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Pauschale Beihilfe

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Finanzen

Anliegen: Einführung der Pauschalen Beihilfe

Kurzer Überblick:
Im Beamtenverhältnis werden die Beiträge der Krankenversicherung nicht in Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil aufgeteilt, stattdessen wird vom Land die sogenannte Beihilfe bezahlt. Gegenwärtig haben jedoch ausschließlich Beamte, die sich privat krankenversichern, Anspruch auf Beihilfe, sodass gesetzlich krankenversicherte Beamte den vollen Beitragssatz allein stemmen müssen.
Dadurch wird angehenden Beamten häufig die Wahl einer privaten Krankenversicherung aufgedrängt, die unumkehrbar und langfristig sehr teuer für das Land ist. Mit der Einführung einer pauschalen Beihilfe würden auch gesetzlich versicherte Beamte Anspruch auf Beihilfe haben.
Das Anliegen betrifft also beispielsweise Lehrkräfte, die eine Verbeamtung anstreben, Beamte allgemein und letztlich alle Steuerzahler. Die hier vorgeschlagene Einführung einer pauschalen Beihilfe würde beide Probleme lösen.

Zum Hintergrund:
Während der Krankenkassenbeitrag üblicherweise zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber gedeckt wird, ist die Aufteilung bei Beamten über das System der Beihilfe geregelt, das deutlich zwischen privater Krankenkasse (PKV) und gesetzlicher Krankenkasse (GKV) unterscheidet. Eine kurze Einordnung:

1. Bei der PKV werden die Grundbeträge in Abhängigkeit der Gesundheitsprüfung ermittelt. Wer das Glück hat, sehr gesund zu sein, kann einen geringeren Beitragssatz erwarten. Wer unter chronischen Krankheiten leidet, wird einen hohen Betrag zahlen müssen oder gar nicht erst zum Abschluss einer PKV zugelassen werden. Anfangs sind die Beiträge noch gering, sodass beispielsweise eine Lehrkraft im Vorbereitungsdienst (LiV) mit 80 - 140 € pro Monat rechnen kann. Das Land trägt dabei 50 % des Anteils. Mit steigendem Alter erhöhen sich auch die Beiträge, sodass sich die Kosten für Beamte und Land schrittweise erhöhen. Für das Land erhöhen sich die Kosten insbesondere mit Eintritt des Beamten in die Pension: Nun übernimmt das Land sogar 70 % der Kosten.

2. Für einen Beamten in der GKV hingegen besteht von Anfang bis Ende kein Anspruch auf Beihilfe. Das bedeutet ein gesetzlich krankenversicherter Beamter trägt den gesamten Beitragssatz allein und wird nicht durch das Land unterstützt. Um bei dem Beispiel einer LiV zu bleiben, sprechen wir hier daher von einem Betrag von ca. 270 €.

In meinem Umfeld identifizieren sich viele aus ethischer Sicht nicht mit dem System der PKV, das vorsieht, chronisch Kranke und Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter 62.550 € auszuschließen, und würden daher bei Eintritt in den Vorbereitungsdienst und den späteren Schuldienst gerne in der GKV bleiben. Durch die derzeitige Regelung würde diese Entscheidung allerdings Mehrkosten (für LiVs bis zu 190 € pro Monat) bedeuten, wozu der Großteil verständlicherweise nicht bereit ist. Diese Beitragszahler fehlen damit natürlich auch den gesetzlichen Krankenkassen, die gerade aktuell dringend auf die Mitglieder und ihre Beiträge angewiesen sind.
Durch die hohen Beihilfe-Sätze für Beamte in der PKV entwickeln sich für das Land Schleswig-Holstein im derzeitigen Beihilfe-System unnötige Mehrkosten, da die Anteile und die Gesamtbeiträge der PKV im Vergleich zur GKV deutlich steigen.
Insbesondere im Hinblick auf den demographischen Wandel ist das System somit nicht nachhaltig und drängt angehenden Beamten eine Entscheidung auf, anstelle ihnen eine faire Wahl zu lassen.
Aus diesem Grund plädiere ich für die Einführung einer pauschalen Beihilfe als zusätzliche Option. Sie wurde in den letzten Jahren bereits in Bremen, Berlin, Hamburg, Brandenburg und Thüringen eingeführt (in Sachsen und Baden-Württemberg ist sie Teil der Koalitionsverträge) und sollte nun in Schleswig-Holstein folgen. Das würde bedeuten, dass Beamte, die sich für eine pauschale Beihilfe entscheiden, in der GKV bleiben könnten, ohne den gesamten Anteil zahlen zu müssen. Es würde ihnen eine freie Entscheidung ermöglichen, offene Stellen wie im Lehrerberuf würden an Attraktivität gewinnen und das Land würde nachhaltig Gelder sparen. Für Beamte, die die PKV vorziehen, würde sich mit der Einführung der pauschalen Beihilfe nichts ändern.

