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27.01.00
15:17 Uhr
CDU

Volker Rühe, Martin Kayenburg, Meinhard Füllner, Klaus Schlie: Innere Sicherheit, Polizei und Justiz den Rücken stärken, Personalsituation stabilisieren, · Ausrüstung modernisieren, Rechtssicherheit verbessern

PRESSEINFORMATION



Volker Rühe Martin Kayenburg Meinhard Füllner Klaus Schlie



Innere Sicherheit
Polizei und Justiz den Rücken stärken
• Personalsituation stabilisieren • Ausrüstung modernisieren • Rechtssicherheit verbessern



Kiel, 27. Januar 2000 Die „Innere Sicherheit“ ist für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes von grundlegender Bedeutung. Sicherheit und Freiheit sind Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft. Die Menschen wollen sich frei und ohne Angst bewegen können. Vom Staat erwarten sie zu recht, dass er ihnen Schutz bietet und seinen berechtigten Anspruch auf das Gewaltmonopol auch tatsächlich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger umsetzt.
Die Bedeutung des Themas „Innere Sicherheit“ resultiert nicht nur aus den Steigerungsraten in den polizeilichen Kriminalitätsstatistiken der letzten Jahre. Hinzu kommt ein steigendes subjektives Bedrohungsgefühl der Bevölkerung, das durch die Internationalisierung vor allem der organisierten Kriminalität noch verstärkt wird. Die Erweiterung Europas und seine zunehmende Integration ist Kernstück unserer politischen Philosophie und unserer außen- und wirtschaftspolitischen Grundkonzeptionen. Gerade aber dieser erwünschte Öffnungsprozess und die Liberalisierung des Reiseverkehrs sowie des Austausches von Gütern und Dienstleistungen wird verstärkt zu einem Kriminalitätsimport führen. Es ist zu befürchten, dass dieser Prozess der Kriminalitätsmigration und des Kriminalitätsimportes noch lange andauert.
Von diesen Wanderungen ist ein Land wie Schleswig-Holstein besonders betroffen, da die Küstenbereiche EU-Außengrenzen darstellen und die schleswig-holsteinischen Häfen an der Ostsee Einfalltore für Kriminalität aus Osteuropa sind. Hinzu kommt die A7 als herausragende Nord-Süd-Achse sowie die Situation um Hamburg mit seinen internationalen Anbindungen. Wir müssen uns also gerade hier im Land in den kommenden Jahren auf ein spürbares Kriminalitätspotential einrichten.
Trotz dieses Potentiales und einer signifikanten Kriminalitätsrate, vor allem bei den Gewaltdelikten, baut die Landesregierung seit Jahren Stellen bei der Polizei ab, streicht Ausbildungsstellen und will dies nach der vorliegenden mittelfristigen Personalplanung auch weiter fortsetzen. Während es 1992 noch 7.729 Planstellen und Stellen bei der Landespolizei gab, waren es 1998 nur noch 7.573.
Wer „Innere Sicherheit“ will, muss sich zur Polizei und ihren Aufgaben bekennen. Alle Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft müssen der Polizei den Rücken stärken und immer wieder deutlich machen, dass die Polizistinnen und Polizisten ihren schwierigen Dienst zum Schutz des Einzelnen und zum Wohl unseres Gemeinwesens -2-
durchführen. Eine CDU-geführte Landesregierung wird die Polizei unterstützen und ihr bei ihrer schwierigen Aufgaben zur Seite stehen.
Mehr Innere Sicherheit gibt es jedoch nicht zum Nulltarif. Eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung erfordert nachhaltige Investitionen. Auch in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen müssen die notwendigen Mittel für die Verbrechensbekämpfung bereitgestellt werden.
Wir werden sicherstellen, dass die Polizei personell, rechtlich und logistisch hinreichend gerüstet ist. Wir werden die Einsatzfähigkeit der Polizei und die Attraktivität des Polizeiberufs stärken und die Rahmenbedingungen verbessern.
Dazu gehören langfristig Verbesserungen der Laufbahnstruktur, eine aufgabenorientierte Aus- und Fortbildung, schlankere Organisationsstrukturen mit dem Ziel größerer Bürgernähe und Effizienz durch die Entlastung von bürokratischen Aufgaben sowie eine ständige Verbesserung der personellen und sächlichen Ausstattung.
