen, da er "uns von außen vorgeben will, wie wir unsere Insel gestalten dürfen", so Bürgermeister Ingbert Liebing von Sylt Ost bei der Ansprache an der Tinnumer Biike.
Allein mit dem Motto von Pidder Lüng: "Leever duad üüs Slaav", das bei solchen Gele- genheiten immer wieder gern zitiert wird, kommt man heute im Schutz seines Lebens- raumes und auch im Tourismus eben nicht mehr weit. Der Blick über den Teller- und In- selrand hinaus ist gefragt - wichtig ist das gemeinsame Handeln über die Grenzen hin- weg!
Ich will aus den bereits umgesetzten Maßnahmen und Verabredungen des Watten- meerplanes und der Erklärungen von Stade und Esbjerg hier nur diejenigen heraus- greifen, die mir besonders am Herzen liegen:
• So haben wir nun endlich den Schutz der Natur um ihrer selbst willen im Gesetz als Schutzzweck verankert. Es geht eben nicht nur um monitäre und wirtschaftliche Gründe - Natur an und für sich ist ein Gut, das es zu schützen gilt. Darin sind wir uns mit unseren dänischen und niederländischen Nachbarn einig. • Wir haben immerhin eine nutzungsfreie Zone im Nationalpark Schleswig- Holsteinisches Wattenmeer ausgewiesen. Auch das Walschutzgebiet war als Projekt bereits im Wattenmeerplan verankert. • Der Nationalpark wurde vergrößert und seine innere Zonierung verbessert.
Dies alles sind Erfolge - dennoch müssen wir uns deutlich stärker für die Bewahrung ei- nes der wertvollsten Ökosysteme der Erde einsetzen. Um das Wattenmeer langfristig und wirksam zu schützen, ist es unbedingt erforderlich, auch solche Einflüsse und Ent- wicklungen einzubeziehen, die außerhalb des derzeitigen Kooperationsgebietes verur- sacht werden bzw. dort stattfinden. Dies betrifft z. B. die Häfen, die Schifffahrt, den Tou- rismus, die Landwirtschaft, industrielle Nutzungen, Verkehrs- und Infrastrukturentwick- lung oder auch Schadstoffeinträge. Deshalb ist es nötig, dass die drei Wattenmeerstaa- ten auf ein länderübergreifendes, integriertes Küstenmanagement hinarbeiten, dass Naturschutzbelange genauso berücksichtigt wie soziokulturelle und regionalwirtschaftli- che Aspekte.
Ein solches Konzept muss allerdings die gesamte Wattenmeerregion einbeziehen und über den Geltungsbereich des heutigen Kooperationsgebietes hinausgehen. So könnten bestehende Naturschutzstandards unterstützt werden durch eine nachhaltige regionale Entwicklungsperspektive, die beiden gerecht wird: der Natur und dem Menschen. An- sätze in diese Richtung gibt es bereits im Tourismusbereich.
Bei einem solchen Konzept muss von Anfang an dafür gesorgt werden, dass Natur- schutzverbände und Nutzergruppen ebenso beteiligt werden wie Repräsentanten der Kommunen und der Wissenschaft. So könnte beispielsweise gemeinsam an einem auf 25 Jahre ausgelegten Aktionsplan für die Wattenmeerregion gearbeitet werden, wie er von Naturschutzverbänden gefordert wird. Wirkliche Beteiligungsmöglichkeiten fehlen bisher in der trilateralen Zusammenarbeit. Dieses ist ein von verschiedenster Seite häu- fig geäußerten Kritikpunkt, den ich teile.
In der uns vorliegenden Vorlage steht allerdings auch, dass bei einem Workshop zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 35 der Stade-Erklärung die Betei- ligung aus der Region sehr mäßig war, obwohl sich das Umweltministerium sehr um die Teilnehmer aus Nordfriesland und Dithmarschen bemüht hatte. So kann sich natürlich auch nichts bessern!
Gar nicht nachzuvollziehen ist dagegen aus meiner Sicht das kleinliche Gezänk in Deutschland um den trilateralen Wattenmeerplan. Das hätte im Vorfeld der Konferenz in Stade 1997 beinahe dazu geführt, die trilaterale Kooperation auf einen historischen Tiefpunkt zu bringen. Das Bild, das Deutschland als Gastgeber der Regierungskonfe- renz im Vorfeld zeitweise abgegeben hatte, ließ in den Nachbarstaaten bisweilen Zwei- fel daran aufkommen, ob Deutschland noch ernsthaft zu seiner gemeinsamen Verant- wortung für das Wattenmeer steht. Wir sollten den Aufbruch, den wir in Schleswig- Holstein geschafft haben, nicht einschlafen lassen und die gemeinsame Verantwortung stärken. ***