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15.12.99
15:40 Uhr
CDU

Klaus Schlie: Antrag überflüssig

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG TOP 13 Klaus Schlie: Antrag überflüssig Der Antrag der F.D.P. scheint auf den ersten Blick aus humanitären Gründen notwendig zu sein. Wenn die Zahl richtig ist, Herr Kollege Kubicki, die Sie ermittelt haben, dann wären 1.000 russlanddeutsche Aussiedlerfamilien von der Ausreise bedroht, weil sie mit einem gültigen Aufnahmebescheid des Bundesverwaltungsamtes in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und dann erst ihre mangelnden Deutschkenntnisse festgestellt wurden, woraufhin der Aufnahmebescheid widerrufen wurde. Sie vermuten nun, dass diesen Personen die Abschiebung droht.
Unsere Recherchen haben ergeben, dass der Aufnahmebescheid, also die Berechtigung zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen „begünstigenden Verwaltungsakt“ darstellt. Selbst wenn der in Deutschland erfolgte Sprachtest dann negativ ausgefallen ist, ist es nicht nur bei uns, aber auch in Schleswig-Holstein, eine offensichtlich gängige Praxis, dass dieser Personenkreis nicht abgeschoben wird.
Nachdem also der Aufnahmebescheid durch das Bundesverwaltungsamt erlassen wurde, reisten die Personen nach Deutschland ein und die Aussiedlereigenschaft wurde nach der Einreise von den Kreisen und kreisfreien Städten nach dem Bundesvertriebenengesetz festgestellt.
Wenn dann festgestellt wird, dass diese Person falsche Angaben gemacht hat, kann dies nach allgemein gültiger Praxis dazu führen, dass keine Anerkennung als Deutscher erfolgt.
Aber selbst wenn dieser Fall eintritt, ich wiederhole mich hier, ist nach unseren Kenntnissen bisher noch niemand zurückgeschickt worden. Es erfolgt dann von den Behörden eine ausländerrechtliche Behandlung des Falles. Dies bedeutet, dass die früher erlassenen Aufnahmebescheide fortgelten, da sie nicht befristet sind.
Theoretisch könnten auf dieser Grundlage noch heute Personen nach Deutschland einreisen, wenn sie im Besitz eines Aufnahmebescheides sind.
Bei einem nachweislich betrügerischen Erlangen einer Aufenthaltsberechtigung durch einen Russen kann dieser begünstigende Verwaltungsakt selbstverständlich widerrufen werden, trotzdem werden diese Personen dann auch in Schleswig-Holstein nach unserer Erkenntnis nicht abgeschoben, sondern nach dem Ausländergesetz behandelt. Heute sieht die Situation glücklicherweise anders aus, weil die alte Bundesregierung durchgesetzt hat, dass der Sprachtest für ausreisewillige Aussiedler bereits im Ausland erfolgt und dies dann die Grundlage für die Aufnahmebescheide und die Einreise nach Deutschland ist.
Da also grundsätzlich bei dem von Ihnen beschriebenen Personenkreis keine Abschiebung erfolgt, ist der Antrag - so gut er gemeint ist - überflüssig.
Wir stimmen daher nicht zu.