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Fühlen Sie sich durch staatliche Stellen in Schleswig-Holstein ungerecht behandelt? Sind Sie mit der Arbeitsweise von Behörden oder Ämtern nicht einverstanden? Dann können Sie sich an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages wenden.
Keine Behörde ist unfehlbar und auch das beste Gesetz kann Mängel haben und auch die umfangreichste Verordnung kann einen bestimmten Sonderfall nicht bedacht haben.
Petitionen geben Abgeordneten auch Aufschluss darüber, ob ein vom Landtag erlassenes Gesetz Lücken oder Schwachstellen hat und nachgebessert werden muss.
Sobald der Ausschuss eine Petition erhalten hat, geht er der Sache nach. In der Regel bittet er die zuständige Verwaltung um Stellungnahme zu dem Anliegen. Dazu verfügt der Ausschuss über besondere Rechte.
Sind der Sachverhalt geklärt und das vorgetragene Anliegen berechtigt, empfiehlt der Petitionsausschuss zum Beispiel Änderungen, Aufhebungen oder den Erlass von Behördenentscheidungen. Die Petenten werden schriftlich darüber informiert, wie der Petitionsausschuss entschieden hat.
Der Petitionsausschuss verfügt über 13 Mitglieder. Die Abgeordneten sind im Regelfall für bestimmte Gebiete als Berichterstatter zuständig. Diese setzen sich jeweils aus mehreren Wahlkreisen zusammen. Die Berichtsgebiete richten sich in der Regel nach dem Wohnort der Petenten.