Der Grundsatz dabei lautet: Kriminelle dürfen nicht die schnelleren Autos und die besseren Handys haben als die Polizei.
Die sichtbare Präsenz der Polizei auf der Straße ist nach wie vor ein wirksames Mittel, um potentielle Straftäter abzuschrecken, für Sicherheit zu sorgen und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Dies muss in Verbindung mit konsequenter Strafverfolgung, beschleunigten Strafverfahren und zügigen strafrichterlichen Entscheidungen stehen.
Maßnahmen einer CDU-geführten Landesregierung Gesetzgeberische Maßnahmen Angesichts der hohen Kriminalität und der sich verändernden Kriminalitätsstrukturen sowie auch ständig steigender grenzüberschreitender Kriminalität mit teilweise völlig neuen Kriminalitätsformen müssen die polizeilichen Eingriffsbefugnisse erheblich verbessert werden.
Dazu gehört u. a. eine Änderung des Landesverwaltungsgesetzes, um den Einsatz verdeckter Ermittler, die Möglichkeit der Rasterfahndung und die Durchführung von anlass- und verdachtsunabhängigen Kontrollen (sog. Schleierfahndung) zu verbessern und auf eine klare Rechtsgrundlage zu stellen. Mit der Durchlässigkeit der Grenzen zwischen den Staaten für die das Schengener Durchführungsabkommen in Kraft -3-
gesetzt worden ist, ist die Filterfunktion der früheren Grenzkontrollen entfallen. Zum Ausgleich sind deshalb anlass- und verdachtsunabhängige Kontrollen der Identität von Personen durch die Landespolizei in bestimmten Fällen geboten.
Wir werden diese Regelung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht im § 181 des Landesverwaltungsgesetztes rechtlich absichern. Wir werden die positive Erfahrung der Bundesländer nutzen, die diese Regelung schon eingeführt haben, um besonders die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität, des illegalen Aufenthalts von Ausländern, des Schleuserunwesens, der Einbruchserien osteuropäischer Tätergruppen und der Bekämpfung international operierender Kraftfahrzeugschieberbanden zu verbessern. In diesen Bereichen gibt es erfahrungsgemäß auch eine zunehmende Gewaltbereitschaft.
Außerdem werden wir den Begriff der „öffentlichen Ordnung“ wieder im Landesverwaltungsgesetz verankern, weil dadurch die polizeilichen Eingriffsbefugnisse erweitert werden und damit ein wirksamerer Schutz der Bevölkerung vor Störern ermöglicht wird.
Personalverstärkung der Landespolizei und sächliche Ausstattung Die Landespolizei wird durch die verstärkte Einstellung von Auszubildenden im Zeitraum von fünf Jahren wieder auf den Personalstand von 1996 gebracht. Dies bedeutet zu den jährlichen Einstellungsraten, die nur dem Pensionierungsausgleich dienen, eine zusätzliche Einstellung von ca. 220 Polizeianwärtern in der nächsten Legislaturperiode.
Dies wird die CDU auf der Grundlage eines verbindlichen Personalentwicklungskonzeptes und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung realisieren. Durch diese langfristig angelegte Personalkonsolidierung soll die Einsatzfähigkeit und Einsatzkraft aller Polizeibereiche stabilisiert werden.
Die CDU wird als Kernelement der Personalkonsolidierung bei der Polizei eine zweite Einsatzhundertschaft in der mittelfristigen Planung zwischen 2000 und 2005 schaffen. Diese zweite Einsatzhundertschaft wird sukzessive aufgebaut. Pro Jahr werden daher jährlich weitere 30 Polizeianwärter zusätzlich für diesen Bereich ausgebildet. Dies würde 150 Kräfte in fünf Jahren bedeuteten. Die Sollstärke einer Einsatzhundertschaft liegt langfristig bei ca. 200 Polizisten. -4-
Die Personalmehrkosten für die von uns vorgesehenen zusätzlichen Polizeianwärter und die Sachausgaben werden im Jahre 2000 insgesamt etwa 1 Mio DM betragen. In den Folgejahren fallen zusätzliche Kosten von jeweils etwa 1,5 Mio DM an. Die dafür erforderlichen Finanzmittel sind durch unsere finanzpolitischen Leitlinien für das Jahr 2000 und danach gedeckt, die wir am 5. Juli vorgestellt haben. Wir haben damals eine strategische Reserve für die Bereiche Hochschule, Bildung und Innere Sicherheit in Höhe von 50 Mio DM ausgewiesen. Davon haben wir bisher für die strategisch und politisch bedeutsamen Bereiche Wissenschaft- und Hochschulpolitik 25 Mio DM vorgesehen, so dass noch 25 Mio DM zur Verfügung stehen.
