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30.11.99
09:09 Uhr
Landtag

Beschlüsse zu "Jugend im Landtag"

Beschlüsse der 13. Veranstaltung „Jugend im Landtag“ 27. November 1999, Landeshaus

Bildung • Rechtschreibreform Intensive Auseinandersetzungen mit der neuen Rechtschreibung in allen Kla s- senstufen gleichermaßen. • Computer und Internet in Schulen Der Computer ist ein elementarer Bestandteil der heutigen Arbeitswelt. Wir halten es für die Aufgabe der Schule, den fachgerechten, aber auch kritischen Umgang mit diesem Medium zu vermitteln. Eine fachspezifische Aus- bzw. Weiterbildung in Form von anzubietenden zusätzlichen Stunden der Lehrkräfte ist daher une r- lässlich. Da wir in vielen Fällen das angestrebte Ziel der Aktion "Schulen ans Netz“ nicht erreicht sehen, fordern wir mit Nachdruck mehr Initiative von Seiten der Lande s- regierung, um die Bereitstellung einer angemessenen Computerausstattung der Schulen zu gewährleisten. • Europa-Schule Wir fordern die Schulen auf, für die Schüler jeder Schulart ein verstärktes Ang e- bot von Schüleraustauschprogrammen anzubieten. Diese sollten auch verstärkt Kontakte im Ostseeraum schaffen. Davon erwarten wir eine Stärkung der sprac h- lichen Kompetenzen und eine Intensivierung der Internationalen Beziehung zw i- schen den Schulen. • Studiengebühren Wir sprechen uns gegen eine generelle Studiengebühr aus. • Objektive Zulassungskriterien Wir fordern, dass an Hochschulen parallel zwei Aufnahmeverfahren laufen: Ve r- fahren 1) Numerus clausus, Verfahren 2) Zulassungstest/Aufnahme nach Erfa h- rung. Dies gewährt den Universitäten mehr Eigenverantwortung und ist dem Wettbewerb dienlich. Dem Wettbewerb ebenso dienlich, ist eine Qualitätskontrolle des Lehrangebotes und auch eine davon entsprechend abhängige Besoldung der DozentInnen und ProfessorInnen.
Freizeitgestaltung • Die politischen Entscheidungsträger sollten die Jugendlichen durch die Berei t- stellung finanzieller Mittel in ihrem Anliegen unterstützen, ihre Freizeit sel b- ständig zu gestalten.
Arbeit und Hauptschule • Wir fordern mehr Flexibilität bezüglich der Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt. Ein weiteres Ziel ist es, das Durchschnittsalter der Lehrkräfte deutlich zu senken. 1 • Des weiteren müssen besonders die Hauptschullehrer in der Lage sein, den sozialen Problemfällen zu begegnen. Für eine berufliche Zukunft der Haup t- schüler ist es unerlässlich, dass eine besondere Förderung sie für den A r- beitsmarkt besser qualifiziert. Darüber hinaus wäre es wichtig, mehr Soziala r- beiter zur Unterstützung der dortigen HauptschullehrerInnen einzustellen, um so besser den sozialen Problemfällen zu begegnen.
Weiter fordern wir, dass
• ein Gesetzentwurf angeregt wird, bei dem die Arbeitgeber aufgefordert worden, eine Abgabe zu entrichten, um die Landeskassen zu entlasten. Die Mittel so l- len den Schulen zur freien Verfügung gestellt werden, um neue Medien und Unterrichtsmaterial anzuschaffen, die sonst schwer zu beschaffen sind;
• darauf zu achten ist, dass die Stellen, die sich durch Verrentung auftun, durch neue/junge Arbeitnehmer zu besetzen sind;
• eine Neuordnung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFÖG) mit dem Ziel der Herabsetzung des Zeitraumes von 6 auf 4 Jahre Berufstätigkeit als Voraussetzung für die elternunabhängige Berec hnung erfolgt;
• alle Lehrer dazu verpflichtet werden, jedes Jahr einen Fortbildungskurs zu a b- solvieren mit Schwerpunkten auf den Bereichen Jugendkriminalität und J u- gendführung.


