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Wenn Sie eine persönliche Angelegenheit oder ein Anliegen von allgemeinem Interesse an den Petitionsausschuss richten möchten, können Sie eine „Online-Petition“ einreichen. Diese wird nicht veröffentlicht.
Um Ihre Eingabe zu starten, klicken Sie auf „Online-Formular".
Wenn Sie Ihre Petition im Internet veröffentlichen möchten und es sich um ein Anliegen von allgemeinem Interesse handelt, können Sie eine öffentliche Petition einreichen.
Bei einer öffentlichen Petition haben andere Personen sechs Wochen lang die Möglichkeit, Ihr Anliegen durch Mitzeichnen zu unterstützen. Wird Ihre Petition von mindestens 2.000 Personen mitgezeichnet, können Sie Ihr Anliegen in der Regel persönlich in einer öffentlichen Anhörung dem Petitionsausschuss vortragen.
Um Ihre Eingabe zu starten, klicken Sie auf „Öffentliche Petition".