Altfallregelung für Spätaussiedler erforderlich
SSW-PRESSEINFORMATION Kiel, d. 15.12.1999 Es gilt das gesprochene WortTOP 13 Bleiberecht für Spätaussiedler (Drs. 14/2561)Eines ist für uns ganz klar: Wenn Menschen legal in die Bundesrepublik einreisen, um hierzu leben, dann kann man sie nicht im Nachhinein wieder zurückschicken. Wenn Menschensich dafür entscheiden, ihrer Heimat auf ewig den Rücken zu kehren, tun sie einen großenSchritt und geben ihr bisheriges Leben auf. Das wird auch dadurch verdeutlicht, dass vieleRusslanddeutsche trotz eines Aufnahmebescheides nicht sofort emigrieren, sondern diesenvielfach als Sicherheit ansehen. Daher gilt für uns: Wer einen Aufnahmebescheidbekommen hat, muss auch hier bleiben dürfen.Menschen, die bereits mit einem Aufnahmebescheid in der Tasche zu uns gekommen sind,kann man nicht guten Gewissens einfach retour schicken, weil sich im Nachhinein zeigt,dass sie des Deutschen nicht so mächtig sind, dass man bereit ist, sie als hier lebendeDeutsche zu akzeptieren.Will man die Aufnahme von der Sprachprüfung abhängig machen, dann muss diesedurchgeführt werden, bevor diese Menschen einen Aufnahmebescheid bekommen, ihreKoffer packen und den Rest aufgeben. So lange diese Menschen nicht illegal einreisen,sondern dafür eine staatliche Bescheinigung bekommen haben, haben sie in unseren Augendas Recht hier zu bleiben. Das gebietet unsere Vorstellung von Humanität und Achtung derMenschenwürde. Man mag sich natürlich Fragen, weshalb wir solche Menschen aus der ehemaligenSowjetunion aufnehmen sollen, bei denen nur schwer eine Verbindung zur Bundesrepublikherstellen lässt und die unserer Sprache nicht mächtig sind. Diese Frage ist umso virulenter,weil wir gleichzeitig Menschen ablehnen oder abschieben, die bei uns Schutz vorVerfolgung suchen. Die Konsequenz hieraus kann und darf aber nur sein, dass bei denpotentiellen Spätaussiedlern in ihrer alten Heimat vor der Ausreise kontrolliert wird, ob diegewählten Kriterien erfüllt werden. Im Fall der Spätaussiedler ist eine solche Kontrolle jaauch möglich, weil es hier gerade nicht um Menschen geht, die illegal einreisen, sondernkontrolliert einwandern.Jene Spätaussiedler mit Aufnahmebescheid, bei denen diese Kontrollen noch nichtdurchgeführt oder versäumt wurden, haben in unseren Augen einen Anspruch darauf, in derBundesrepublik leben zu dürfen, so lange sie es wünschen. Daher unterstützt der SSW dieBemühungen um eine Bleiberegelung für die betroffenen Aussiedlerfamilien.