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03.05.00
14:21 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold und Karl-Martin Hentschel: Eckpunkte der Ministerversorgung

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 Zur Neuregelung der Ministerversorgung erklären E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene.ltsh.de Karl-Martin Hentschel und Monika Heinold: Nr. 081.00 / 03.05.00

Eckpunkte für die Änderung des Landesministergesetzes
Das bisherige Landesministergesetz ist an mehreren Stellen änderungsbedürftig. Durch die Kombination verschiedener Vorteile ist es bisher (für Beamte) möglich, bereits nach fünf Amtsjahren als MinisterIn einen sofortigen und lebenslänglichen Versorgungsan- spruch von 55% der Ministerbezüge zu erwerben. Damit steht Schleswig-Holstein mit an der Spitze der Bundesländer.

Deshalb begrüßen wir die Initiative der FDP, das Landesministergesetz zu ändern. Wir haben aber andere Vorschläge, da unser Ziel ein tatsächlicher und wirkungsvoller Ab- bau der Überversorgung ist. Wir wollen mehr Klarheit und Transparenz in das Landes- ministergesetz bringen und die Pensionsbezüge der MinisterInnen angemessen und ausgewogen gestalten. Schleswig-Holstein darf im Vergleich zu den anderen Bundes- ländern nicht mehr so stark aus dem Rahmen fallen (siehe Tabelle in der Anlage).

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht sich für folgende Eck- punkte bei der notwendigen Änderung des Landesministergesetzes aus:

1. Wer fünf Jahre Mitglied der Landesregierung war, erwirbt zukünftig nicht mehr wie bisher einen Anspruch auf sofortiges lebenslängliches Ruhegehalt gleich nach dem Übergangsgeld, sondern erst ab dem Alter von 60 Jahren in Höhe von 35% des Mi- nistergehaltes. 2. Für jedes weitere MinisterInnenjahr erhöhen sich die Bezüge um 2% des Ministerge- haltes bis zu einem Höchstsatz von 75%. (Bisher erhöhen sich die Bezüge pro Jahr um 2%, wobei diese Zeit bereits ab dem ersten Jahr gerechnet wird, so, dass ab fünf Jahren immer mindestens ein Anspruch von 45% entsteht. Die FDP fordert 4% - die- se Erhöhung lehnen wir ab). Die ersten fünf Jahre werden nicht mehr, wie bisher, doppelt gerechnet. 3. Für MinisterInnen wird eine „Vorruhestandsregelung“ eingeführt, nach der sie mit ei- nem Abschlag von 1% pro Jahr schon vorher, frühestens mit 55 Jahren, in den Ru- hestand gehen können. 4. Die Höhe des ersten Monatsgehaltes einer MinisterIn richtet sich nach der Anzahl der geleisteten Arbeitstage und beträgt nicht wie bisher 100%, egal, wann sie/er ihr Amt antritt. 5. Auf die Dienstzeit, nach der Ministerpensionen berechnet werden, werden frühere Beamtendienstzeiten nicht mehr angerechnet. Bisher werden bis zu fünf Jahren im Beamtenverhältnis der Zeit als Minister zugeschlagen, so, dass bei 2% jährlich bis zu 10% zusätzlicher Pensionsansprüche entstehen. 6. Schleswig-Holstein hat noch eine weitere Sonderregelung, die abgeschafft werden muss: frühere Jahre im Parlament als Fraktionsvorsitzende oder Landtagspräsiden- tIn werden bisher bei der Berechnung der Ministerpensionen zu der Dienstzeit als Minister hinzugerechnet. Hierfür gibt es keine logische Begründung. 7. Weiterhin ist die Sonderregelung für MinisterInnen, die bereits einmal Ministerpräsi- dentin waren, nicht zu rechtfertigen. Diese Regelung besagt, dass die Pension in diesem Fall auf die Höhe der Pension einer Ministerpräsidentin angehoben wird, wenn die betroffene Ministerin insgesamt 5 Jahre Mitglied der Landesregierung war. 8. Das Landesministergesetz geht von der Biographie eines Beamten aus und sieht keinerlei rentenrechtliche Absicherung für Angestellte und Selbständige mit weniger als fünf Jahren Amtszeit vor. Das wollen wir ändern: wer keine fünf Jahre Mitglied der Landesregierung war und keine Versorgungsansprüche für diese Zeit aus einem vorherigen Beamtenverhältnis hat, erhält analog dem Abgeordetengesetz eine Ver- sorgungsabfindung für die Amtszeit. ***