(In dem Text wurde das generische Maskulinum zur besseren Lesbarkeit genutzt, gemeint sind dabei alle Geschlechter.)

Beschluss des Petitionsausschusses
13.12.2022

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 71 Mitzeichnern unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Hauptpetenten vorgebrachten Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Finanzministeriums beraten.

Das Finanzministerium betont in seiner Stellungnahme, dass bereits gegenwärtig Beamtinnen und Beamte, die freiwillig gesetzlich versichert seien, in einigen Fällen Beihilfeleistungen beziehen könnten. Dies sei dann der Fall, wenn die gesetzliche Krankenversicherung – wie beispielsweise oftmals bei Heilpraktikerleistungen oder der Zahnprophylaxe – eine Kostenübernahme für Leistungen versage. Mit der Einführung der „pauschalen Beihilfe“ nach dem sogenannten Hamburger Modell würden diese Beamtinnen und Beamten hingegen komplett vom Beihilfebezug ausgenommen sein. Hier würden nur Pflegeleistungen eine Ausnahme bilden.

Auch weist das Ministerium darauf hin, dass für alle Beihilfeberechtigten gemäß § 152 Absatz 2 Nummer 3 Versicherungsaufsichtsgesetz grundsätzlich die Möglichkeit bestehe, sich in der privaten Krankenversicherung zum Basistarif kostengünstiger als zu den normalen Tarifen mit individuellen Risikozuschlägen zu versichern. Bei einer Versicherung im Basistarif seien Vorerkrankungen bei Versicherungsbeginn unerheblich. Der Leistungsumfang entspreche dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vorteil bestehe darin, dass die Versicherung nur anteilig ergänzend zum gegenwärtigen Beihilfebemessungssatz nötig sei.

Überdies verweist das Finanzministerium auf den Antrag in der Drucksache 20/160 (neu) vom 30. August 2022, welcher die Berücksichtigung von besonderen Situationen in der Krankenversicherung aufgreife. Über diesen Antrag habe das Parlament zwischenzeitlich einen Beschluss gefasst, sodass das Finanzministerium auf dieser Grundlage nunmehr einen Gesetzesentwurf erarbeite. Ziel der Gesetzesänderung sei es, Härtefälle zu vermeiden, die durch eine Belastung der Versicherten mit 100 Prozent der Krankenkassenkosten entstehen würden.

Der Petitionsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Finanzausschuss am 3. November 2022 eine mündliche Anhörung zum Gesetzesentwurf über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte (Drucksache 20/111) durchgeführt hat. In diese Anhörung war auch der zuvor erwähnte Antrag auf Berücksichtigung besonderer Situationen in der Krankenversicherung mit einbezogen. Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das Petitionsbegehren damit bereits Einzug in den parlamentarischen Raum gefunden hat. Dem Ergebnis des parlamentarischen Prozesses vermag der Ausschuss nicht vorzugreifen.

Details

Veröffentlichungsdatum
13.10.2022
Petent/in
Jonas Broß
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
71 Mitzeichner