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16.12.99
12:47 Uhr
FDP

Ekkehard Klug zu den Zielvereinbarungen mit den staatlichen Hochs chulen

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 364/99 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 16. Dezember 1999 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In seinem Redebeitrag zu TOP 36 (Zielvereinbarungen mit den staatlichen Hochschulen) sagte der bildungspolitische Sprecher der F.D.P.-Landtags- fraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Zielvereinbarungen mit den staatlichen Hochschulen sind ein wichtiges Instrumentarium auf dem Weg zur Finanzautonomie der Hochschulen und zur



Presseinformation Gestaltung globalisierter Landeszuschüsse für den Hochschulbereich.
Im soeben veröffentlichten Evaluationsbericht des Wissenschaftlichen Beirates zur Begleitung des Modellvorhabens „Erprobung der globalen Steuerung von Hochschulhaushalten im Lande Niedersachsen“ heißt es (S. 26):
„Der Landeszuschuss ist auf der Basis von Zielvereinbarungen - d.h. als Programmbudget - zu gewähren bzw. indikatorgestützt zu berechnen. Diese Instrumente - die sich in geeigneter Weise kombinieren lassen - sollen den Landeszuschuss legitimieren und wettbewerbliche Anreize für effektives, zielbezogenes Handeln der einzelnen Hochschulen enthalten“.
Geht man von dieser Funktionsbeschreibung, so ist festzustellen, dass sich Schleswig-Holstein allenfalls noch in der ‚pränatalen’ Entwicklungsphase solcher neuen Steuerungsinstrumente befindet.
In der kommenden Woche soll das Landesparlament im Rahmen der Zweiten Lesung des Landeshaushaltes über globalisierte Landeszuschüsse für die Hochschulen entscheiden, ohne dass der Landtag bislang seitens der Landesregierung über die Inhalte solcher Zielvereinbarungen unterrichtet worden ist - ganz zu schweigen von einer Beteiligung des Parlaments an den nach Bestimmung des neuen Landeshochschulgesetzes zustimmungspflichtigen Elementen dieser Zielvereinbarungen.
Mit anderen Worten: Der Landtag soll am 21. Dezember quasi „blind“ über Globalbudgets der Hochschulen entscheiden, ohne in den vergangenen Monaten in die Entwicklung der mit ihnen verbundenen Zielvereinbarungen einbezogen worden zu sein.
Deshalb konzentriert sich der von F.D.P. und CDU vorgelegte Antrag vor allem darauf, für die Zukunft ein geordnetes Verfahren einzufordern. Einen „Blindflug“, wie er in diesem Jahr der Einführung der neuen Steuerungs- methoden stattgefunden hat, soll es künftig nicht mehr geben. 2 Wir wollen sicherstellen, dass die Parlamentarier frühzeitig einen Informationsstand erhalten, der uns dann eine vernünftige Entscheidungsgrundlage für die uns nach der Landesverfassung vorbehaltene Wahrnehmung des Budgetrechts bietet.
Im übrigen ist es nach unserer Auffassung nicht akzeptabel, dass die nach § 15a HSG von der Zustimmung des Landtages abhängigen Teile der Zielvereinbarungen den Abgeordneten erst dann zur Kenntnis gelangen, wenn das Ministerium die Vereinbarungen bereits unter Dach und Fach gebracht hat. Damit würde das Parlament zum bloßen Akklamationsorgan degradiert.
Nach unserer Auffassung muss das Parlament in die Entwicklung der Zielvereinbarungen durch frühzeitige Information über deren Inhalte einbezogen sein, und seine Einwilligung in die zustimmungspflichtigen Teile hat vor dem formellen Abschluss dieser Vereinbarungen zu erfolgen.
Es kann nicht angehen, dass dem Parlament im „Dreiecksverhältnis“ zwischen Regierung, zunehmend verselbständigten Hochschulen und Landtag nur die Rolle eines passiven Zuschauers zugewiesen, der mit verbundenen Augen abwartet, was Ministerium und Hochschulen - vielleicht - miteinander aushandeln, um dann in der Schlußszene einen kurzen Auftritt zu haben - und Ja und Amen sagen zu dürfen.
Im Vergleich zu unserem prinzipiellen, auf die Wahrnehmung der Parlamentsrechte ausgerichteten Ansatz erscheint der Antrag der rot-grünen Koalition wie eine kümmerliche Primel auf der Fensterbank des Dienstzimmers von Staatssekretär Stegner.
Zum einen formulieren SPD und Grüne manche frommen Wünsche. Zitat: “Durch Verwaltungs- vereinfachung wird der Haushalt gezielt entlastet“.
Der niedersächsische Erfahrungsbericht spricht, was dies angeht, Bände. Die Neigung der staatlichen Verwaltung, an „altem Denken“ festzuhalten und die neuen Instrumente möglichst genauso zu handhaben wie in der Kameralistik, ist nicht zu unterschätzen. Abstimmungsprobleme verursachen gerade in der Startphase erheblichen Aufwand - ganz zu schweigen von Kosten, die die Hochschulen selber für den Aufbau eines effizienten neuen Haushaltswesens und Controllings zu tragen haben. Eines ist jedenfalls klar: Zumindest in der Einführungsphase sind die neuen Formen des Hochschul- Finanzwesens eher mit Zusatzkosten als mit Einsparungen verbunden - und eine Haushaltsentlastung ergibt sich auf mittlere Sicht erst dann, wenn das Wirken der staatlichen Eingriffsverwaltung eines Tages wirksam beschnitten worden ist.
Von geradezu rührender Schlichtheit sind die dürren Aussagen, die SPD und Grüne zur Hochschulentwicklung in Schleswig-Holstein präsentieren.
Dieses hochschulpolitische Feigenblatt verdeckt nun wirklich gar nichts!
Es verdeckt nicht einmal die Hast und Gedankenlosigkeit, mit der die Koalitionsfraktionen dieses Papier zusammengezimmert haben. Danach soll zum Beispiel die Universität Flensburg „die Versorgung des Landes mit künftigen Lehrkräften sicherstellen“ - als ob es Lehramtsstudiengänge nur in Flensburg und an keiner anderen schleswig-holsteinischen Hochschule gäbe !
(Ganz zu schweigen von dem rot-grünen Rätsel, wie eine Hochschule, an der nur etwa 1.500 Lehramtsstudenten eingeschrieben sind, in den kommenden fünf Jahren die Besetzung von etwa 5.000 Lehrerstellen „sicherstellen“ soll! )