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Mit dem Musikschulfördergesetz sollen erstens Qualitätsstandards für staatlich anerkannte, landesgeförderte Musikschulen verbindlich fixiert, zweitens Grundlagen für die Einbindung von musikalischer Bildung in den Ganztag geschaffen und drittens eine nachhaltige finanzielle Absicherung der Musikschulen durch ein neues Landesfördermodell etabliert werden.
Die Umsetzung eines Musikschulfördergesetzes steht im schwarz-grünen Koalitionsvertrag. Dort heißt es: Wir werden die Musikschulen des Landes durch ein Musikschulfördergesetz nachhaltig absichern. Ein Entwurf des Gesetzestextes sollte zum 2. Quartal 2024 vorliegen.
Der Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein und seine Mitgliedsmusikschulen vertrauten auf das Wort von Landespolitik und Kulturverwaltung, doch ein Gesetzentwurf wurde zum avisierten Zeitpunkt nicht vorgelegt, sondern verschoben. Damit wurde ein grundlegender Schritt zur nachhaltigen Absicherung der musikalischen Bildung im Land zunächst verhindert und das gerade in einer Zeit, in der die Musikschullandschaft in Schleswig-Holstein wie auch bundesweit ernstzunehmend und existenziell gefährdet ist.
22 öffentliche Musikschulen bieten überall in Schleswig-Holstein in den Städten und auf dem Land Musikunterricht an. Derzeit werden rund 38.000 Schüler*innen von knapp 1.100 Lehrkräften an landesweit rund 500 Unterrichtsstätten unterrichtet. Ein Großteil der Unterrichtangebote sind stark gefährdet, wenn das Land und die Kommunen die finanzielle Ausstattung der Musikschulen nicht massiv verbessern und Festanstellungen ermöglichen.
Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (sog. Herrenberg-Urteil) ist der Einsatz von Honorarkräften im regulären Unterrichtsbetrieb der Musikschulen nicht mehr möglich. Festanstellungen führen jedoch zu enormen Mehrkosten. Honorarkräfte machen derzeit fast drei Viertel aller Lehrkräfte aus und erbringen ca. 50% der gesamten Unterrichtsleistung.
Gleichzeitig dürfen die Unterrichtsgebühren für Schüler*innen und Eltern nicht weiter steigen. Diese übernehmen bereits knapp zwei Drittel der Gesamtkosten und die Kommunen derzeit knapp ein Drittel. Das Land unterstützt die musikalische Bildungsarbeit mit unter 5% des Gesamthaushalts der Musikschulen. Mittelfristiges Ziel der Finanzierung ist: 1/3 Kommunen, 1/3 Land, 1/3 Schüler*innen.
Ab 2026 gibt es den Rechtsanspruch auf Ganztag. Das Musikschulfördergesetz stellt sicher, dass im Ganztag Musikschulangebote als Teil der kulturellen Bildung von vornherein fest verankert und vom Land ausreichend finanziert wird.
Den Worten der Landesregierung müssen jetzt sofort Taten folgen! Fortissimo fürs Musikschulfördergesetz in Schleswig-Holstein!