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Mit der Petition wird gefordert, dass das Land Schleswig-Holstein künftig Tauben-Projekte fördert und bestehende Tauben-Projekte unterstützt.
Taubenhäuser werden gestellt, Art-gerechtes Futter und frisches Wasser bereit gestellt - Ehrenamtliche und Hauptamtliche Tauben-Helfer/innen kümmern sich um Wohl und Wehe der Stadttauben, um Austausch von Tauben-Eiern gegen Gips-Eier, entfernen Tauben-Kot, bringen verletzte Tauben zum Tierarzt ...
All diese Kosten, auch wenn Verletzte Tauben geholt werden, sollen künftig vom Land Schleswig-Holstein übernommen werden.
Stadttauben sind Haustiere. Städte und Gemeinden sind hier in der Verantwortung.
Die Felsentaube, die in Europa und Afrika heimisch ist, wurde einst zu Haus- und Brieftauben gezüchtet - wurde so zur verwilderten Nachkomme der Haus- und Brieftauben.
Genetisch sind die Wurzeln der Stadttaube längst nachgewiesen.
Felsentauben bauen kein Nest. Sie kleben ihre Eier förmlich an den Felsen - brüten zwei Wochen und nach weiteren zwei Wochen ist der Nachwuchs flügge...
Stadttauben kleben ihre Eier gerne an Häuser, egal wie viele Vergraemungs-Maßnahmen der Mensch da anbringt. Auch wenn das das Todesurteil für Tauben-Eltern und Tauben-Küken bedeuten kann.
Zwei Bruten pro Jahr reichen in der freien Natur aus, um die Art zu erhalten. Der Mensch war und ist an Fleisch und Eiern der Tauben interessiert, deshalb züchtete er die schlauen Vögel zu bis zu sieben Bruten im Jahr. Daher der Brut-Zwang.
Daher die vielen Tauben.
Dass die Felsentauben die Fähigkeit besitzen, wieder nach Hause zu finden - fast egal - wo man sie auf-lässt ... wird auch das vielen Tauben zum Verhängnis ...
Der Mensch nutzt die Liebe der Tauben für seinen Sport.
Taube und Tauber dürfen zwei / drei Tage eng beisammen sein, dann wird der Tauber raus gezogen, in einer Transport-Box Hunderte Kilometer weit weggebracht. Kaum kann er raus, will er nur zurück zu seiner Liebsten.
Viele bleiben auf der Stecke, landen irgendwo, finden woanders Anschluss.
Auch Hochzeitstauben gesellen sich immer wieder dazu. Stadttauben sind sehr sozial, sie suchen die Nähe des Menschen.
Das Leid der Stadttauben ist in zweifacher Hinsicht Mensch-gemacht.
Der Mensch ist in der Pflicht.
Hartnäckig hält sich das Vorurteil, Stadttauben würden Krankheiten übertragen. Die meisten Krankheitserreger bei Tauben sind Wirt-spezifisch. Keine Gefahr für Menschen.
Tauben werden gehasst, gequält, getötet auf brutale Weise.
Stadttauben sind gesetzlich geschützt.
Das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz.
Der Mensch und die schlauen Tauben können zusammen leben.
In Augsburg wird seit 2017 das erste Stadttauben-Konzept, das einen gesunden, Stadt-verträglichen Tauben-Bestand zum Ziel hat, von Tierschutz-verein Augsburg und Umgebung e.V. betreut -
Inzwischen gibt es Stadttauben-Projekte auch in Schleswig-Holstein in Lübeck, Flensburg, Kiel ...
Geld, das man nicht mehr für Vergraemungs-Massnahmen braucht, kann in echten Tauben-Schutz investiert werden.
Tauben sind keine Plage.
Tauben sind keine Schädlinge.
Stadttauben sind ehemalige Haustiere.
Die ursprünglichen Halter sind nicht ermittelbar. Kommunen sind in der Pflicht.
Taubenhäuser könnten viel Leid verhindern, die Population auf sanfte Weise reduzieren.
Artgerechtes Futter führt zu festem Tauben-Kot, der anders als dünnflüssiger Kot keine Gebäude schädigt.
Tierliebende Bürgerinnen und Bürger können das wild füttern sein lassen, wenn sie sehen, das Land Schleswig-Holstein kümmert sich gemeinsam um die Stadttauben.
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 283 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz beraten.
Die Petentin stellt dar, dass sich viele Menschen im Land für das Wohl von Stadttauben engagieren würden. Durch die Bereitstellung von Taubenhäusern, artgerechtem Futter, Wasser und medizinischer Versorgung sowie durch den Austausch von Taubeneiern würde bereits vielfach ein Betrag dazu geleistet werden, Tierleid zu verhindern und die Population zugleich sanft zu reduzieren. Mit der Petition soll erreicht werden, dass das Land Schleswig-Holstein künftig entsprechende Projekte zum Schutz der Tauben finanziell fördert.
Der Ausschuss stellt fest, dass das Ministerium die Auffassung der Petentin bezüglich sinnvoller Methoden zur Kontrolle der Taubenpopulation teilt. So kommt es in seiner fachlichen Einschätzung zu dem Schluss, dass Vergrämungsmethoden in der Regel wenig erfolgreich und zum Teil sogar tierschutzrelevant sind. Hingegen kann die Einrichtung von Taubenschlägen, Taubentürmen oder Taubenhäusern die Belästigungen von Taubenschwärmen und Taubenkot in den Innenstädten einschränken und über den Austausch von Eiern gegen künstliche Eier die Bestandsgröße sanft reduziert werden. Gleichzeitig ermöglichen diese Maßnahmen den Stadttauben ein tiergerechtes Leben.
Das Ministerium weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für den Tierschutz in den Städten und Gemeinden bei den Behörden vor Ort liegt. Diese setzen bereits heute gemeinsam mit lokalen Tierschutzorganisationen tiergerechte Lösungen für problematische Stadttaubenbestände um. Hierfür beispielhaft ist das erfolgreiche Projekt „Kieler Täubchen“ der Stadt Kiel und des Kieler Tierschutzvereins. Darüber hinaus hat die Tierschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein das Thema der Stadttauben ebenfalls aufgegriffen und unterstützt die Kommunen mit ihrer Expertise.
Der Petitionsausschuss lädt daher Interessierte ein, sich für die Durchführung ähnlicher Projekte direkt an ihre Heimatgemeinde oder gegebenenfalls die Tierschutzbeauftragte zu wenden. Parlamentarischen Handlungsbedarf sieht der Ausschuss gegenwärtig nicht.