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15.12.99
15:51 Uhr
SSW

Altfallregelung für Spätaussiedler erforderlich

SSW-PRESSEINFORMATION Kiel, d. 15.12.1999 Es gilt das gesprochene Wort
TOP 13 Bleiberecht für Spätaussiedler (Drs. 14/2561)
Eines ist für uns ganz klar: Wenn Menschen legal in die Bundesrepublik einreisen, um hier
zu leben, dann kann man sie nicht im Nachhinein wieder zurückschicken. Wenn Menschen
sich dafür entscheiden, ihrer Heimat auf ewig den Rücken zu kehren, tun sie einen großen
Schritt und geben ihr bisheriges Leben auf. Das wird auch dadurch verdeutlicht, dass viele
Russlanddeutsche trotz eines Aufnahmebescheides nicht sofort emigrieren, sondern diesen
vielfach als Sicherheit ansehen. Daher gilt für uns: Wer einen Aufnahmebescheid
bekommen hat, muss auch hier bleiben dürfen.

Menschen, die bereits mit einem Aufnahmebescheid in der Tasche zu uns gekommen sind,
kann man nicht guten Gewissens einfach retour schicken, weil sich im Nachhinein zeigt,
dass sie des Deutschen nicht so mächtig sind, dass man bereit ist, sie als hier lebende
Deutsche zu akzeptieren.
Will man die Aufnahme von der Sprachprüfung abhängig machen, dann muss diese
durchgeführt werden, bevor diese Menschen einen Aufnahmebescheid bekommen, ihre
Koffer packen und den Rest aufgeben. So lange diese Menschen nicht illegal einreisen,
sondern dafür eine staatliche Bescheinigung bekommen haben, haben sie in unseren Augen
das Recht hier zu bleiben. Das gebietet unsere Vorstellung von Humanität und Achtung der
Menschenwürde. Man mag sich natürlich Fragen, weshalb wir solche Menschen aus der ehemaligen
Sowjetunion aufnehmen sollen, bei denen nur schwer eine Verbindung zur Bundesrepublik
herstellen lässt und die unserer Sprache nicht mächtig sind. Diese Frage ist umso virulenter,
weil wir gleichzeitig Menschen ablehnen oder abschieben, die bei uns Schutz vor
Verfolgung suchen. Die Konsequenz hieraus kann und darf aber nur sein, dass bei den
potentiellen Spätaussiedlern in ihrer alten Heimat vor der Ausreise kontrolliert wird, ob die
gewählten Kriterien erfüllt werden. Im Fall der Spätaussiedler ist eine solche Kontrolle ja
auch möglich, weil es hier gerade nicht um Menschen geht, die illegal einreisen, sondern
kontrolliert einwandern.

Jene Spätaussiedler mit Aufnahmebescheid, bei denen diese Kontrollen noch nicht
durchgeführt oder versäumt wurden, haben in unseren Augen einen Anspruch darauf, in der
Bundesrepublik leben zu dürfen, so lange sie es wünschen. Daher unterstützt der SSW die
Bemühungen um eine Bleiberegelung für die betroffenen Aussiedlerfamilien.