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17.11.99
18:32 Uhr
SPD

Bernd Schroeder: Investitionsprogramm - A20 - Elbquerung

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Sven-Hauke Kaerkes•Landeshaus•Postfach 3607•24100 Kiel Tel: 0431/ 988-1305 • Fax: 0431/988-1308• E-Mail: pressestelle@spd-fraktion-ltsh.de Internet: www.spd-schleswig-holstein.de



Landtag Kiel, 17.11.1999
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn



Bernd Schröder zu TOP 10, 11, 12, 14:

Investitionsprogramm, A 20 und Elbquerung

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Die A 20 ist und bleibt für uns das wichtigste Infrastrukturprojekt in Schleswig- Holstein. Wir haben in den vergangenen Jahren konsequent die Planungen vorangetrieben und dabei stets Wert auf rechtlich einwandfreie und angreifbare Verfahren gelegt. Eine Vorgehensweise, die bisher durchaus – wie Sie wissen – als erfolgreich zu bezeichnen ist.

Unter Ziffer 2 des CDU-Antrages zur A 20 und Elbquerung fordern Sie, eine Trassierung der A 20 mit Elbquerung westlich von Hamburg in Höhe Glückstadt/Drochtersen festzulegen. Auch wenn ich die Festlegung einer Elbquerung bei Glückstadt bei Ihnen begrüße - diese Konkretisierung war ja nicht immer der Fall -, mißachten Sie mit dieser Ziffer 2, dass eine definitive Festlegung für eine Trassenvariante aus planungsrechtlichen Gründen zur Zeit gar nicht erfolgen kann. Eine Entscheidung auf Basis des Gutachtens ist mit hohen planungsrechtlichen Risiken verbunden. - 2-



Um Abwägungsdefizite und Fehler im Planungsermessen zu vermeiden, müssen sämtliche in der Untersuchung geprüften Trassenkorridore zwingend mit dem Ziel einer konkreten Linienführung nach den gesetzlich vorgeschrieben Verfahren detailliert untersucht werden. Erst dann wird es möglich sein, eine Linienabwägung vorzunehmen und eine Linienführung festzulegen.

Sie wischen derartigen Aussagen einfach zur Seite. Sie gehen gar nicht weiter darauf ein, Sie wollen lediglich in der Öffentlichkeit den Eindruck vermitteln, dass die Planungen schneller vorangetrieben werden könnten. Vielleicht unter Mißachtung der vorgeschrieben gesetzlichen Verfahren? Sie wären doch die ersten, die bei einem verlorenen Klageverfahren mit dem Finger auf die Landesregierung zeigen würden.

Wenn man Ihre Pressemitteilungen vom 03. und 15. November liest, muß man den Eindruck gewinnen, dass Sie nie im Bund in den vergangenen Jahren irgendeine Verantwortung getragen haben.

Dass Sie es wagen, die Aussagen des Bundesverkehrsministers Klimmt, der davon ausgeht, dass die Landesregierung die Planung zur A 20 weiter zügig vorantriebt, damit im Rahmen des neuen Bundesverkehrswegeplanes zeitgerecht die Finanzierung sichergestellt werden kann, als leeres Versprechen und reine Wahlkampftaktik der SPD hinzustellen, ist eine Unverfrorenheit und Arroganz sondergleichen.

Wer hat denn die Verantwortung zu tragen für einen völlig unterfinanzierten Bundesverkehrswegeplan mit ca. 85 Milliarden DM? Wer hat denn die Verantwortung dafür, dass alle Wünsche und Wahlkampfversprechungen erst einmal in den Bundesverkehrswegeplan in den letzten 16 Jahren ihrer Verantwortung aufgenommen wurden? Diese Verantwortung haben Sie allein - 3-



und allein Sie als ehemalige CDU/F.D.P.-Bundesregierung zu tragen! Und jetzt tun Sie so, als ginge Sie das alles nichts an und schieben die Gesamtverantwortung auf die neue Regierung, die seit einem Jahr im Amt ist und auf die Landesregierung Schleswig-Holstein. Das verkehrt ja wohl die Tatsachen völlig.