Generationenvertrag Es ist festzuhalten, dass das Prinzip des Generationenvertrages nicht anzutasten ist, aber seine Ausgestaltung grundlegend zu überarbeiten ist. Dieses kann nicht ohne Verzicht aller Beteiligten geschehen. Es muss Ziel aller gesellschaftlichen Gruppen sein, darauf hinzuwirken, dass die Bedeutung der Solidargemeinschaft ein Stück weit gegenüber der Konsum-/Leistungsgesellschaft gestärkt wird.
Wir fordern daher: • auch den heutigen Rentenempfängern einen Beitrag abzuverlangen. Dies kann beispielsweise durch den Verzicht auf eine reale Rentenerhöhung geschehen. • alle Sozialversicherungsbeiträge ausschließlich für ihren vorbestimmten Zweck zu verwenden. Fremdleistungen sind anderweitig zu finanzieren. • weiterhin das System der privaten Vorsorge zu stärken. Dabei muss b e- nachteiligten Gruppen wie z.B. Familien ausreichend Unterstützung für den Aufbau einer solchen privaten Vorsorge gewährt werden. Bei der privaten Vorsorge muss betont werden, dass sie ausschließlich auf freiwilliger Basis gestaltet werden sollte, • die stärkere Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Rentena n- sprüche. • eine Förderung des Ehrenamtes zur Verbesserung der Situation in Bere i- chen wie beispielweise der Jugendarbeit. Dieses könnte durch eine A n- rechnung der Zeit im Ehrenamt auf die Rentenansprüche geschehen.

2 • die zukünftigen RentnerInnen stärker dazu anzuhalten, das Risiko der A l- tersarmut durch Verteilung auf verschiedene Standbeine zu minimieren. Dieses kann durch verstärkte Information und/oder finanzielle Anreize g e- schehen. Daher sollten beispielsweise Rentenempfänger von der Besteu e- rung von Lebensversicherungen ausgenommen werden.
Bio – Ethik
Wir fordern die Landes- und Bundesregierung auf, nicht nur die Chancen und R i- siken der Gentechnik festzustellen, sondern auch Mittel und Wege zu suchen, um die Ergebnisse (z.B. der Enquete-Kommission) bei der Bevölkerung stärker b e- kannt zu machen. Insbesondere:
• Kennzeichnungspflicht genmanipulierter Produkte zur Gewährleistung der En t- scheidungsfreiheit des Bürgers
• Objektive Aufklärung der Öffentlichkeit über Nutzen und Gefahren der Ge n- technik
Die Arbeit der Kommission soll die Entwicklung eines angemessenen rechtlichen Rahmens, der die Grundlage für die Nutzung dieser Technologie darstellt, zum Ziel haben.
Partizipationsmöglichkeiten von Jugendlichen
• Wir erhalten weiterhin unsere Forderung aufrecht, dass Mitbestimmungsmö g- lichkeiten von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene (nach § 16 a bis 16 f der Gemeindeordnung) schnellst möglich und umfassend umgesetzt werden. • Wir sehen derzeit keine Möglichkeit, eine landesweite parlamentarische Ve r- tretung aller Jugendlichen aus Schleswig-Holstein einzurichten. • Daher appellieren wir an die LandesschülerInnenvertretungen und an den Landesjugendring weiterhin die Interessen und Anliegen der Jugendlichen aus S-H auf Landesebene aktiv und engagiert zu vertreten. • Wir appellieren auch an die Jugend, stärker die vorhandenen Beteiligungsm o- delle zu nutzen. Darüber hinaus muss die Politik stärker über die vorhandenen Möglichkeiten informieren.