Diese Einsatzhundertschaft sollte als „task force“ eingesetzt werden. Es ist gemeinsam mit der Polizeiführung zu prüfen, ob diese Beamten im Nachbarraum um Hamburg zu stationieren sind. Dienstlich bleiben sie Eutin zugeordnet. Gerade im Einzugsbereich der Metropole Hamburg und in den großstädtischen Bereichen Kiel, Flensburg, Neumünster und Lübeck wäre ein einzeldienstlicher Einsatz neben den regulären Kräften mit speziellen Aufgaben zur Kriminalitätsbekämpfung möglich und notwendig. Dadurch wäre gewährleistet, dass die Arbeit zielgerichteter, effizienter und mit einem stärkeren Personaleinsatz ausgestattet durchgeführt werden könnte. Damit würden wir gleichzeitig die z. Zt. bestehenden Belastungen der auf den Stationen im Land diensttuenden Beamtinnen und Beamten im Einzeldienst verringern, die bei Großlagen ständig eine zweite Einsatzhundertschaft bilden müssen und dies ihren eigentlichen Dienst vor Ort einschränkt.
Die Zusammenarbeit der Bereitschaftspolizeien der Länder und dem Bundesgrenzschutz hat sich bewährt. Die dazu erforderliche finanzielle Förderung durch den Bund darf nicht ausgetrocknet werden.
Weitere Entlastungsmöglichkeiten für die Beamten im Vollzugsdienst sind erforderlich. Wir wollen die Polizisten von Verwaltungs- und Serviceaufgaben zugunsten des Exekutivdienstes entlasten. Dafür sollen weitere Rationalisierungsmöglichkeiten und ein erweiterter Einsatz von Verwaltungsangestellten geprüft werden.
Auch der Bereich der sächlichen Ausstattung der Polizei ist völlig unzureichend und insgesamt als dramatisch zu bezeichnen. Notwendige Investitionen, Anschaffungen und Ersatzbeschaffungen sind in den letzten Jahren vernachlässigt worden. Darüber hinaus sind viele Polizeigebäude stark sanierungsbedürftig oder müssen völlig ersetzt werden. Die Ausstattung erinnert oft an Dienststellen mit dem Bürostandard des 19. Jahrhunderts. Die aktuelle Presseberichterstattung über das Revier in der Düppelstraße -5-
hier in nächster Nachbarschaft ist dafür ein typisches Beispiel. Kommunikationstechniken und Fahrzeuge sind meist völlig überaltert.
Die EDV-Ausstattung kommt nur schleppend voran. In diesen Bereichen wird die CDU einen finanziellen Schwerpunkt setzen. Wir werden auch prüfen, ob nicht parallel zur Installierung der jetzigen Software im Polizeibereich (COMPAS) eine zukunftsweisende, bundesweit kompatible Software entwickelt und eingesetzt werden kann.
Verbrechensbekämpfung hört nicht an der Landesgrenze auf. Die Zusammenarbeit der Länderpolizeien und der Bundesbehörden kann und muss weiter verbessert werden. Hier wollen wir insbesondere die Nordkooperation stärken und damit gleichzeitig weitere Rationalisierungsmöglichkeiten ausschöpfen.
Bereich Küstenwache Gerade die Vorgänge um die Havarie der „Pallas“ haben deutlich gemacht, dass Länderegoismen und das sture Klammern an föderativen Zuständigkeiten die Entwicklung einer effizienten Organisationsform der Küstenwache verhindert haben. Unser Ziel bleibt eine einheitliche Organisationseinheit „Deutsche Küstenwache“ unter Federführung des Bundes, um ein Höchstmaß an Sicherheit auf Nord- und Ostsee zu gewährleisten.
