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Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
Die Steinburgschule ist eine Schule für Kinder mit geistiger Entwicklungsstörung.
Mit großem Anliegen wenden wir uns heute an Sie, um Ihre Solidarität und Unterstützung für die Erweiterung einer bedeutenden Bildungseinrichtung zu erbitten: die Steinburgschule, eine Institution, die sich der Förderung von Kindern mit geistiger Entwicklungsstörung widmet.
Die Steinburgschule in Itzehoe steht vor einer entscheidenden Herausforderung, die über das Wohl unserer Kinder entscheiden wird. In Kürze muss eine dringende Ersatzinvestition getätigt werden, um den Bildungsbedarf unserer Schülerinnen und Schüler zu decken.
Angesichts der Tatsache, dass die Container nur bis Ende 2026 nutzbar sind, besteht die berechtigte Sorge, dass anstelle eines angemessenen Neubaus erneut Container aufgestellt werden könnten.
Diese Lösung wäre äußerst nachteilig für die Schüler, da die begrenzten Platzverhältnisse in den Containern nicht ausreichen, um eine qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten, insbesondere für Schüler die auf Rollstühle oder Gehhilfen angewiesen sind.
Aktuell sind die Schüler in einem Stammgebäude, einer Außenstelle und in befristeten Schulcontainern untergebracht. Doch die Lebensdauer dieser Container neigt sich dem Ende zu, und die Raumkapazitäten entsprechen nicht mehr den wachsenden Anforderungen unserer Schülerschaft.
Derzeit steht eine Entscheidung des Bauausschusses des Kreises Steinburg bevor, die über die Zukunft unserer Kinder entscheiden wird. Es ist von größter Bedeutung, dass diese Entscheidung im Sinne der Schülerinnen und Schüler mit geistiger Entwicklungsstörung getroffen wird. Eine angemessene Erweiterung der Schulräumlichkeiten ist unerlässlich, um ihren Förderungsbedarf zu decken und eine unterstützende Lernumgebung zu schaffen.
In dieser Petition rufen wir Sie dazu auf, sich gemeinsam mit uns für die Erweiterung der Steinburgschule einzusetzen. Ihre Unterstützung ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass unsere Kinder die Bildung und Betreuung erhalten, die sie verdienen.
Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die Steinburgschule die Mittel und Ressourcen erhält, um eine optimale Lernumgebung für Kinder mit geistiger Entwicklungsstörung zu schaffen.
Vielen Dank für Ihre Solidarität und Unterstützung.
In der Hoffnung Ihre Unterstützung zu gewinnen, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen.
Franziska Schwepe Anika Schwandt
(Vorsitzende des Schulelternbeirats) (Vorsitzende des Schulvereins)
Claudia Gerber und Sascha Wetterau
(Mitglieder des Schulelternbeirates)
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 473 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte und Stellungnahmen des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Forschung, Wissenschaft und Kultur beraten.
Die Petentin führt aus, dass zurzeit ein Teil der Schülerinnen und Schülern des Förderzentrums mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in einer Außenstelle und ein weiterer Teil in Containern unterrichtet wird. Diese seien jedoch nur bis 2026 nutzbar und entsprächen bereits zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr den räumlichen Anforderungen. Die begrenzten Platzverhältnisse in den Schulcontainern würden insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Rollstühlen oder Gehhilfen eine Einschränkung darstellen. Um den besonderen Förderungsbedarfen langfristig gerecht zu werden und eine qualitative Beschulung und Betreuung der Schülerschaft sicherzustellen, wird eine Erweiterung der Schulräumlichkeiten erforderlich. Die Petentin befürchtet, dass anstellen eines Neubaus erneut Containern aufgestellt werden könnten.
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass die örtliche Planung und Bereitstellung von Schulgebäuden eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe des jeweiligen Schulträgers ist. Im vorliegenden Fall ist dies der zuständige Kreis, welcher innerhalb der allgemeinen Rechtsmäßigkeitsschranken eigenständig bestimmen kann, auf welche Art und Weise er diese Aufgabe wahrnimmt. Die Landesregierung hat somit keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung des Kreises bezüglich der Schulgebäudeplanung.
Auch der Petitionsausschuss ist hierzu nicht befugt. Artikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 54 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein gewährleisten den Gemeinden das Recht, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. In diesem Bereich ist der Ausschuss nach Artikel 25 der Landesverfassung auf eine Rechtskontrolle beschränkt. Einen Rechtsverstoß hat der Petitionsausschuss im vorliegenden Fall nicht festgestellt.
Der Stellungnahme des Bildungsministeriums ist zu entnehmen, dass ein Neubau bereits im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft wurde. Deren Ergebnisse wurden im Bauausschuss des Kreises im Juni 2024 vorgestellt. In die Studie ist nach Auskunft des Ministeriums auch ein von Schulamt und Schule gemeinsam entwickeltes Raumprogramm eingeflossen. In diesem finden sowohl der erhöhte Platzbedarf aufgrund der stark steigenden Schülerzahlen sowie die spezifischen Bedürfnisse beispielsweise von Schülerinnen und Schüler mit Begleitpersonen Berücksichtigung. Zudem sind in dem Konzept ein erhöhter Schallschutz bei nebeneinander liegenden Klassenräumen sowie eine umfassende Barrierefreiheit vorgesehen.
Dem Ausschuss ist bekannt, dass Politik und Verwaltung des Kreises zwar die zeitnahe Verbesserung der baulichen Situation der Steinburgschule anstreben, die Realisierbarkeit der vorgenannten Planungen zum Neubau bis 2026 jedoch aufgrund der damit verbundenen Investitionen unsicher sei. Das Ministerium bestätigt, dass daher auch eine weitere Nutzung von Schulcontainern als Interimslösung infrage kommt.
Der Ausschuss kann den Wunsch nach einer raschen baulichen Erweiterung der Steinburgschule vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen nachvollziehen und begrüßt, dass bereits entsprechende Vorplanungen erfolgen. Er geht davon aus, dass bis zu deren Umsetzung die Schule in Zusammenarbeit mit dem Kreis alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden und eine qualitativ hochwertige Beschulung sicherzustellen.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.