Irene Fröhlich: Schutz vor gefährlichen Hunden ist erforderlich
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Ein Gesetz zum wirksamen Internet: www.gruene.ltsh.de Schutz vor Hunden ist er- Nr. 082.00 / 04.05.00 forderlichZur Beratung der Innenministerkonferenz über Gefährdungen durch Hunde erklärt I- rene Fröhlich, innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion:Ich begrüße es außerordentlich, dass sich die Innenminister der Länder dieses The- ma auf die Tagesordnung geschrieben haben. Die immer wieder vorkommenden Unfälle, aber auch die Belästigungen durch große und aggressive Hunde erfordern Maßnahmen von staatlicher Seite.Ein wirksames Gesetz zum Schutz vor gefährlichen und großen Hunden muss sich - in Anlehnung an das Modell der bündnisgrünen Fraktion in Berlin - unserer Meinung nach an folgenden Kriterien orientieren:• Eine Zucht nach den typischen „Kampfhundmerkmalen“ wie Schärfe, Kampfbereit- schaft, Aggression und Beißkraft wird untersagt, ebenso eine Abrichtung, die diese Eigenschaften fördert. Wichtig ist, dass die Zuchtbetriebe auch entsprechend kon- trolliert werden.• Für Hunde, die durch Ihre Beiß- und Muskelkraft gefährlich sein können, oder die aufgrund ihrer Größe einschüchtern oder ängstigen können, wird eine Art „Hunde- TÜV“ eingeführt, durch den die Hunde und ihre HalterInnen überprüft und geprüft werden. Dabei soll gewährleistet werden, dass der Hund so gehalten und geführt wird, dass keine Gefahr von ihm ausgeht. Die HalterInnen müssen die entsprechende Sachkunde nachweisen.• Auffällige, berührungsfrei ablesbare Kennzeichen für große und gefährliche Hunde werden vorgeschrieben.Eine Klassifizierung in verbotene sogenannte Kampfhunde einerseits und „normale“ Hunde andererseits halte ich dagegen für ein untaugliches Mittel, dieses Problem zu lösen. Alle Expertenanhörungen zeigen, dass eine ausschließliche Differenzierung nach Rassen nicht sachgerecht ist, da Neuzüchtungen, Kreuzungen etc. vorgenom- men werden können.Aber auch für Hunde gilt: Das beste Gesetz nützt nichts, wenn keine ausreichende Umsetzung der Regelungen erfolgt. Nach der bereits existierenden Hundeverordnung von Schleswig-Holstein beispielsweise ist für gefährliche Hunde außerhalb von Grundstück oder Wohnung ein Maulkorb vorgeschrieben. Weiterhin sind Hunde jegli- cher Art auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen generell verboten: Regelungen, de- ren Existenz vielen nicht bekannt ist, weil die Praxis anders aussieht. ***