CDU-Fraktion: Wir sind der Anwalt der Kommunen - Martin Kayenbur g, Dr. Johann Wadephul, Klaus Schlie: Neuordnung der Finanzbeziehungen zw ischen dem Land und den Kommunen nur auf einer soliden Grundlage
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 94/00 vom 31. März 2000CDU-Fraktion: Wir sind der Anwalt der KommunenMartin Kayenburg, Dr. Johann Wadephul, Klaus Schlie: Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen nur auf einer soliden GrundlageDie CDU-Landtagsfraktion hat unmittelbar nach der Wahl einen umfassenden Gedankenaustausch mit allen vier kommunalen Landesverbänden geführt. Die Vorsitzenden und Geschäftsführer des Landkreistages, des Gemeindetages, des Städtebundes und des Städtetages haben auf Einladung des Vorsitzenden der CDU- Landtagsfraktion und Oppositionsführers im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Martin Kayenburg, dem geschäftsführenden Fraktionsvorstand und Vertretern des Fraktionsarbeitskreises Innen und Recht der CDU-Landtagsfraktion ihre Erwartungen, Wünsche und Forderungen an die Landespolitik der nächsten fünf Jahre dargelegt.In einer ersten Analyse und Bewertung dieses Gespräches ziehen der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Martin Kayenburg, der Vorsitzende des Fraktionsarbeitskreises Innen und Recht, Dr. Johann Wadephul und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Klaus Schlie, daraus folgende Bilanz für die Arbeit der CDU-Fraktion: 1. Die CDU-Fraktion warnt die Landesregierung vor einem erneuten Wortbruch gegenüber der kommunalen Familie. Die finanzielle Situation der Kommunen wird von der CDU-Fraktion nochmals in den Landtag getragen, um Zahlenmaterial aus allen kommunalen Bereichen zu erhalten und um dann gemeinsam mit den Kommunen, dem Landesrechnungshof und der Landesregierung im Innen- und Rechtsausschuss eine möglichst reale und objektive Bestandsanalyse der Finanzsituation der Kommunen zu erarbeiten. Die CDU-Fraktion verschließt sich nicht der grundsätzlich als notwendig erachteten Diskussion über eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen. Voraussetzung für eine derartige Diskussion und eventuell auch für ein gemeinsames Handlungskonzept des Landtages ist allerdings eine breit angelegte Erarbeitung der Grundpositionen zum Finanzausgleichsgesetz, der möglichen Neuordnung des Zentralörtlichen Systems und einer Aufgabenreduzierung im öffentlichen Sektor insgesamt. Für die CDU-Fraktion gilt dabei der vom Grundgesetz und der Landesverfassung gesicherte Grundsatz, dass die Kommunen finanziell so ausgestattet sein müssen, dass sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ihre Daeinsvorsorgeaufgaben erfüllen können. Die CDU-Fraktion wird noch vor der Sommerpause im Landtag die Einrichtung einer Enquetekommission fordern, die mit Hilfe von Sachverständigen Vorschläge zu diesen Themenbereichen erarbeiten soll. Die Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände in diese Arbeit ist für die CDU-Fraktion selbstverständlich. Erst auf der Grundlage der Vorschläge dieser Enquetekommission ist die CDU-Fraktion bereit, über eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen zu debattieren und zu entscheiden. Jeden vorgezogenen erneuten Griff in die Kassen der Kommunen, um den maroden Landeshaushalt zu sanieren, lehnt die CDU- Fraktion strikt ab. Schnellschüsse darf es nicht geben.2. Die CDU-Fraktion wird sehr schnell darauf dringen, dass vor einer Diskussion über die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen die neue rot-grüne Landesregierung zuerst einmal im eigenen „Haus für Ordnung“ sorgt. Priorität haben dabei für die Union eine tatsächliche Auswertung und Umsetzung der durchgeführten Aufgabenkritik mit dem Ziel des Wegfalls von Aufgaben und einer weiteren Privatisierung sowie der schon dargelegten Intensivierung der Funktionalreform. Außerdem wird der Fraktionsarbeitskreis Innen und Recht Vorschläge für eine Standardfreigabe erarbeiten, die gegebenenfalls in einem Gesetz münden, das dem Land untersagt, ständig Vorgaben für Standards zu formulieren, die von den Kommunen oder Dritten eingehalten werden müssen und somit zwangsweise zu einer Kostenexplosion vor allem im kommunalen Bereich führen. Das Kindertagesstättengesetz und das von SPD, Bündnis90/Die Grünen und SSW im Schnelldurchgang beschlossene Informationsfreiheitsgesetz sind dabei aus Sicht der CDU-Fraktion vorrangig zu überprüfen.3. Eine Änderung der Kommunalverfassung mit der Zielsetzung der Stärkung des ehrenamtlichen Teils der kommunalen Selbstverwaltung muss in dieser Legislaturperiode erfolgen. Die CDU-Landtagsfraktion wird dazu eine breite Diskussion im Land mit den Kommunalpolitikern und den hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten führen. Die CDU-Fraktion erachtet es als sinnvoll, dass die unbestritten notwendigen Änderungen der Kommunalverfassung möglichst fraktionsübergreifend erfolgen sollten. Öffentliche Vorfestlegungen sind aus Sicht der CDU-Fraktion bei einem derartigen Meinungsbildungsprozess allerdings wenig hilfreich. Die CDU- Fraktion beabsichtigt nicht, den Grundsatz der Direktwahl anzuzweifeln. Die geringe Wahlbeteiligung in vielen Einzelfällen erfordert jedoch eine vertiefte Diskussion und gegebenenfalls auch Schlussfolgerungen im Gesetzgebungsverfahren.4. Die CDU-Fraktion wird im Landtag eine breite Diskussion über eine effektive Funktionalreform mit tatsächlichen Aufgabenübertragungen vom Land auf die Kommunen initiieren und gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden dazu konkrete Vorschläge unterbreiten, die vor allem auch dazu führen müssen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Eine strikte Anwendung des Kostenausgleichsprinzips ist dabei für die CDU-Fraktion unabdingbare Voraussetzung. Die CDU-Fraktion wird auch Vorschläge erarbeiten, mit denen die interkommunale Funktionalreform neuen Schwung erhalten kann.5. Die CDU-Fraktion wird erneut Initiativen zu einer wirksamen Strukturreform der Landesverwaltung ergreifen. Eindeutige Zielsetzung ist dabei die grundsätzliche Verwirklichung des zweistufigen Verwaltungsaufbaus. Landesämter dürfen nicht nur deswegen Bestandsschutz haben, weil damit die koalitionsinternen Interessen zwischen SPD und Grünen ausgeglichen werden müssen, sondern können ihre Berechtigung gegebenenfalls nur über eine sachliche Notwendigkeit begründen.6. Die CDU-Fraktion wird ihre schon in der letzten Legislaturperiode vorgestellten Vorschläge zur Kommunalisierung der Regionalplanung konkretisieren und auf der Grundlage des von den kommunalen Spitzenverbänden erarbeiteten Kompromisses noch zur Plenarsitzung im Mai einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.