Sie haben 16 Jahre lang Infrastrukturmaßnahmen im Norden sträflich vernachlässigt. Wir sind das einzige Bundesland, das selbst für seine erste Elektrifizierungsmaßnahme 150 Millionen DM als Eigenanteil aufbringen mußte. Wenn Sie in Ihrer Pressemitteilung davon sprechen, dass die Menschen in Schleswig-Holstein aber genau wissen, wie ihre Zukunft zerstört werden soll, dann wird deutlich, was Sie bezwecken: Vom Täter zum Sanitäter – und hoffentlich merkt es keiner!

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat erhebliche Planungsleistungen im bisherigen Verfahren zur A 20 vollbracht. Wir gehen ebenso wie der Bundesverkehrsminister davon aus, dass diese Planungen weiter zügig vorangetrieben werden und dass dann im Rahmen des neuen Bundesverkehrswegeplanes zeitgerecht die Finanzierung sichergestellt wird. Diese Auffassung wird auch durch unsren aktualisierten Antrag zum Investitionsprogramm des Bundesverkehrsministeriums zum Ausdruck gebracht. Alle Planungen und Untersuchungen des Landes werden unverändert fortgesetzt.

Siehe umfangreichen Bericht des Ministers im Wirtschaftsausschuß am 11. November 1999. - 4-



Zum Investitionsprogramm:

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

es ist nicht nur Wahlkampf, bald ist wieder Weihnachten und alle Kinder geben für den Weihnachtsmann einen Wunschzettel ab.

Kluge Eltern weisen ihre Kinder schon frühzeitig darauf hin, dass vielleicht nicht alle Wünsche vom Wunschzettel in Erfüllung gehen können. Es wird also vorgebaut, um die Enttäuschung des Nachwuchses nicht zu groß werden zu lassen.

So klug wie viele Eltern ist die alte CDU/F.D.P.-Bundesregierung mit ihren Zöglingen, den Ländern, bedauerlicherweise nicht umgegangen. Da wurden Projekte gemeldet, die Wunschzettel wurden immer länger und länger, die Wünsche wurden im Bundesverkehrswegeplan aufgenommen und bei den Zöglingen wurde der Eindruck erweckt, alles sei machbar.

Diese Politik, meine Damen und Herren von der Opposition, war unverantwortlich. Aus Bonn wurden über Jahre Hoffnungen geschürt, von denen man wußte, dass man sie nie würde erfüllen können. Vielleicht spielte dabei auch schon der Gedanke „nach uns die Sintflut“ eine wichtige Rolle.

Die neue Bundesregierung mußte darauf reagieren. Sie erarbeitet zur Zeit einen neuen Bundesverkehrswegeplan auf einer realistischen Basis. Als Übergangslösung – bis zu dessen Fertigstellung – hat die neue Bundesregierung das Investitionsprogramm erstellt, das uns jetzt vorliegt. - 5-



Zugegebenermaßen hätten auch wir uns die eine oder andere Maßnahme zusätzlich gewünscht. Aber ich denke, unter dem Strich werden mit diesem Investitionsprogramm viele notwendigen Maßnahmen in Schleswig-Holstein in Form von Bau bzw. Weiterbau gesichert. Die Ministerpräsidentin und der Verkehrsminister haben die Projekte genannt. Folgende davon möchte ich nennen:

Die Fortführung der A 1 von Oldenburg in Richtung Heiligenhafen. Lärmschutz entlang der A 23 von Pinneberg nach Rellingen. Die Verlegung der B 76 in Kiel sowie Lärmschutz der B 76 zwischen Klausdorf und Raisdorf. Die Ortsumgehung Preetz. Die Südumgehung der B 205 in Neumünster. Der Ausbau der B 502 Kiel-Brodersdorf. Der Weiterbau des Bahnhofs Elmshorn. Der Bau des zweigleisigen Bahnabschnittes zwischen Lübeck und Stralsund.

