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22.11.99
11:13 Uhr
Landtag

Flüchtlingsbeauftragter begrüßt Altfallregelung

D E R L A N D T A G SCHLESWIG HOLSTEIN   ¡ ¢ ¢ £ ¡ ¤ ¥ ¦ § £ ¦



142/1999 Kiel, 22. November 1999



Flüchtlingsbeauftragter begrüßt die von der Innenministerkonferenz am 18./19. November 1999 beschlossene Altfallregelung
Kiel (SHL) – Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des La n- des Schleswig - Holstein, Helmut Frenz, erklärt zum Beschluss der Innenministerkonf e- renz vom 18./19. November 1999 in Görlitz:
„Ich begrüße, dass sich die Innenminister der Länder nach zähem Ringen auf eine Al t- fallregelung einigen konnten, die nicht auf einige wenige Herkunftsländer begrenzt ist, sondern alle Betroffenen mit Ausnahme der Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und Kosovo erfasst. Dies trägt dem integrativen Moment der langjährig in Deutschland l e- benden Flüchtlinge Rechnung. Erfreulich ist insbesondere auch die Einbeziehung vie t- namesischer Staatsangehöriger in die Regelung.
Insgesamt stellt die Altfallregelung aufgrund ihrer weiterhin vorhandenen Unzulänglic h- keiten jedoch nur einen Teilerfolg für die Integration dar. Denn viele einleuchtende und pragmatische Anregungen der letzten Monate sind leider nicht berücksichtigt worden. So ist dies zwar erklärtermaßen die letzte Altfallregelung, dies ist jedoch aufgrund der Stichtagsregelung äußerst zweifelhaft. Allein die Absichtserklärung, künftige Verfahren schneller durchzuführen und abgelehnte Flüchtlinge konsequent abschieben zu wollen, bietet keine Gewähr dafür, dass künftig nicht weiter Härtefälle produziert werden. Eine nicht an einen Stichtag gebundene Fristenregelung hätte Justiz und Verwaltung wohl besser unter Druck gesetzt als jede Absichtserklärung und hätte die nächste Konferenz zu diesem Thema in ein paar Jahren verhindert. Herausgegeben von der Pressestelle Somit bleibt der Gesetzgeber weiterhin aufgerufen, Abhilfe zu schaffen, des Schleswig- Holsteinischen Härtefälle Landtages in 24105 Kiel, nicht entstehen zu lassen und die Integration zu fördern. “ Landeshaus; 24171 Kiel, Postfach 7121; Tel. (0431) 988 Durchwahl App. 1120 bis 1125 und 1116 bis 1118 Fax (0431) 988 1119 V.i.S.d.P. Dr. Joachim Köhler Diese Pressemitteilung ist auch über das Internet abrufbar: www.sh-landtag.de Internet:http//www.sh-landtag.de oder in Form des Pressetickers unter www. ltsh.de bzw. www.parlanet.de. e Mail:Joachim.Koehler@ltsh.landsh.de Über den Presseticker können die Pressemitteilungen auch per E-Mail direkt abonniert werden.