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10.05.00
17:52 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Ministerversorgung: Keine "goldenen Spazierstöcke"

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Sperrfrist: Redebeginn Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zu TOP 5, Landesministergesetz, erklärt Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Monika Heinold, finanzpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene.ltsh.de

Keine „goldenen Nr. 094.00 / 10.05.00
Spazierstöcke“!
Die Politiker verjüngen sich - vor allem, seitdem die Grünen mit dabei sind. Aber je jün- ger die MinisterInnen sind, desto deutlicher wird die Überversorgung des jetzigen Lan- desministergesetzes in Schleswig-Holstein. Andere Länder haben ihre Gesetze in den letzten Jahren bereits geändert - Schleswig-Holstein muss nun zügig nachziehen. Des- halb begrüßen wir die Gesetzesinitiative der FDP mit der klaren Aussage: Altersversor- gung erst im Alter.
Es ist niemandem zu vermitteln, dass ein/e MinisterIn in Schleswig-Holstein schon nach fünf Amtsjahren einen sofortigen und lebenslangen Pensionsanspruch von mindestens 9.000 DM im Monat erworben hat. Diese Tatsache lässt die Wogen im Lande recht hoch schlagen, sind doch viele Bürgerinnen und Bürger von den Sparmaßnahmen in Land und Bund betroffen.
Die Höhe der Gehälter und Versorgungsansprüche von Abgeordneten und MinisterIn- nen hat schon oft genug zur Politikverdrossenheit in unserer Gesellschaft beigetragen. Allein die Tatsache, dass wir in eigener Sache beschließen, macht misstrauisch.
Deshalb weist das Bundesverfassungsgericht in seinem 40. Band darauf hin, dass bei den Versorgungsgesetzen Transparenz zu gewährleisten ist. Und transparent ist unser Landesministergesetz nicht. Im Gegenteil, es ist ja besonders pfiffig - denn allein durch das Weglassen des kleinen Wortes „weitere“ erhöht sich die Mindestpension - ganz un- merklich - um weitere zehn Prozentpunkte.
In Paragraf 11 steht nämlich: „Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 Prozent und steigt mit jedem vollem Jahr der Amtszeit um 2 Prozent“. Jeder Mensch, der das liest, ver- steht, dass man bei fünf Jahren Amtszeit 35 Prozent der Ministerbezüge bekommt. Das ist aber keineswegs so: Man bekommt 45 Prozent, da schon die ersten fünf Jahre mit einem Bonus von zwei Prozent berechnet werden. Andere Länder haben dieses Verfah- ren inzwischen geändert und das Wort „weitere“ eingefügt - wir sollten es schleunigst auch tun. Für Beamte und Beamtinnen kann die Mindestpension nach fünf Jahren sogar schon 55 Prozent betragen, da ihre frühere Tätigkeit angerechnet wird. Hier müssen wir eine Re- gelung finden, welche einerseits BeamtInnen nicht bevorzugt, andererseits aber auch berücksichtigt, dass sie durch ihre bisherige Tätigkeit keinen Anspruch auf eine eigene Rente erworben haben.
Das ganze Ministergesetz ist in seinen Grundzügen auf BeamtInnen abgestellt; ihre Versorgung ist vorzüglich geregelt. Selbständige und ArbeitnehmerInnen haben hinge- gen ein großes Problem, wenn sie kürzer als fünf Jahre MinisterInnen gewesen sind: Dann erwerben sie nämlich überhaupt keine Altersabsicherung. Die Amtszeit mutiert zu einer privaten Auszeit, weil man nachträglich nicht in die Rentenversicherung einzahlen kann - wogegen bei BeamtInnen selbstverständlich die Ministerzeit, unabhängig von ih- rer Länge, auf die Dienstzeit aufgeschlagen wird.
Da wir aber gerade den Austausch zwischen Wirtschaft und Politik wollen, brauchen wir auch für die „Kurzzeit-MinisterInnen“ die Möglichkeit, einen Rentenanspruch oder eine Versorgungsabfindung erwerben zu können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben noch weitere Vorschläge zur Änderung des Geset- zes, unter anderem sollen im ersten Arbeitsmonat einer Ministerin oder eines Ministers nur die tatsächlich gearbeiteten Tage vergütet werden.
Ferner sind Sonderregelungen für LandtagspräsidentInnen und Fraktionsvorsitzende, deren Amtszeit einer MinisterInnen-Amtszeit hinzu gerechnet wird, abzuschaffen - denn auch hier ist Schleswig-Holstein einsame Spitze.
Als Pensionsalter schlagen wir 60 Jahre vor, wobei mit Abschlägen schon früher - frü- hestens jedoch mit 55 - ein Versorgungsanspruch entsteht. Meine Fraktion wird diese und weitere Vorschläge in die Ausschussberatung einbringen.
Den Vorschlag der FDP, den Pensionsanspruch pro Jahr von zwei Prozent auf vier Pro- zent zu verdoppeln, lehnen wir ab. Auch wenn die vier Prozent mit dem Abgeordneten- gesetz übereinstimmt, kann sie unserer Meinung nach nicht übernommen werden. Denn angesichts der Höhe der Ministergehälter im Vergleich zur Grunddiät, welche Grundlage für die Versorgung der Abgeordneten ist, würden die vier Prozent bei der Ministerver- sorgung zu einem unverhältnismäßig hohen Anstieg führen. Und da die FDP weder vor- schlägt, das Wort „weitere“ einzufügen, noch an die Zwei-Prozent-Beamtenregelung he- rangeht, würde dann ein Beamter oder eine Beamtin nach fünf Jahren Ministerzeit schon 65 Prozent des Ministergehaltes als Versorgung erhalten. Das ist eindeutig zu viel.
Ziel aller Fraktionen muss es sein, ein Gesetz zu verabschieden, welches klar und transparent ist und die Pensionsbezüge angemessen und ausgewogen gestaltet. Poli- tikverdrossene BürgerInnen werden durch die Änderung des Ministergesetzes im Schleswig-Holsteinischen Landtag ihre Meinung über uns nicht ändern. Wir aber beugen damit neuen Berichterstattungen über „goldene Spazierstöcke“ und damit neuen Argu- menten für Politikverdrossenheit vor.
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