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Schließung der Wohnstätte Blocksberg verhindern

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Die Mitarbeitenden sowie die sieben Bewohner*Innen der Wohnstätte Blocksberg haben in dieser Woche (KW13) erfahren, dass diese Wohnstätte der Werk und Betreuungsstätte Ottendorf am 31.05 geschlossen wird. Hintergründe hierfür ist der Fachkräftemangel sowie die dadurch entstehenden Kosten durch den Einsatz von Fremdfirmen, die von den Leistungsträgern nicht refinanziert werden.
Wo die sieben Bewohner*Innen unterkommen können ist unklar, diese Menschen mit teils schweren Mehrfachbehinderungen verlieren ihr Zuhause und auch die Ihnen vertrauten Bezugspersonen.

Beschluss des Petitionsausschusses
11.02.2025

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 2.114 Personen unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von dem Petenten auch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung vorgetragenen Argumente und Stellungnahmen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus sowie der Stadt Kiel beraten.

Der Petent ist selbst Pflegefachkraft und setzt sich für den Erhalt der Wohneinrichtung Blocksberg ein. Der Betreiber habe dort aufgrund von Personalmangel immer häufiger teure Zeitarbeitskräfte einsetzen müssen. Diese hohe finanzielle Belastung habe dazu geführt, dass der Betreiber im Frühjahr 2024 die Einrichtung aus unternehmerischen Gründen habe schließen wollen. Der Petent beklagt, dass die Sorgen der Bewohnenden und ihrer Angehörigen nicht berücksichtigt würden. Sie seien emotional stark belastet, da es keine qualitativ vergleichbaren Ersatzangebote gebe. Dies stelle ein grundsätzliches Problem dar. Sowohl landes- als auch bundesweit gebe es nicht genügend Wohnplätze für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen. Der Petent bittet die Politik um Unterstützung.

Dem Petitionsausschuss ist bewusst, dass es sich bei der Wohnstätte Blocksberg um einen Ort handelt, in dem die Bewohnerinnen und Bewohner in einer sehr familiären Atmosphäre zum Teil schon lange als Gemeinschaft zusammenleben. Die Sorgen und Ängste der Bewohnenden und Mitarbeitenden vor einer anstehenden Schließung der Einrichtung kann der Ausschuss gut nachvollziehen. Er begrüßt daher ausdrücklich, dass es gelungen ist, diese abzuwenden.

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass durch den Betreiber gemeinsam mit der Stadt Kiel ein tragfähiges Sanierungskonzept entwickelt wurde, um den Fortbestand der Wohngruppe zu sichern. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem ein Rückbau des Einsatzes von Personal aus Zeitarbeitsfirmen, tarifliche Eingruppierungen der Mitarbeitenden und Personalgewinnung durch flexible Arbeitskonzepte. Die Stadt Kiel unterstreicht, dass sie den Betreiber weiterhin nach Kräften unterstützten wird, es aber Aufgabe des Leistungserbringers ist, geeignetes Personal zu finden und die Einrichtung auf wirtschaftlich sichere Beine zu stellen.

Das Sozialministerium stellt dar, dass nach dem Vertragsrecht der Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) ein angemessener Regelungsausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Leistungserbringer und der öffentlichen Träger zu schaffen ist und die öffentlichen Träger den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen haben. Dass die Stadt Kiel nicht bereit ist, uneingeschränkt die Kosten von Zeitarbeit, die nach ihrem Zweck der Bewältigung von Arbeitsspitzen dient, zu vergüten, ist vor diesem Hintergrund des geltenden Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden.

Dem Ausschuss ist bewusst, dass der Fachkräftemangel gravierende Auswirkungen auf die Versorgungssituation im Bereich der komplexen und zeitlich umfangreichen Betreuung der in der Petition angesprochenen Wohngruppen hat. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Arbeitsgruppe Pädagogische Berufe im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Landes die Situation in der Eingliederungshilfe bereits erörtert. Dort werden Ideen und Maßnahmen entwickelt, wie qualifizierte Fachkräfte in der sozialen Arbeit im Bereich der Eingliederungshilfe geworben und gehalten werden können. Hinsichtlich des Vorhabens, Fachkräfte durch die Anerkennung weiterer Qualifikationen zu gewinnen, steht das Sozialministerium mit dem Bildungsressort im Austausch. Aufgrund des komplexen Berufsbildungsrechtes, das aus bundes- und landesrechtlichen Vorschriften besteht, sind umfangreiche Abstimmungsprozesse erforderlich. Der Ausschuss appelliert an die Landesregierung sich hier weiterhin für eine Beschleunigung der Anerkennung und weitere Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften einzusetzen.

Die schwierige Wohnsituation für Erwachsene mit schweren Behinderungen ist dem Petitionsausschuss auch aus anderen Verfahren bekannt. Ein dort erfolgter Austausch mit der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung bestätigte die von dem Petenten vorgetragene Problematik, dass Menschen, die einen höheren Unter-stützungsbedarf haben, in vielen Fällen nur noch in den klassischen Seniorenheimen einen Wohnplatz erhalten können. Der Ausschuss kann nachvollziehen, dass hier für die Betroffenen kein alters- und sozial angemessenes Wohnen möglich ist. Darüber hinaus stehen diese Wohnplätze der eigentlichen Zielgruppe nicht zur Verfügung, was angesichts der demografischen Entwicklung kritisch zu sehen ist. Hierbei handelt es sich um ein bundesweites Problem.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner Befassung mit der Thematik den Eindruck gewonnen, dass es sowohl im Bereich der Bedarfsermittlung als auch hinsichtlich der Steuerungsfunktion des Landes Optimierungsbedarf gibt. Er verweist diesbezüglich darauf, dass der Petitionsausschuss nach der erfolgten Anhörung der Landesbeauftragten den Sozialausschuss bittet, sich mit der vorliegenden Problematik zu befassen.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Details

Veröffentlichungsdatum
09.04.2024
Petent/in
René Hoppe
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
2.114 Mitzeichner