Legalisierung von Cannabisprodukten
„Jugend im Landtag“ fordert, dass der Anbau und Handel von Cannabisprodukten staatlich kontrolliert und gesetzlich geregelt wird.
Aus diesen Gründen fordern wir einen neuen Ansatz in der heutigen Drogenpol i- tik, weg von Restriktion hin zu Aufklärung und Verantwortungsbewusstsein. Wir fordern die Landesregierung auf, das 1997 von der damaligen Bundesregierung abgelehnte Modellprojekt zur protokollierten Abgabe von Haschisch und Marihu a- na in Apotheken nochmals bei der neuen Bundesregierung zu beantragen.
Begründung:
3 Die bisher gültige Regelung ist ein Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes, der die freie Entfaltung der Persönlichkeit sichert. "Zu den grundlegenden Sektoren menschlicher Selbstbestimmung, die über Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz, geschützt werden, gehört auch die verantwortliche Entscheidung darüber, welche Nahrungs-, Genuss- und Rauschmittel der Bürger zu sich nimmt. (... ) Der Rausch gehört daher wie Essen, Trinken und Sex zu den fundamentalen Bedürfnissen des Menschen." (1) "Das Recht auf Rausch als grundrechtlich geschätzte Position des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Artikel 2, Absatz 1 Grundgesetz ist auch nicht deswegen aus dem Schutzbereich dieser Verfassungsvorschrift auszuscheiden, weil der exzessive Gebrauch zur Selbstschädigung führen kann. Es gehört nicht nur zum Schutzbereich des Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz in freier Selbstbestimmung zu entscheiden, ob mit einem bestimmten Verhalten ei- ne Selbstgefährdung verbunden ist, sondern dies ist auch Ausdruck der in Artikel 1 Absatz 1 Seite 1 Grundgesetz geschätzten unantastbaren Würde des Menschen.“(2)
Im Vergleich zu Alkohol, einer bekanntermaßen legalisierten Droge, verursacht der übermäßige Genuss von Cannabis kaum gesundheitliche Schäden. Dahingegen wirkt sich der übermäßige Genuss von Alkohol auf fast alle Organe aus und kann diese bis zur Zerstörung hin schädigen. Ähnlich ist der Sachverhalt bei Entzugserscheinungen. Alkoholkranke leiden unter massiven körperlichen Entzugssymptomen wohingegen bei Cannabiskonsumenten diese nur äußerst se l- ten zu beobachten sind. Trotzdem ist es wichtig, dass es auch für Cannabisabhängige ähnlich spezialisierte Hilfsange- bote wie für Alkoholabhängige gibt, damit qualifizierte Therapiemaßnahmen angeboten werden können. Der jetzige gesetzliche Stand verhindert unter Cannabisabhängigen ein offenes Be- kenntnis zur Sucht, das den ersten immens wichtigen Schritt in eine erfolgreiche Therapie dar- stellt. 50.000.000.000 (50 Milliarden) DM werden jährlich zur Bekämpfung der Folgen des Alkoholge- nusses ausgegeben, während keine vergleichbaren Zahlen für die Folgen des Genusses von Cannabisprodukten vorliegen.
Vielmehr sind Haschisch und Marihuana als Heilmittel bekannt, unter anderem hilft es AIDS- Patienten während ihrer Therapien Schlaf- und Essstörungen zu lindern. "In neuerer Zeit unter- sucht man die Wirkungen von Cannabis bei Glaukomen zur Verminderung des Augeninnendru- ckes, bei spastischen Krämpfen und Epilepsie sowie bei Asthma und Anorexia nervosa. Eine ganz besondere Bedeutung gewann es als Mittel gegen den Brechreiz bei Anti-Krebs-Mitteln. In den USA hat man deshalb 500 Krankenhäusern THC zur Bekämpfung dieses Erbrechens pra k- tisch freigegeben und in 23 Staaten diese Behandlung dem Ermessen jedes Arztes überlas- sen."(3)
Gesundheitliche Schäden beim Cannabiskonsum werden vor allem durch Zusatzstoffe verur- sacht, die zur Streckung beigemengt werden, um auf dem Schwarzmarkt einen höheren Gewinn zu erzielen. Dieses könnte durch eine staatliche Kontrolle verhindert werden und somit eine weitere wichtige Schutzmaßnahme für Cannabiskonsumenten darstellen.
Die Legalisierung von Cannabisprodukten führt zu einer Trennung der Märkte für "weiche“ und „harte" Drogen. Dieses hat zur Folge, dass die Berührungsmöglichkeiten mit Drogen wie u.a. Kokain, LSD, Speed, XTC oder Heroin minimiert werden. Die Legalisierung schafft eine wichtige Voraussetzung für eine effektive Präventions- und Aufklärungsarbeit, denn es wäre für Konsumenten einfacher über eigene Erfahrungen zu berichten und somit immer noch vorhandenen emotional vorbelasteten Meinungen, die die Konsumenten in eine gesellschaftliche Außenseiterrolle drängen, entgegen zu wirken. Eine sachliche Diskussion über diese Thematik ist zur Zeit in unserer Gesellschaft nicht möglich, weil bekennende Konsumenten mit rechtlichen Konsequenzen und sozialen Nachteilen rechnen müssen. Deswegen ist eine Entkriminalisierung der Cannabiskonsumenten wichtig.
Die bisher praktizierte restriktive Drogenpolitik hat sich bis heute nicht bewährt und vielmehr das Gegenteil der gesteckten Ziele erreicht.
Das größte Versagen dieser Politik ist in den Gefängnissen zu beobachten. Ein Gefängnisinsasse ist der größten vorstellbaren Beobachtung und Kontrolle ausgesetzt, die in unserem Staat vorstell- bar ist. Trotzdem ist es gerade an diesen Orten ohne weitere Schwierigkeiten möglich, Drogen jeglicher Art zu erwerben. Wenn es also nicht einmal an diesen Orten über Kontrollmechanismen möglich ist, den Konsum von Drogen zu unterbinden, stellt sich doch die Frage, - wie diese Kontrollmechanismen in einer freiheitlichen Gesellschaft, in der die Rechte des Einzelnen geachtet werden, greifen sollen! 4 Das Problem des übermäßigen Cannabiskonsums ist kein Problem der Strafverfolgungsbehörden, sondern ein Problem, das den Gesundheitsbehörden unterstellt werden muss.
Aus diesen Gründen fordern wir einen neuen Ansatz in der heutigen Drogenpolitik, weg von Re- striktion hin zu Aufklärung und Verantwortungsbewusstsein. Wir fordern die Landesregierung auf, das 1997 von der damaligen Bundesregierung abgelehnte Modellprojekt zur protokollierten Abga- be von Haschisch und Marihuana in Apotheken nochmals bei der neuen Bundesregierung zu b e- antragen.
Quellennachweis:
Aktenzeichen des „Lübecker Urteils' ]Z. - 713 Js 16817/90 StA Lübeck - ------------------------------------- - 2 Ns (Kl 167/90)-
(1) S. 49 (2) s. 50 (3) S. 30f.



