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12.05.00
10:58 Uhr
FDP

Joachim Behm zur Rückführung von Flüchtlingen

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F . D . P . F r a k t i on i m Nr. 74/2000 Schleswig-Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Freitag, 12. Mai 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Sperrfrist: Redebeginn Telefax: 0431/9881497 E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In seiner Rede zu TOP 18 (Rückführung von Flüchtlingen) sagte der europapolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Joachim Behm:
„Ein Blick auf die Auswertungen des Wissenschafts- und Dokumentationsdienstes des Landtages fördert unter dem Suchpunkt



Presseinformation Flüchtling 32 Einträge zu Tage. Dies zeigt, dass das Problem des Umgangs mit Flüchtlingen in Schleswig-Holstein nicht zuletzt ausgelöst durch den Krieg auf dem Balkan ein Thema von großem und andauerndem Interesse ist.
Als größtes Problem hat sich dabei stets die fehlende Kompetenz des Landes zum Erlass einer wie auch immer gearteten Härtefallregelung für Flüchtlinge erwiesen. An diesem Grundproblem hat sich bis heute nichts geändert.
Das Ausländergesetz ist ein Bundesgesetz, die Ausführungs- bestimmungen werden vom Bund mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Zusätzlich wird die Ausländerpolitik auf der Ebene der Innenministerkonferenz koordiniert. Viele Köche verderben bekanntlich den Brei und so ist es auch in diesem Fall.
Ausländerpolitik wird auf Grund des Zwangs zur Einigung zwischen Bund und Ländern und den Ländern untereinander auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner betrieben. Das Ausländergesetz schert alle über einen Kamm und wird den vielen, sehr unterschiedlich gelagerten Einzelfällen, nicht gerecht.
Aus diesem Grund erfüllt der Antrag des SSW auch nur eine Alibi- funktion. In Ziffer 3 und 4 spricht der Antrag davon, dass das Land „im Rahmen seiner Kompetenzen“ Voraussetzungen schaffen soll. Aber genau hier liegt doch das Problem, verehrte Kolleginnen und Kollegen des SSW. Das Land kann selbstständig eben gerade nicht die Voraussetzungen schaffen, bestimmte Personengruppen nicht rückzuführen oder eigenständig einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu gewährleisten.
Das sollte der SSW eigentlich auch wissen, denn zumindest die Kollegin Spoorendonk war in der letzten Legislaturperiode bei der 2 Debatte um die von der F.D.P. geforderte Altfallregelung für Asylbewerber anwesend, die aus den gleichen Gründen wie eine Härtefallregelung über viele Jahre nicht zustande kam.
Die Diskussion damals hat aber auch gezeigt, dass zwischen Flüchtlingen und Asylbewerbern ein gravierender Unterschied besteht.
Flüchtlinge suchen, ganz im Gegensatz zu Asylbewerbern, nur auf Zeit Zuflucht in einem Staat, um zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückkehren zu können. Auch der Herr Innenminister Buß hat in seiner Presseerklärung vom 8. Mai völlig zurecht darauf hingewiesen, dass zwischen Zuwanderung, Asyl und dem vorübergehenden Schutz von Bürgerkriegsflüchtlingen sehr genau unterschieden werden müsse.
Deshalb kann die Gewährung eines gesicherten Aufenthaltsstatus für Flüchtlinge nach Meinung der F.D.P.-Fraktion nur die absolute Ausnahme bilden und sollte sich auf wirkliche Härtefälle beschränken.
Der Katalog des SSW, der vom Land, wie bereits gesagt, sowieso nicht eigenständig umzusetzen ist, ist zudem viel zu weit gefasst.
Die Frage ist nicht, wer von dieser Aufzählung erfasst wird, sondern wohl eher, wer nicht.
Ein so weitgehender Katalog wie der des SSW führt noch zu einem weiteren Problem: Desto größer die Gruppe derjenigen, die nicht ausreisen müssen, desto stärker ist der Druck, weitere, noch nicht erfasste Flüchtlingsgruppen ebenfalls von der Ausreisepflicht zu befreien. Ein solches „Schneeballsystem“ ist weder im Sinne des Landes, noch der Flüchtlinge.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht sein, dass die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf dem Balkan versuchen, den Frieden in der Region zu sichern und die Menschen, die in dieser Region leben sollen, kehren nicht zurück.
Diese Rückkehr ist mit Strapazen und Belastungen verbunden, keine Frage. Aber sie sind nicht unzumutbar oder gar von Seiten des Landes nicht zu verantworten.
Wir brauchen für sachgerechte Lösungen endlich eine Einigung zwischen Bund und den Ländern über die Einführung einer am Einzelfall orientierten Prüfung von Härtefällen.
Das kann aber nur mit einer Bundesratsinitiative erreicht werden und nicht mit wohlmeinenden Anträgen, die Hoffnungen erwecken, die das Land nicht erfüllen kann. Die kompetenzlose Härtefallkommission sollte allen ein warnendes Beispiel sein.
Der Änderungsantrag der Grünen verschlimmbessert den Ursprungsantrag weiter.
Das Land soll eine Anhörung durchführen. Wozu? Wie bereits gesagt, der Schlüssel zur Lösung des Problems liegt nicht auf Landesebene. Eine Anhörung erweckt nur weitere, nicht einlösbare Erwartungen. Und den erwerbsfähigen Personen, wie in Ziffer 6 des Änderungsantrages gefordert, eine Arbeitsgenehmigung hier im Land auszustellen, ist widersinnig. Genau dieser Personenkreis wird dringend zum Wiederaufbau gebraucht. In ihrer Heimat, nicht in Schleswig-Holstein.
Die F.D.P. stimmt dem Antrag des SSW und dem Änderungsantrag der Grünen nicht zu.“