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11.05.00
16:56 Uhr
CDU

TOP 7 Klaus Schlie: Wichtiger Beitrag zur Funktionalreform

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 135/00 vom 11. Mai 2000

TOP 7 Klaus Schlie: Wichtiger Beitrag zur Funktionalreform
Bereits am 15. Dezember 1998 hat die CDU-Landtagsfraktion in Grundzügen der Öffentlichkeit ein Konzept zur Stärkung der Selbstverwaltung durch die Kommunalisierung der Regionalplanung vorgestellt. Wir hatten uns fest vorgenommen, durch eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Landesplanungsgesetzes diese Zielsetzung zu erreichen. Wir haben davon nach umfangreichen Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden dann Abstand genommen, weil es noch umfangreicher Abstimmungsgespräche zwischen den unterschiedlichen kommunalen Gebietskörperschaften bedurfte, um hier zu einer gemeinsamen Auffassung zu gelangen. Dies ist jetzt der Fall. Der vorliegende Gesetzentwurf ist einstimmig von allen kommunalen Spitzenverbänden unter vorheriger intensiver Beratung in ihren Gremien akzeptiert. Wir machen uns diesen Kompromiss der kommunalen Familie zu eigen und erfüllen damit unsere Zielsetzung, die wir bereits 1996 in unserem Papier „Weniger Staat in Schleswig-Holstein“ festgelegt hatten.
Dieser Gesetzentwurf ist ein wirklich entscheidender Schritt im Rahmen des Funktionalreformprozesses und ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und zum Abbau der zentralistischen Staatsverwaltung. Wir wollen als CDU die kommunale Planungshoheit dadurch entscheidend stärken, diese Planungshoheit ist durch eine Vielzahl von Fachplanungsvorgaben des Landes und einer vom Land übergestülpten Regionalplanung ohne Mitwirkungsmöglichkeit der Selbstverwaltung in den Kommunen in den letzten Jahren immer stärker eingeschränkt wurde.
Aufgabe der Regionalplanung ist es nach dem Raumordnungsgesetz, dass die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung in den Entwicklungsräumen räumlich und sachlich ausgeformt werden. Die Vorgaben des Landes im Landesraumordnungsplan werden also in den Regionalplänen von den Kommunen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit ausgestattet. Wir erhoffen uns dadurch auch eine größere Vielfalt in der Entwicklung des Landes und eine unterschiedliche Schwerpunktsetzung in den einzelnen Entwicklungsräumen des Landes, die von den gewählten kommunalen Mandatsträgern vor Ort verantwortet wird – also auch ein wichtiger Schritt zu mehr Bürgernähe.
Wir halten es als CDU für absolut notwendig, dass das Land sich bei den Vorgaben im Landesraumordnungsplan tatsächlich an die Festlegungen auf „grobe Zielplanungen“ beschränkt und nicht versucht, durch die „Hintertür“ die Vorgaben für die Regionalplanung so eng zu gestalten, dass ein eigener Gestaltungsspielraum ad absurdum geführt wird.
In Schleswig-Holstein gab es bereits im Landesplanungsgesetz von 1961 die Möglichkeit, dass die „regionale Landesplanung den einzelnen Kreisen übertragen“ werden konnte, die zur Durchführung „regionale Planungsverbände“ bilden konnten.
An diese Tradition knüpft der jetzige Gesetzentwurf an. Die Regionalpläne können von „regionalen Planungsgemeinschaften“ entwickelt und aufgestellt werden, die von den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten des jeweiligen Planungsraumes auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) gebildet werden. Entscheidend für uns ist dabei, dass bei der Entwicklung und Aufstellung der Regionalpläne die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu beteiligen sind. Wenn von der Möglichkeit der Bildung regionaler Planungsgemeinschaften nicht Gebrauch gemacht wird, stellt nach wie vor die Landesplanungsbehörde den Regionalplan auf, allerdings unter verpflichtender Mitwirkung des kommunalen Bereichs.
Wenn es zur Bildung von regionalen Planungsgemeinschaften kommt, soll nach unserem Gesetzentwurf ein „Regionaler Planungsrat“ gebildet werden, der den Regionalplan vor seiner Feststellung beschließt und auch an der Ausarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung mitwirkt. Er soll u. a. auch die interkommunale Zusammenarbeit der zum Planungsraum gehörenden kommunalen Körperschaften fördern. Eine sicher auch von allen Fraktionen des Hauses zu begrüßende Zielsetzung. Auch die im Gesetzentwurf in § 6 a Abs. 3 vorgesehene Quotierung ist eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Wenn die Beschlüsse im Planungsrat mit einer Zweidrittelmehrheit gefasst werden, ist die Landesplanungsbehörde daran gebunden, soweit eine Übereinstimmung mit landesplanerischen Zielen oder Grundsätzen besteht.
Ein gewisser Schwachpunkt im vorliegenden Gesetzentwurf ist sicher die Regelung über die Zusammensetzung des Regionalen Planungsrates. Wir haben hier die Kompromisslösung der kommunalen Familie übernommen, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden angemessen im Planungsrat vertreten sein sollen. Hier werden wir nach intensiver Anhörung und Beratung in den entsprechenden Ausschüssen zu einer präziseren Regelung kommen müssen. Geben Sie sich einen Ruck, begleiten Sie diesen Gesetzentwurf in den anstehenden Beratungen positiv, stärken Sie die kommunale Selbstverwaltung in unserem Land.
Ich bitte um Überweisung an den Agrar- und Innen- und Rechtsausschuss.