Es bleibt auch dabei, dass außerhalb des Investitionsprogramms die Planung der Elektrifizierung der Bahnstrecke Lübeck – Hamburg kurzfristig begonnen wird. Die notwendigen Mittel werden zur Verfügung gestellt.

Ich räume ein, dass natürlich einige wünschenswerte Maßnahmen nicht in das Investitionsprogramm aufgenommen worden sind. Dazu gehört der Lückenschluß der A 21 zwischen Bornhöved und Negernbötel und die Ortsumgehung Bad Bramstedt im Zuge der B 206.

Wir gehen fest davon aus, dass sich diese Projekte im neuen Bundesverkehrswegeplan wiederfinden werden. Selbstverständlich ist es aus - 6-



Sicht der SPD-Landtagsfraktion, dass die Planungen fortgeführt werden, da die Planungskosten ohnehin vom Land getragen werden müssen.

Obwohl nicht alle Projekte umgesetzt werden konnten, muß den Miesmachern von CDU und F.D.P. eindeutig widersprochen werden. Die Maßnahmen, die umgesetzt werden, können sich sehen lassen. Als Abgeordneter aus dem Kreis Pinneberg ist für mich besonders wichtig, dass der Ausbau des Bahnhofs Elmshorn mit zunächst 5 Millionen DM fortgesetzt werden kann. Gleichzeitig ist die Zusage gegeben worden, dass die Gesamtfinanzierung im Zeitraum des Investitionsprogramms erfolgen wird.

Auf einen Aspekt möchte ich noch hinweisen. Schleswig-Holstein gehört zu den wenigen Ländern, die es erreichen konnten, mit der Ortsumgehung Preetz im Verlauf der B 76 ein neues Vorhaben im Investitionsplan zu plazieren. Der erste Spatenstich für diese Maßnahme wird bereits im Dezember erfolgen.

Festzustellen bleibt:

Mit diesen Maßnahmen erhält Schleswig-Holstein – bei einem Gesamtvolumen von 449 Millionen DM – einen deutlich größeren Anteil an Bundesfernstraßenmitteln, als die in der Vergangenheit der Fall war. Dies wirft noch einmal ein deutliches Licht auf die parteipolitisch orientierten Entscheidungen der alten Bundesregierung im Verkehrsbereich.

Mit der Verabschiedung des „Investitionsprogramms 1999 – 2002 für den Ausbau der Bundesverkehrswege“ wird endlich Klarheit für alle Beteiligten geschaffen. Die Praxis der alten Bundesregierung, einen Bedarfsplan zu - 7-



erstellen, große Hoffnungen auf Investitionen zu erwecken und sie dann letztlich unterfinanziert und unfinanziert zu lassen, wird beendet.

Nur wer Geld zur Verfügung stellt und stellen kann, der kann auch Straßen bauen. Das Führen langer unerfüllbarer Wunschzettel hat nichts mit seriöser Politik zu tun. Diese Praxis hat zum Glück nun ein Ende. Auch wenn sie sich als unangenehm erweist, muß die Wahrheit auf den Tisch, dies geschieht jetzt.

Mit der umfassenden Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans ist begonnen worden. Wir gehen davon aus, dass dies in aller Ruhe und solide erfolgt und die Interessen Schleswig-Holsteins dabei angemessen berücksichtigt werden. Somit ist endlich für die nächsten Jahre Klarheit mit einem durchaus ansehnlichen Investitionsvolumen geschaffen worden.

Wir halten ohne wenn und aber an den Planungen und der Realisierung der A 20 und den anderen Investitionsprojekten fest.

Meine Damen und Herren, wir lassen uns die Leistungen des Landes nicht schlechtreden.

Das Land Schleswig-Holstein ist auf einem guten Weg, den werden wir auch nach dem 27. Februar 2000 weitergehen.