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Dank eines überstrapazierten Sparwillens der ö. r. Sendeanstalten sollen unterprivilegierte, aber originäre TV- und Radiosender ins Internet verschoben werden, und somit trotz Rundfunkstaatsvertrag nur noch privilegierten Zuschauern mit Internetzugang vorbehalten bleiben. Damit findet nicht nur ein eklatanter Vertragsbruch am Rundfunkstaatsvertrag statt, sondern die Legitimation wird durch Sachzwänge vorgetäuscht. Es muss vermutet werden, dass die Rundfunkkommission der Länder, die nach der Beratung der zuständigen Ministerpräsidenten darüber entscheiden soll, auf diesem Wege, neue Autonomien für die Landesrundfunkanstalten aus dem Rundfunkstaatsvertrag zu generieren, herauszulösen. Der Staatsvertrag wird somit obsolet, zu Papiermüll, und die Verwendung der Rundfunkbeiträge frei verhandelbar: nicht mehr gedacht für die Produktion von Beiträgen, sondern zur Finanzierung eines aufgeblähten Verwaltungsapparats, mit den üppig dotierten Intendandensaldi an ihrer Spitze. Das trägt Züge von staatsratlich undemokratischer Dekadenz.
Die Informationsfreiheit, ein grundrechtlich geschütztes Gut, ihr freier Zugang, wird kostenpflichtiger, weil bildungsintensive Sender wie z. B. ARD Info, der heute schon nur in Bayern, der das Format produziert, über DVB-t 2 zu empfangen ist, nur noch zusätzlich zum Rundfunkbeitrag mit Internetkosten, moderner E.pfangstechnik wie Smart TV, vertragskonform gesehen werden kann. Die hohen Datenraten, die eine innovative HDTV Technik erfordert, führen zu ständig steigenden Kosten der daran anzupassenden privaten Infrastruktur.
Daher wird gefordert, diese Unterschlagung rundfunkstaatsvertraglich zugesicherter, und mtl. bezahlter Information durch die Verschiebung originärer Sender und deren Derivate die Absage zu erteilen!