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07.06.00
11:31 Uhr
CDU

Klaus Schlie: Kommunale Selbstverwaltung stärken

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 163/00 vom 7. Juni 2000


TOP 3 Klaus Schlie: Kommunale Selbstverwaltung stärken Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt uneingeschränkt die Initiative der F.D.P., ein Standardöffnungsgesetz in Schleswig-Holstein zu verabschieden, um damit einen wirklich wesentlichen und wirksamen Beitrag zur Deregulierung zu leisten.
Bereits beim letzten Griff in die Kassen der Kommunen durch Rot-Grün im Jahr 1998 hatte die CDU-Landtagsfraktion einen Antrag im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz 1999 vorgelegt, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, entsprechende Gesetzentwürfe zur notwendigen Deregulierung und Standardabsenkung vorzulegen und dem Landtag darüber zu berichten. Leider ist nichts geschehen, der Antrag wurde abgelehnt.
Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf eines sogenannten „Standardöffnungsgesetzes“ will die F.D.P. insbesondere für Gemeinden, Ämter, Städte, Kreise und Zweckverbände Befreiungen von rechtlichen Mindestanforderungen sowohl im Personal- als auch im Sachbereich bewirken, wenn die zuständigen jeweiligen Gremien dies in eigener Verantwortung beschließen. Dies ist ein wichtiger Beitrag weg von einer zentralistischen Staatsverwaltung, hin zu einer Stärkung der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung.
Das hohe Maß gesetzlicher Mindeststandards mit zum Teil erheblichen Kosten für die Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen auf Landesebene wird von der CDU-Landtagsfraktion und von den Verantwortlichen im kommunalen Bereich schon seit langem kritisiert. In dem Positionspapier der CDU-Landtagsfraktion „Weniger Staat in Schleswig- Holstein“ aus dem Jahr 1996 sind viele der von der F.D.P. in ihrem Antrag angesprochenen notwendigen Standardöffnungen bereits gefordert worden. Beispielhaft nenne ich hierfür Erleichterungen im Bereich des Brandschutzes, des Denkmalschutzes, der Gleichstellung und von Planungsvorgaben.
Es scheint uns deshalb auch notwendig zu sein, dass wir in den weiteren Ausschussberatungen auch den CDU-Antrag, Drucksache 14/1789, mit einbeziehen, der eine in Teilbereichen noch weitergehende Deregulierung und Standardabsenkung vorsieht.
Anträge für Standardöffnungen müssen nach dem Gesetzentwurf der F.D.P. an den Innenminister gestellt werden, der mit der jeweils fachlich zuständigen obersten Landesbehörde die Genehmigung zu erteilen hat, wenn „eine den Zwecken der Vorschrift ausreichende Erfüllung der Aufgaben durch den Aufgabenträger sichergestellt ist.“ Dies ist eine wirksame Klausel, um einer theoretisch denkbaren Willkür der Aufgabenträger in diesem Bereich zu begegnen.
Interessant ist, dass der F.D.P.-Gesetzentwurf vorsieht, dass bei einer Ablehnung außer den unter § 2 Abs. 2 genannten Gründen, das Land dem Antragsteller die aus der Beibehaltung des Standards entstehenden Mehrkosten zu erstatten hat.
Der F.D.P.-Gesetzentwurf orientiert sich an einen Gesetzentwurf, den die CDU- Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern bereits 1999 in das dortige Parlament eingebracht hat. Ein von der rot-roten Regierungskoalition in Mecklenburg- Vorpommern entsprechend eingebrachter Antrag – im wesentlichen deckungsgleich mit der CDU-Initiative – wird dort zur Zeit in den Ausschüssen beraten.
Die jetzige Initiative der F.D.P. ist auch ein Maßstab dafür, ob im Rahmen der Beratungen in der Enquete-Kommission „Kommunales“ der Landtag - und hier vor allem die Mehrheitsfraktionen – bereit sind, die Beziehungen zwischen dem Land und den Kommunen tatsächlich nachhaltig neu zu ordnen und nicht nur Kommunalmittel für den maroden Landeshaushalt umbuchen wollen.
Dazu gehört dann selbstverständlich auch, dass das Land, das Parlament ebenso wie die Regierung, nicht ständig Standards und Regulierungen vorgibt, die die Kommunen bezahlen müssen.
Damit kein Missverständnis auftritt: Wir sind nicht für das Standardöffnungsgesetz, damit Rot-Grün dann den vom Innenminister und offensichtlich auch vom Kabinett vorgesehenen Griff in die kommunalen Kassen von 400 Millionen DM rechtfertigen kann.
Wir halten dieses Standardöffnungsgesetz für einen wichtigen und notwendigen Bestandteil der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Vielfalt von Aufgabenerledigungen in unserem Land. Wir halten es für völlig kontraproduktiv, wenn in diesem Diskussionsprozess jetzt bereits wieder Tabubereiche aufgebaut werden. Wenn Sie, Herr Kollege Hentschel, für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklären, dass der Kindertagesstättenbereich ein absoluter Tabubereich sei, dann erschweren Sie die gesamte Diskussion in der Enquetekommission und sprechen Kommunalpolitikern verantwortungsbewusstes politisches Handeln ab.
Wir werden den Gesetzentwurf in den Ausschussberatungen jedenfalls ohne vorher aufgebaute Tabubereiche beraten. Landtagsabgeordnete sind nicht klüger als Kreistagsabgeordnete oder Gemeindevertreter.