Frenz fordert freizügige Verwaltungsvorschriften zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz
D E R L A N D T A G SCHLESWIG HOLSTEIN ¡ ¢ ¢ £ ¡ ¤ ¥ ¦ § £ ¦138/1999 Kiel, 18.11.1999Flüchtlingsbeauftragter fordert von der Innenministerkonferenz am 18./19.11.99 großzügige Altfallregelung, Abschiebestopps sowie freizügige Verwaltungsvo r- schriften zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz Kiel (SHL) – Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des La n- des Schleswig-Holstein, Helmut Frenz, kritisiert die restriktive Haltung einiger Länder in Fragen einer Altfallregelung und zu den Verwaltungsvorschriften zum neuen Staatsa n- gehörigkeitsgesetz: „Im Hinblick auf die am 18./19.11.99 stattfindende Innenministerkonferenz erwarte ich von Innenminister Wienholtz, dass er die liberalen Vorschläge Schleswig-Holsteins zur Altfallregelung und den Verwaltungsvorschriften zum neuen Staatsangehörigkeitsg e- setz mit Nachdruck vertritt. Es darf nicht sein, dass sich hinsichtlich einer zu beschließenden Altfallregelung Bayern mit einem der Sache nicht gerechtwerdenden und im übrigen diskriminierenden Vo r- schlag zur Altfallregelung durchsetzt. Denn dieser Vorschlag begünstigt lediglich Staatsangehörige von 8 Staaten, deren Staatsangehörige zum Teil ohnehin zu dulden sind. Wichtige Gruppen, z. B. Kurden, Algerier und Togoer, werden ausgegrenzt. D a- durch käme es zu einer diskriminierenden und nicht zu rechtfertigenden Ungleichb e- handlung. Es ist nämlich nicht verständlich, warum durch eine Altfallregelung plötzlich Personen mit dem gleichen Integrationsgrad ausgeschlossen werden, nur weil sie aus einem anderen Herkunftsland stammen. Ich fordere daher nach wie vor eine großzüg i- ge, nicht an einen Stichtag gebundene, Altfallregelung. Auf Grund der Lage insbesondere in Algerien, Angola, Demokratische Republik Kongo sowie Togo sind entsprechende Abschiebestopps zu beschließen. Herausgegeben von der Pressestelle des Schleswig- Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz darf im übrigen nicht durch restri k- Holsteinischen Landtages tive Verwaltungsvorschriften unterlaufen werden, wie sie von uni- in 24105 Kiel, Landeshaus; onsgeführten Ländern eingefordert werden. Hier ist Schleswig-Holstein 24171 Kiel, Postfach 7121; in der Pflicht, anders als bei der Altfallregelung, einen Beschluss zu ve r- Tel. (0431) 988 Durchwahl App. hindern, der eine großzügige Handhabung, insbesondere auslegungsb e- 1120 bis 1125 und 1116 bis 1118 Fax (0431) 988 1119 V.i.S.d.P. Dr. Joachim Köhler Diese Pressemitteilung ist auch über das Internet abrufbar: www.sh-landtag.de Internet:http//www.sh-landtag.de oder in Form des Pressetickers unter www. ltsh.de bzw. www.parlanet.de. e Mail:Joachim.Koehler@ltsh.landsh.de Über den Presseticker können die Pressemitteilungen auch per E-Mail direkt abonniert werden. -2-dürftiger Tatbestände zugunsten der individuell Betroffenen, unmöglich macht. Denn mit oder ohne gemeinsame Verwaltungsvorschriften tritt das neue Staatsangehöri g- keitsgesetz am 01.01.2000 in Kraft. Schleswig-Holstein hätte so dann die Möglichkeit, vorübergehend eigene Verwaltungsvorschriften zu erla ssen.“