Dadurch ergibt sich vor allem auch für die Wasserschutzpolizei eine bessere Laufbahn- und Beförderungsperspektive.
Wir gehen davon aus, dass es deswegen mittelfristig ein neues Berufsbild „Küstenwache“ geben wird.
Das Grundprinzip für die Küstenwache muss die Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung sein und nicht erst die Bekämpfung der schon eingetretenen Folgen von Unfällen. Außerdem wollen wir auch den Sicherheitsauftrag auf See der Küstenwache übertragen. Auf diesem Weg ist ein Staatsvertrag nur ein Zwischenschritt. Wenn eine zentrale „Deutsche Küstenwache“ mit vollen Befugnissen geschaffen werden soll, muss es eine Verfassungsänderung geben. Wir werden die notwendigen politischen Schritte dafür vorbereiten.
Motivation der Landespolizei -6-
Die Motivation aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Landespolizei ist aufgrund der bisherigen Entscheidungen der jetzigen Landesregierung nur noch wegen deren Berufsethos vorhanden.
Wir lehnen als CDU die Einrichtung eines freiwilligen Polizeidienstes in Schleswig- Holstein ab. Polizeiaufgaben sind hoheitliche Aufgaben, weil der Staat das Gewaltmonopol besitzt und allein behalten muss.
Wenn dies so ist, müssen die Bediensteten der Landespolizei verlässliche Laufbahnperspektiven erhalten, müssen gerecht und leistungsbezogen beurteilt und eingruppiert werden. Eine CDU-Landesregierung wird sämtliche sogenannte „Reformen“ auf den Prüfstand stellen und dort, wo es notwendig ist, Korrekturen durchführen. Wir werden jedoch nicht in Hektik verfallen und von heute auf morgen alles auf den Kopf stellen, sondern sachgerecht nach Diskussion mit allen Beteiligten entscheiden.
Mehr Präsenz der Polizei kann man nur dadurch herbeiführen, dass mehr Polizisten eingestellt werden und nicht dadurch, dass ständig Umorganisationen stattfinden, die letztendlich zu mehr und nicht zu weniger Bürokratie führen.
Grundsätzlich sind die Aufgaben im Polizeibereich dem gehobenen Dienst zuzuordnen. Wir werden eine Überprüfung des gesamten Aufgabenbereiches des Polizeivollzugsdienstes, u. a. auch durch eine analytische Dienstpostenbewertung vornehmen, um dann auf dieser Grundlage ein gerechtes und leistungsbezogenes Regelbeurteilungssystem festzulegen. Dabei ist zu entscheiden, ob Aufgaben auch weiterhin von Beamten des mittleren Dienstes durchgeführt werden können oder ob es ausschließlich zu einer Aufgabenerfüllung im gehobenen Dienst kommen muss. Dies wird so schnell wie möglich im Rahmen eines verbindlichen Laufbahnverlaufsmodells festgelegt. Der mittlere Dienst bleibt als Einstiegslaufbahn erhalten. Dies ist aufgrund der Neueinstellungspläne notwendig, auch um dadurch die haushaltspolitischen Folgen abzusichern.
Bereich der Justiz Um ihrer Aufgabe in vollem Umfang gerecht werden zu können, bedarf die Justiz in Schleswig-Holstein einer verbesserten Ausstattung und einer Modernisierung ihrer Verfahrens- und Verwaltungsabläufe.
Die CDU wird die Staatsanwaltschaften und Gerichte so stärken, dass Ermittlungs- und Strafverfahren beschleunigt durchgeführt werden können, damit die Strafe der Tat -7-
unmittelbar folgt. Das verbessert Rechtssicherheit und Abschreckung. Skandalöse Vorgänge, bei denen Tatverdächtige wegen Überschreitung der gesetzlichen Fristen aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, wird es bei einer CDU-geführten Landesregierung nicht geben.
Wir werden dafür sorgen, dass in geeigneten Fällen in einem größerem Umfang als bisher die Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens und der Hauptverhandlungshaft ausgeschöpft werden.
