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10.11.99
11:55 Uhr
CDU

Klaus Schlie und Gerhard Vogler: Die Innere Sicherheit in Schleswig-Holstein muss gestärkt werden

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 509/99 vom 10. November 1999
Klaus Schlie und Gerhard Vogler: Die Innere Sicherheit in Schleswig-Holstein muss gestärkt werden

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im Deutschen Beamtenbund, Herr Gerhard Vogler, hat heute mit dem Fraktionsarbeitskreis „Innen und Recht“ eine ganztägige Beratung zur Lage der Inneren Sicherheit in Schleswig- Holstein durchgeführt.
Nach einer Sitzung mit dem Arbeitskreis steht ein Besuch des Fachbereichs „Polizei“ der Verwaltungsfachhochschule Altenholz auf dem Programm, danach ein Besuch des Polizeireviers „Falckwache“ in Kiel. Die ganztägigen Beratungen mit Herrn Vogler werden mit einer gemeinsamen Sitzung der Landesarbeitskreise „Innen und Rechtspolitik“ sowie „Innere Sicherheit und Polizei“ des CDU-Landesverbandes abgeschlossen.
Zur Lage der Inneren Sicherheit in Schleswig-Holstein erklärte Gerhard Vogler: „Ich liege sicher nicht daneben, wenn ich feststelle, in Schleswig-Holstein hatte in den vergangenen Jahren die Politik der Inneren Sicherheit nicht die Priorität, die ihr im Interesse der Sicherheit der rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger zukommt. Zur Politik der Inneren Sicherheit gehören nicht nur praktikable Gesetze, also unser polizeiliches Handwerkszeug, sondern auch eine gerechte Personalpolitik für die Menschen, die von Berufswegen Garanten der Inneren Sicherheit sind.“ Gerhard Vogler legte dar, dass die Kriminalitätsrate in Schleswig-Holstein überdurchschnittlich sei und die Aufklärungsquote unterdurchschnittlich. Dies ist aus seiner Sicht nicht darin begründet, dass die Polizeibeamten schlechter ausgebildet seien als in andern Bundesländern, sondern dass die Polizeibeamten in Schleswig- Holstein demotiviert seien. Neben ihrer schlechten Berufsperspektive sei vor allem die mangelnde sächliche Ausstattung ein Grund dafür.
Der innenpolitische Sprecher Klaus Schlie stellte fest, dass in den Erörterungen mit dem Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft die Position der CDU in Schleswig-Holstein zur Inneren Sicherheit bestätigt wurden. Dies gilt sowohl für die sogenannte Schleierfahndung, als auch für die Einbeziehung des Verfassungsschutzes in die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Auch die CDU-Forderung nach der Wiederaufnahme des Begriffs „der öffentlichen Ordnung“ ins Landesverwaltungsgesetz unterstützte Gerhard Vogler nachdrücklich.
Zum jüngsten Urteil zur sogenannten Schleierfahndung in Mecklenburg-Vorpommern erklärte Vogler, dass dieses Urteil zwar das Instrument einschränkt, aber nicht aufhebe. Aus sicherheitspolitischer Sicht hat das Bundesland Bayern die Schleierfahndung mit großem Erfolg und ohne Proteste der Bürger angewandt. Dieses polizeiliche Instrument stellt keinen Willkürakt dar, sondern gehört zu einem besonders wirksamen Handwerkzeug der Polizeibeamten. Jede siebte Kontrolle in Bayern ist ein Treffer.
Auch die Einbeziehung des Verfassungsschutzes in die Bekämpfung der organisierten Kriminalität begrüßte Vogler ausdrücklich. Vogler wörtlich: „Der Verfassungsschutz muss in der Lage sein, seine Erkenntnisse in diesem Bereich an die Polizei weiterzugeben.“ Es darf dabei nicht zu einer Verwischung der Kompetenzen kommen, und der Verfassungsschutz soll auch nicht operativ für die Polizei tätig werden.
Zur Forderung der CDU nach Wiedereinführung des Begriffs „der öffentlichen Ordnung“ ins Landesverwaltungsgesetz erklärte Vogler: „Es ist ganz einfach, die Polizei hat für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, deswegen genügt es nicht, dass im Gesetz allein der Begriff der Sicherheit steht.“
Klaus Schlie und Gerhard Vogler stimmten darin überein, dass es bei der Strafverfolgung eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz geben muss. Man war sich darin einig, dass die personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften oft dazu führt, dass die Arbeit der Polizei nicht wirksam genug von den Staatsanwaltschaft weiter verfolgt werden kann.
Gerhard Vogler kritisierte, dass die Laufbahnstruktur der Polizei in Schleswig- Holstein gemeinsam mit der des Saarlandes Schlusslicht in der Bundesrepublik Deutschland sei. „In Schleswig-Holstein braucht ein Polizeibeamter nach dem Laufbahnverlaufsmodell 23 Jahre, um Hauptmeister zu werden. Dies ist keine akzeptable Berufsperspektive und führt bei den Beamten zur Frustration und Demotivation.“ Klaus Schlie ergänzte dazu, dass auch die jüngsten Beförderungsaktionen des Innenministers nicht dazu geführt haben, dass die Berufszufriedenheit der Polizeibeamten in Schleswig-Holstein steigt.