Klaus Schlie: Beratungskonzept entspricht nicht den Anforderungen
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 521/99 vom 17. November 1999 TOP 2 Klaus Schlie: Beratungskonzept entspricht nicht den Anforderungen Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung über die Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie ausländischen Flüchtlingen stellt einen erheblichen Eingriff in die bisherigen Beratungs- und Betreuungsangebote vor allem für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler dar. Diese Betreuungs- und Beratungsangebote werden von caritativen Einrichtungen und vor allem von den verbliebenen Beratungsstellen des Landesverbandes der Vertriebenen Deutschen wahrgenommen.Diese haben sich anerkannt erfolgreich um die Eingliederung vor allem von Aussiedlern gekümmert.Das Angebot umfasste bisher • Information über die wichtigsten Ansprechstellen • Hilfen im bürokratischen Alltag und Unterstützung bei Behördenkontakten • Beratung in vertraglichen Fragen, Vertretung bei Behörden vor Gericht • Beratung in schulischen Angelegenheiten, Renten- und Gesundheitsfragen • Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche • Aufklärung über Fortbildungsangebote und Fortbildungsmaßnahmen • umfangreiche soziale Betreuung zur Integration in die Gesellschaft.Die Beraterinnen und Berater vor Ort verfügen zum Teil über jahrzehntelange Kenntnisse, die sich vor allem auf die speziellen Belange und Bedürfnisse der Aussiedlerinnen und Aussiedler - bezogen auf das jeweilige Herkunftsland - und die dort herrschenden Problemsituationen beziehen. Es besteht aus der Kenntnis der Praktiker vor Ort kein Zweifel, dass die Beratungs- und Betreuungsangebote für diesen Personenkreis sich grundsätzlich von den Beratungs- und Betreuungsnotwendigkeiten für ausländische Migrantinnen und Migranten unterscheiden. Der im Begründungsteil des Gesetzentwurfs aufgestellten Behauptung, dass gegen eine gesetzliche Regelung der Beratungsstellen vor allem spricht, dass diese „mit ihrer Beschränkung auf einzelne Migrantengruppen und ihren inhaltlichen Vorgaben einer an den aktuellen Belangen ausgerichteten finanziellen Förderung der Migrationssozialarbeit entgegensteht“, liegt offenbar der Grundgedanke zugrunde, dass Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler den gleichen Beratungs- und Betreuungsbedarf haben, wie ausländische Migranten. Dieser Behauptung wird von den Praktikern der bisherigen Beratungsstellen mit guten Argumenten ausgestattet widersprochen. Durch die sprachliche, konfessionelle und kulturelle Zugehörigkeit der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler unterscheiden diese sich erheblich von ausländischen Migrantengruppen.Es soll überhaupt nicht bezweifelt werden, dass auch im Beratungs- und Betreuungsangebot für die unterschiedlichen Gruppen Synergieeffekte ausgenutzt werden können und dadurch Kosteneinsparungen erzielt werden können.Uns erscheint jedoch das im Gesetzentwurf vorgestellte Beratungskonzept nicht den Anforderungen entsprechend zu sein.Der vorliegende Gesetzentwurf beantwortet jedoch nicht die offenen Fragen. Im § 3 des Gesetzentwurfs werden zahlreiche Personengruppen aufgeführt, die aufgrund unterschiedlicher Rechtsnormen ihren Aufenthalt zeitweilig oder auf Dauer in Schleswig-Holstein haben. Diese Gruppen wurden bisher entsprechend ihres unterschiedlichen Aufenthaltsrechts und ihrer unterschiedlichen kulturellen Prägung von verschiedenen Trägern bei der Eingliederung betreut. Dies hat sich vor allem im Interesse der Betroffenen bewährt.Nunmehr sollen alle diese Gruppen und möglicherweise noch weitere gemeinsam betreut werden und die Landesregierung erhofft sich dadurch eine bessere Betreuung und eine Kosteneinsparung.Wir sind der Meinung, dass es zu einen Qualitätsverlust der Integrationsarbeit kommen wird und die Kostenfrage ist zumindest offen.Der Eindruck lässt sich nicht verwischen, dass dieses Gesetz vor allem dazu dienen soll, den Landesverband der Vertriebenen Deutschen aus dieser Arbeit auszugrenzen.Wir lehnen das Gesetz ab.