Wir werden alle Maßnahmen unterstützen, die zur Verbesserung des Täter-/ Opferausgleichs führen und dafür sorgen, dass Opfer von Kriminalität angemessene staatliche Beachtung (Opferbericht) und Unterstützung im Rahmen der geltenden Gesetze finden (Opferentschädigungsgesetz).
Im Strafvollzug werden wir die rot-grüne Vollzugsphilosophie beenden. Wir werden im Strafvollzug wieder darauf achten, dass der Schutz der Allgemeinheit höchste Priorität hat. Wir werden den offenen Vollzug mit der elektronischen Fußfessel zwar prüfen, ihn ggf. aber nur auf Ausnahmen begrenzen. Ein Freigang darf nur möglich sein, wenn nahezu ausgeschlossen ist, dass der Strafgefangene während des Freigangs entweicht oder neue Straftaten begeht. Wir werden mittelfristig dafür sorgen, dass es eine Personalverstärkung im Bereich des voll ausgebildeten Justizvollzugsdienstes gibt.
Wir werden ein Aktionsprogramm zur Eindämmung des Drogenkonsums in den Justizvollzugsanstalten durchführen. Es ist nicht hinnehmbar, dass rd. 50 % der Insassen Drogen konsumieren, die sie sich illegal beschaffen und damit in den Justizvollzugsanstalten handeln.
Wir werden ein Gesamtkonzept für die Durchführung des Strafvollzuges erarbeiten, bei dem ausreichend Plätze für den getrennten Jugend- und Erwachsenenvollzug geschaffen werden.
Spezielle Abschiebehaftplätze können kostenentlastend wirken und einen von uns gewollten schnelleren Abschiebevollzug sicherstellen. Neue Finanzierungsmodelle (evtl. auf der Grundlage von Leasing) für die Errichtung und ggf. auch den Betrieb der Vollzugsanstalten werden wir dabei vorrangig prüfen. Wir werden auch prüfen, ob die Verbüßung einer in Deutschland verhängten Strafe gegen Ausländer in deren Heimatland erfolgen kann. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist, dass die Verbüßung der Strafe sichergestellt ist. -8-


Kinder- und Jugendkriminalität Die Kinder- und Jugendkriminalität nimmt leider auch in Schleswig-Holstein immer mehr zu. Besonders alarmierend sind dabei die stärkere Gewaltbereitschaft und die Neigung zu immer größerer Brutalität. Besorgniserregend ist auch der relativ hohe Ausländeranteil. Für die CDU steht fest, dass die beste Politik zur Verhütung von Straftaten die ist, die jungen Menschen Zukunftschancen eröffnet. Sollte es jedoch zu Straftaten kommen, muss die Strafe der Tat „auf dem Fuße folgen“, um ihre abschreckende Wirkung zu erzielen.
Eine CDU-geführte Landesregierung wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller an der Erziehung Mitwirkenden fördern. Dies ist auch durch den Ausbau erzieherischer Hilfsangebote und durch die gezielte Arbeit von kriminalpräventiven Räten gerade in diesen Bereichen möglich und notwendig. Durch die Einrichtung einer Ganztagsbetreuung in Schulen in sozialen Brennpunkten wird dazu beigetragen, dass erste Anzeichen von Kinder- und Jugendkriminalität entdeckt werden und gegengearbeitet werden kann.
Wir werden durch unsere politischen Initiativen aber auch dafür sorgen, dass volljährige Straftäter grundsätzlich nach dem Erwachsenenstrafrecht und nur ausnahmsweise nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Wir werden auch in einer geringeren Anzahl für besonders schwere Fälle Plätze für die geschlossene Heimunterbringung von Jugendlichen schaffen, um damit eine besondere erzieherische Betreuung, aber auch eine besondere Vorbereitung auf ein normales Leben in Gesellschaft und Beruf zu ermöglichen.
In Fällen von schwerer Serien- und Gewaltkriminalität strafmündiger ausländischer Kinder werden wir eine Ausweisung gemeinsam mit den Eltern durchführen, wenn diese ihrem Erziehungsauftrag grob fahrlässig nicht nachgekommen sind.