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26.11.99
14:12 Uhr
Landtag

Kandidatinnen und Kandidaten für den Medienrat gesucht

D E R L A N D T A G SCHLESWIG HOLSTEIN   ¡ ¢ ¢ £ ¡ ¤ ¥ ¦ § £ ¦



147/1999 Kiel, 26.11.1999



Es werden noch Kandidatinnen und Kandidaten für den Medienrat gesucht
Kiel (SHL) – Da die Bewerbungen für den Medienrat sehr spärlich sind, wiederholen wir hier die Öffentliche Bekanntmachung

Wahl der Mitglieder des Medienrates der Unabhängigen Landesanstalt für das Rundfunkwesen

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat nach § 54 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes den Medienrat zu wählen. Der Medienrat besteht nach § 54 Abs. 1 aus neun Mitgliedern. Mindestens vier Mitglieder müssen Frauen sein. Für den Fall der nicht nur vorübergehenden Verhinderung eines Mitgliedes werden zwei E r- satzmitglieder gewählt, und zwar eine Frau und ein Mann. Nach § 54 Abs. 3 Satz 1 ist für die Wahl des Medienrates jede gesellschaftlich relevante Gruppe, Organisation und Vereinigung von überörtlicher Bedeutung vorschlagsberechtigt.

Die Mitglieder des Medienrates sollen gemäß § 54 Abs. 6 als Sachverständige besond e- re Eignung auf dem Gebiet der Medienwirtschaft, Medienwissenschaft, der Rechtswi s- senschaft, der Medienpädagogik, der Rundfunktechnik, des Journalismus oder sonstiger Medienbereiche nachweisen. Zwei Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt haben Nach § 56 Abs. 4 kann nicht Mitglied sein, wer 1. die Voraussetzung des § 8 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Landeswahlgesetzes Herausgegeben von der Pressestelle nicht erfüllt, des Schleswig- Holsteinischen
• nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 des Landeswahlgesetzes nicht wählbar ist, Landtages in 24105 Kiel,
• Mitglied des Europäischen Parlaments, der Kommission der Europä i- Landeshaus; 24171 Kiel, Postfach 7121; schen Union oder Bediensteter der Institutionen der Europäischen Un - Tel. (0431) 988 Durchwahl App. ion oder ihr angegliederter fachlicher Gremien ist, einem Gesetzg e- 1120 bis 1125 und 1116 bis 1118 Fax (0431) 988 1119 V.i.S.d.P. Dr. Joachim Köhler Diese Pressemitteilung ist auch über das Internet abrufbar: www.sh-landtag.de Internet:http//www.sh-landtag.de oder in Form des Pressetickers unter www. ltsh.de bzw. www.parlanet.de. e Mail:Joachim.Koehler@ltsh.landsh.de Über den Presseticker können die Pressemitteilungen auch per E-Mail direkt abonniert werden. -2-



bungsorgan oder der Regierung des Bundes oder eines Landes angehört oder B e- dienstete oder Bediensteter des Bundes, eines Landes, einer Gebietskörperschaft o- der einer landesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ist mit Ausnahme von Hochschullehrerinnen und Hochschulle hrern, • den Aufsichtsorganen einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt angehört oder in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zu einer solchen steht oder für diese als arbei t- nehmerähnliche Person im Sinne des § 12 a des Tarifvertragsgesetzes tätig ist, • zu einem Rundfunkveranstalter oder zu dem Träger einer technischen Übertragung s- einrichtung oder zu einem an diesen maßgeblich Beteiligten in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht, von diesem abhängig oder an ihnen mehrheitlich bete iligt ist, • wirtschaftliche oder sonstige Interessen hat, welche die Erfüllung der Aufgaben als Mitglied des Medienrates gefährden.

Interessierte Organisationen werden aufgefordert, ihre Bewerbungen

bis spätestens zum 15. Dezember 1999 bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Postfach 3607, 24100 Kiel

einzureichen. In dem Vorschlag ist gemäß § 54 Abs. 3 Satz 2 darzulegen, dass die Vo r- geschlagenen die Eignung nach § 54 Abs. 6 haben und dass keine Unvereinbarkeit nach § 56 Abs. 4 besteht. Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird die Auswahlentscheidung in seiner am 26. Januar 2000 beginnenden 41. Tagung treffen.

Kiel, 26. November 1999

Heinz-Werner Arens Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages