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11.05.00
11:51 Uhr
CDU

Monika Schwalm: Verwaltungsgesetz endlich den anderen Ländern anpassen

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 128/00 vom 10. Mai 2000
TOP 6 Monika Schwalm: Verwaltungsgesetz endlich den anderen Ländern anpassen „Man soll die Hoffnung nie aufgeben“, von dieser positiven Lebenseinstellung hat sich die CDU-Fraktion leiten lassen, als sie beschlossen hat, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode erneut in die Beratungen zu geben. Für die Kolleginnen und Kollegen, die auch in der letzten Legislaturperiode dem Landtag angehört haben, ist dieser Gesetzentwurf ein alter Bekannter. Im Juni 1998 versuchte es die Landesregierung –lediglich die sog. „Experimentierklausel „ hat es geschafft, in das Landesverwaltungsgesetz aufgenommen zu werden. Die CDU-Fraktion hat es dann erneut im Dezember 1999 versucht – ohne Erfolg.
Worum geht es? Es geht um eine Beschleunigung von Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren, um die Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein. Der Bund hatte bereits im September 1996 sein Verwaltungsverfahrensgesetz mit dieser Zielsetzung für den Standort Deutschland geändert; alle anderen 15 Bundesländer haben ihre Landesgesetze entsprechend angepasst und die Regelungen des Bundes übernommen. Nur wir hier in Schleswig- Holstein nicht!
Ziel muss es doch sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, möglichst einheitliche Voraussetzungen im Verwaltungsverfahrensrecht zu schaffen, um überall gleiche und im Vergleich zum Ausland für Investitionen günstige Startbedingungen zu erreichen.
Die vorgesehenen Änderungen betreffen im einzelnen die


- ausdrückliche Nennung des allgemeinen Verfahrensgrundsatzes, dass Verwaltungsverfahren zügig durchzuführen sind
- Senkung der Grenzzahl für Massenverfahren von 300 auf 50 Personen - Beschränkung der Folgen von Verstößen gegen Verfahrens- oder Formvorschriften, - Ausdrückliche Beschreibung umfassender Beratungspflichten und beschleunigender Verfahrensmodelle für den Bereich von wirtschaftlichen Unternehmungen, - Straffung des Planfeststellungsverfahrens, - Einführung eines Plangenehmigungsverfahrens statt des aufwendigen Planfeststellungsverfahrens für einfach gelagerte Fälle, - Abmilderung von Auswirkungen von Abwägungsmängeln im Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Entbürokratisierung, Vereinfachung von Verfahren, mehr Bürgerfreundlichkeit sind Schlagworte, die Politiker ständig auf den Lippen haben.
Lassen Sie uns gemeinsam das umständliche, zeitraubende und investitionshemmende Planfeststellungsverfahren entrümpeln und wie es mein Kollege Klaus Schlie in der damaligen Debatte formulierte „ mehr Dampf für Verwaltungsmodernisierung machen“.
Dieser 3. Versuch, unser Landesverwaltungsgesetz dem Bundesrecht anzupassen, muss gelingen. Es versteht doch niemand, warum Sie dies blocken Was sich im Rest der Republik bewährt hat, kann doch nicht schlecht für unser Land sein.
Der neue Umweltminister Müller hat ganz zu Beginn seiner Tätigkeit deutlich gemacht, dass er sich für „harte, aber schnelle und faire Genehmigungsverfahren “ einsetzt. Wir haben die Hoffnung, dass er seine grünen Kolleginnen und Kollegen von der Notwendigkeit dieser Gesetzesanpassung überzeugen kann.
Sternverfahren, Antragskonferenz, Entrümpelung von Verfahrensvorschriften, Stärkung der Funktion des Antragsstellers, Verkürzung von Fristen – kurz gefasst „die Beschleunigung“ von Verfahren ist kein Teufelszeug sondern in der heutigen Zeit wichtiger denn je.
Ich beantrage die Überweisung federführend in den Innen- und Rechtsausschuss; mitberatend in den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss und appelliere an die Kolleginnen und Kollegen, zügig zu beraten und die „Warteschleifen“ aus der letzten Legislaturperiode nicht wieder aufleben zu lassen.