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Sanierung des Fahrradweges zw. Elmshorn und Horst/Kiebitzreihe
Das Thema Mobilitätswende ist in aller Munde. Immer mehr Menschen lassen das Auto stehen und nutzen Fahrräder, E-Bikes und Cityroller. Nur leider hängt der Ausbau und die Sanierung geeigneter Wege sehr weit hinterher.
So auch die Strecke Papenhöhe, die später in die Horster Landstraße übergeht. Sobald man das Elmshorner Orstschild und den Bahnübergang nach dem Flamweg hinter sich gelassen hat, beginnt die Buggelpiste.
Dieser Fahrrad- & Fußweg wird täglich von sehr vielen Menschen genutzt: Schülern, die aus den umliegenden Gemeinden nach Elmshorn fahren, Pendler auf dem Weg zur Arbeit, Läufer, Spaziergänger.
Saniert wurde diese Strecke jedoch seit Jahrzehnten nicht mehr. Die Baumwurzeln und Schlaglöcher machen die Strecke tagtäglich zu einem Hindernisslauf. Lediglich ein Schild, welches auf die Schäden aufmerksam macht, wurde aufgestellt.
Im Herbst und im Winter, wenn es regnet und Blätter auf den Wegen liegen, wird es zur gefährlichen Rutschbahn. Auch Jogger und Spaziergänger müssen Weitsprünge machen, um zwischen den riesigen Pfützen eine trocken Stelle zu erwischen. Wenn es dann friert, könnte man seinen Weg theoretisch auf Schlittschuhen bestreiten.
Ich fordere eine schnelle Sanierung dieses Rad- & Fußweges, damit eine sichere Fortbewegung auf dieser Strecke wieder möglich wird.
10.10.2023
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 672 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus mehrmals beraten.
Mit der Petition wird die Sanierung des Fußgänger- und Fahrradweges entlang der Landesstraße 100 zwischen Horst und Elmshorn gefordert. Der stark frequentierte Radweg wurde nach Schilderung der Petentin seit vielen Jahren nicht mehr saniert und befindet sich inzwischen in einem sehr schlechten Zustand. Durch Schlaglöcher und Wurzelhebungen sei eine sichere Nutzung für Fußgänger und Fahrradfahrer kaum noch möglich.
Der Stellungnahme des Verkehrsministeriums ist zu entnehmen, dass den zuständigen Behörden der sich verschlechternde Zustand des benannten Streckenabschnittes bekannt ist und in Übereinstimmung mit der Petentin ein entsprechender Sanierungsbedarf gesehen wird. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die im Jahr 2018 verabschiedete Landesstraßenstrategie 2030 die zentrale Planungsgrundlage für einen sukzessiven Abbau des bestehenden Erhaltungstaus der Landesstraßen ist. Dabei werden auch die anliegenden Fuß- und Radwege einbezogen, für welche die erforderlichen Maßnahmen zeitgleich mit der Sanierung der Fahrbahndecke vorgesehen sind.
Im Zuge der Fortschreibung der Strategie im Frühjahr 2023 wurden auch die aus den bereits umgesetzten Maßnahmen gewonnenen Erkenntnisse einbezogen. Dabei wurde festgestellt, dass der tatsächliche Sanierungsbedarf in vielen Fällen erheblich größer ist als ursprünglich angenommen. Infolgedessen hat die vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen notwendige Priorisierung von Projekten noch einmal an Bedeutung gewonnen. Als prioritär gelten zum einen solche Landesstraßenabschnitte, bei denen mittels oberflächlicher Deckenerneuerung die Grundsubstanz der Straße langfristig gesichert werden kann. Zum anderen sind Abschnitte umfasst, die in einem besonders schlechten Zustand sind und bei denen eine Sanierung erforderlich ist, um absehbare zustandsbedingte Vollsperrungen zu vermeiden. Auch der Zustand der jeweils anliegenden Radwege wird bei der Bewertung berücksichtigt. Die auf dieser Grundlage vorgesehenen Einzelmaßnahmen sind im derzeitigen Erhaltungsprogramm 2023-2027 aufgeführt.
Im Jahr 2023 wurde zudem ein Programm zur fahrbahnunabhängigen Radwegesanierungen aufgesetzt, welches die Sanierungsbedarfe in Dringlichkeitsstufen von 1 bis 9 einordnet, wobei 9 die geringste Priorität aufweist. Grundlage hierfür bilden die Zustandserfassungen von 2018 und 2020, nach denen bei rund 25 Prozent der Radwege an Landesstraßen ein Sanierungsbedarf besteht.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen des Verkehrsministeriums zur Kenntnis, wonach der in der Petition thematisierte Fußgänger- und Radweg im Vergleich zu anderen, ebenfalls sanierungsbedürftigen Streckenabschnitten aufgrund der vorgenannten Kriterien als weniger dringlich eingestuft wird. Folglich konnte das entsprechende Teilstück der Landesstraße 100 nicht in das aktuelle Erhaltungsprogramm 2023-2027 aufgenommen werden. Auch hinsichtlich einer fahrbahnunabhängigen Radwegesanierung konnte der Radweg zwischen Elmshorn und Horst mit einer überwiegenden Dringlichkeit von 7 und aufgrund anderer Abschnitte mit größerem Sanierungsbedarf nicht berücksichtigt werden.
Der Petitionsausschuss kann den Unmut über den Zustand des Fußgänger- und Radweges zwischen Horst und Elmshorn nachvollziehen. Er begrüßt, dass der Radverkehr sowohl für die alltägliche Mobilität als auch im Hinblick auf den Tourismus in Schleswig-Holstein an Bedeutung gewinnt. Vor diesem Hintergrund ist die Erhaltung bestehender Radwege und der Ausbau der landesweiten Radverkehrsinfrastruktur von besonderer Bedeutung.
Um sich selbst ein Bild vom Zustand des Fußgänger- und Fahrradweges zu machen, fand am 15. September 2023 vor Ort ein Treffen einer Delegation des Ausschusses mit der Petentin statt. Bei der Ortsbegehung hat sich der in der Petition beschriebene schlechte Zustand sowie die häufige Nutzung des Streckenabschnitts durch Fahrradfahrer bestätigt. Der Weg ist von zahlreichen und teils massiven Wurzelaufbrüchen sowie Schlaglöchern geprägt. Aufgrund dieses Zustandes erscheint es dem Ausschuss fraglich, ob im vorliegenden Fall die Verkehrssicherungspflicht gewahrt ist. Daher bittet der Ausschuss die zuständigen Behörden um erneute Prüfung, ob die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden gewährleistet ist und, ob trotz der bisherigen Priorisierung alternative Möglichkeiten für eine zeitnahe Verbesserung des Erhaltungszustandes bestehen.
Das Verkehrsministerium wird gebeten, diesen Beschluss an die beteiligten nachgeordneten Behörden weiterzuleiten und den Ausschuss im Anschluss an die Prüfung über deren Ergebnisse zu informieren.