Atomkraft und alternative, regenerative Energien 1) Die Risiken der Atomindustrie sind nicht zu beherrschen. Deshalb fordern den schnellstmöglichen Ausstieg aus der Atomenergie.
2) Regenerative Energie: • Wir fordern eine Steigerung der Quote von regenerativen Energien in der Stromversorgung. Dies wollen wir erreichen, indem wir die Forschung von r e- generativen Energien unterstützen und ausbauen. • Die regenerativen Energien sollen schnellstmöglich die Atomkraft ersetzen. • Wir unterstützen die fossilen Energiearten nicht, weil sie den Treibhauseffekt fördern und dadurch Umweltkatastrophen hervorrufen, außerdem glauben wir, dass sie wegen der begrenzten Ressourcen nicht zukunftsfähig sind. Weitere Möglichkeiten wären verstärkte Investitionen in Strategien zur Energieersparnis (z.B. Kraft-Wärme-Kopplung) und Subventionen zur Nutzung alternativer Ene r- gien direkt beim Endverbraucher, d.h. bei den Privathaushalten. Beispiel Schweden: Ein Stop der Atomforschung, und das gesparte Geld durch dieses Verbot gibt man in die Forschung für alternative Energien.
3) Langfristig muss man das Bewusstsein der Bevölkerung über die Risiken der Atomkraft schärfen, man muss sie aufklären und sie über ihre Verantwortung der Umwelt gegenüber sensibilisieren.
4) Der Staat sollte Energiesparprojekte und auch Projekte wie z.B. „100.000- Dächer“ weiter fördern, unterstützen und ausbauen.
5) Die Landesregierung wird aufgefordert, energisch und wirksam einem weiteren Ansteigen des Straßenverkehrs entgegenzuwirken.

Bundeswehreinsätze im Ausland
5 1) Wir sind der Meinung, dass militärische Einsätze keine Lösung für internati o- nale Konflikte sind. Wir fordern die Landesregierung daher auf, sich bei der Bundesregierung für eine Intensivierung der internationalen, konfliktverhi n- dernden Friedensdiplomatie einzusetzen. Zu diesem Zweck sollen internati o- nale Organisationen, wie z.B. die OSZE gefördert und ausgebaut werden. 2) „Jugend im Landtag“ fordert außerdem, dass Kampfeinsätze der Bundeswehr nur unter UNO-Mandat durchgeführt werden dürfen. Die Landesregierung m ö- ge sich bitte bei der Bundesregierung für eine Änderung des Veto-Rechts ei n- setzen. Als Beispiel: Zweidrittelmehrheit im Sicherheitsrat.
3) Wir unterstützen h umanitäre Einsätze der Bundeswehr im Ausland.
Zukunft der Bundeswehr und der Freiwilligen Dienste
1. Wir fordern die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und die Einführung einer Berufsarmee. Berufssoldaten können besser ausgebildet werden und bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr verringern sich die Gefahren für die So l- daten.
2. Die freiwerdenden Zivildienststellen können nach Ermessen durch Vollb e- schäftigte oder durch FÖJ und FSJ besetzt werden und sind im Fall der Vollb e- schäftigten auch von qualifizierten Arbeitnehmern zu besetzen. Auch beim Fortbestehen einer Wehrpflichtigenarmee fordern wir, folgendes zu verwirkl i- chen:
• Die Förderung der Freiwilligen Dienste kommt der ganzen Gesellschaft zu Gute, indem Jugendliche an gemeinnützigen Projekten arbeiten und das polit i- sche Bewusstsein der Teilnehmer gefördert wird. Der Ausbau der bestehenden Stellenangebote soll zum dringenden Anliegen der politisch Verantwortlichen werden, um der großen Bewerberzahl mehr Einsatzstellen zur Verfügung zu stellen, und somit das freiwillige Engagement der Jugend zu unterstützen.
3. Für Frauen fordern wir die volle Gleichberechtigung in der Bundeswehr.



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