Wahl der Mitglieder des Medienrates
D E R L A N D T A G SCHLESWIG HOLSTEIN ¡ ¢ ¢ £ ¡ ¤ ¥ ¦ § £ ¦121/1999 Kiel, 1. November 1999Kandidatinnen und Kandidaten für den Medienrat gesucht Kiel (SHL) – Öffentliche Bekanntmachung Wahl der Mitglieder des Medienrates der Unabhängigen Landesanstalt für das Rundfunkwesen Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat nach § 54 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes den Medienrat zu wählen. Der Medienrat besteht nach § 54 Abs. 1 aus neun Mitgliedern. Mindestens vier Mitglieder müssen Frauen sein. Für den Fall der nicht nur vorübergehenden Verhinderung eines Mitgliedes werden zwei Ersatzmitglieder gewählt, und zwar eine Frau und ein Mann. Nach § 54 Abs. 3 Satz 1 ist für die Wahl des Medienrates jede gesellschaftlich relevante Gruppe, Organisation und Vereinigung von überörtlicher Bedeutung vorschlagsberechtigt. Die Mitglieder des Medienrates sollen gemäß § 54 Abs. 6 als Sachverständige beso n- dere Eignung auf dem Gebiet der Medienwirtschaft, Medienwissenschaft, der Recht s- wissenschaft, der Medienpädagogik, der Rundfunktechnik, des Journalismus oder so n- stiger Medienbereiche nachweisen. Zwei Mitglieder müssen die Befähigung zum Rich- teramt haben Herausgegeben von Nach § 56 Abs. 4 kann nicht Mitglied sein, wer der Pressestelle des Schleswig- Holsteinischen 1. die Voraussetzung des § 8 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Landeswahlgeset- Landtages in 24105 Kiel, zes nicht erfüllt, Landeshaus; 24100 Kiel, 2. nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 des Landeswahlgesetzes nicht wählbar ist, Postfach 3607; Tel. (0431) 988 3. Mitglied des Europäischen Parlaments, der Kommission der Europä i- Durchwahl App. 1120 bis 1125 und 1116 bis 1118 schen Union oder Bediensteter der Institutionen der Europäischen Fax (0431) 988 1119 Diese Pressemitteilung ist auch über das Internet abrufbar: www.sh-landtag.de V.i.S.d.P. Dr. Joachim Köhler oder in Form des Pressetickers unter www. ltsh.de bzw. www.parlanet.de. Internet:http//www.sh-landtag.de Über den Presseticker können die Pressemitteilungen auch per E-Mail direkt abonniert werden. e Mail:Joachim.Koehler@ltsh.landsh.de -2- Union oder ihr angegliederter fachlicher Gremien ist, einem Gesetzgebungsorgan oder der Regierung des Bundes oder eines Landes angehört oder Bedienstete oder Bediensteter des Bundes, eines Landes, einer Gebietskörperschaft oder einer la n- desunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ist mit Ausnahme von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, 4. den Aufsichtsorganen einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt angehört oder in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zu einer solchen steht oder für diese als arbei t- nehmerähnliche Person im Sinne des § 5. 12 a des Tarifvertragsgesetzes tätig ist, 6. zu einem Rundfunkveranstalter oder zu dem Träger einer technischen Übertr a- gungseinrichtung oder zu einem an diesen maßgeblich Beteiligten in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht, von diesem abhängig oder an ihnen mehrheitlich bete i- ligt ist, 7. wirtschaftliche oder sonstige Interessen hat, welche die Erfüllung der Aufgaben als Mitglied des Medienrates gefährden.Interessierte Organisationen werden aufgefordert, ihre Bewerbungen bis spätestens zum 15. Dezember 1999 bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Postfach 7121, 24171 Kieleinzureichen. In dem Vorschlag ist gemäß § 54 Abs. 3 Satz 2 darzulegen, dass die Vorgeschlagenen die Eignung nach § 54 Abs. 6 haben und dass keine Unvereinbarkeit nach § 56 Abs. 4 besteht. Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird die Auswahlentscheidung in seiner am 26. Januar 2000 beginnenden 41. Tagung treffen.Kiel, 1. November 1999 Heinz-Werner Arens Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages