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Musikschulfördergesetz jetzt! Zukunft für Musikschulen in Schleswig-Holstein

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Mit dem Musikschulfördergesetz sollen erstens Qualitätsstandards für staatlich anerkannte, landesgeförderte Musikschulen verbindlich fixiert, zweitens Grundlagen für die Einbindung von musikalischer Bildung in den Ganztag geschaffen und drittens eine nachhaltige finanzielle Absicherung der Musikschulen durch ein neues Landesfördermodell etabliert werden.
Die Umsetzung eines Musikschulfördergesetzes steht im schwarz-grünen Koalitionsvertrag. Dort heißt es: Wir werden die Musikschulen des Landes durch ein Musikschulfördergesetz nachhaltig absichern. Ein Entwurf des Gesetzestextes sollte zum 2. Quartal 2024 vorliegen.
Der Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein und seine Mitgliedsmusikschulen vertrauten auf das Wort von Landespolitik und Kulturverwaltung, doch ein Gesetzentwurf wurde zum avisierten Zeitpunkt nicht vorgelegt, sondern verschoben. Damit wurde ein grundlegender Schritt zur nachhaltigen Absicherung der musikalischen Bildung im Land zunächst verhindert und das gerade in einer Zeit, in der die Musikschullandschaft in Schleswig-Holstein wie auch bundesweit ernstzunehmend und existenziell gefährdet ist.
22 öffentliche Musikschulen bieten überall in Schleswig-Holstein in den Städten und auf dem Land Musikunterricht an. Derzeit werden rund 38.000 Schüler*innen von knapp 1.100 Lehrkräften an landesweit rund 500 Unterrichtsstätten unterrichtet. Ein Großteil der Unterrichtangebote sind stark gefährdet, wenn das Land und die Kommunen die finanzielle Ausstattung der Musikschulen nicht massiv verbessern und Festanstellungen ermöglichen.
Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (sog. Herrenberg-Urteil) ist der Einsatz von Honorarkräften im regulären Unterrichtsbetrieb der Musikschulen nicht mehr möglich. Festanstellungen führen jedoch zu enormen Mehrkosten. Honorarkräfte machen derzeit fast drei Viertel aller Lehrkräfte aus und erbringen ca. 50% der gesamten Unterrichtsleistung.
Gleichzeitig dürfen die Unterrichtsgebühren für Schüler*innen und Eltern nicht weiter steigen. Diese übernehmen bereits knapp zwei Drittel der Gesamtkosten und die Kommunen derzeit knapp ein Drittel. Das Land unterstützt die musikalische Bildungsarbeit mit unter 5% des Gesamthaushalts der Musikschulen. Mittelfristiges Ziel der Finanzierung ist: 1/3 Kommunen, 1/3 Land, 1/3 Schüler*innen.
Ab 2026 gibt es den Rechtsanspruch auf Ganztag. Das Musikschulfördergesetz stellt sicher, dass im Ganztag Musikschulangebote als Teil der kulturellen Bildung von vornherein fest verankert und vom Land ausreichend finanziert wird.
Den Worten der Landesregierung müssen jetzt sofort Taten folgen! Fortissimo fürs Musikschulfördergesetz in Schleswig-Holstein!

Beschluss des Petitionsausschusses
25.02.2025

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 3.101 Personen unterstützt wird, auf der Grundlage der von der Petentin, auch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung, vorgetragenen Gesichtspunkte sowie einer Stellungnahme des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur beraten.

Die Petentin nimmt Bezug auf ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts. Hiernach seien Musikschullehrkräfte in den meisten Fällen sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Bisher sei ein Großteil der Lehrkräfte auf Honorarbasis freiberuflich tätig gewesen. Zur Vermeidung einer Scheinselbstständigkeit müsse ein Großteil der Arbeitsverhältnisse nun umgestellt werden. Die Musikschulen stelle diese Umstellung vor schwierige finanzielle und strukturelle Herausforderungen. Es solle daher durch den Landtag zeitnah ein Musikschulfördergesetz verabschiedet werden, das Qualitätsstandards für staatlich anerkannte, landesgeförderte Musikschulen verbindlich fixiert, Grundlagen für die Einbindung von musikalischer Bildung in den Ganztag schafft und eine nachhaltige finanzielle Absicherung der Musikschulen sicherstellt. Hierbei müsse der Anteil an Landesmitteln gesteigert werden.

Der Petitionsausschuss betont, dass die Musikschulen im Land einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen leisten. Er hat im Rahmen des Verfahrens den Eindruck gewonnen, dass die in der Petition dargestellte Notwendigkeit eines Musikschulgesetzes zur rechtlichen Absicherung und strukturellen Unterstützung der Musikschulen seitens der Landesregierung wahr- und ernstgenommen wird. Die erste Lesung des Gesetzes im Landtag war ursprünglich für September 2024 vorgesehen. Ein Gesetzentwurf war weitgehend fertiggestellt gewesen, als die neueste Rechtsprechung eine erneute Prüfung und Anpassungen notwendig gemacht hat. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Musikschulen nunmehr Anfang Februar durch das Kabinett beschlossen wurde. Eine Beratung des Gesetzes im Landtag ist zeitnah vorgesehen. Das Musikschulfördergesetz soll dann, wie geplant, im Jahr 2026 in Kraft treten. Der Ausschuss begrüßt ferner, dass der Bundestag im Januar 2025 eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2027 für die Überführung freiberuflicher Honorartätigkeit in sozialversicherungspflichtige Anstellungsverhältnisse beschlossen und damit für eine temporäre Erleichterung gesorgt hat.

Der Ausschuss stimmt der Petentin zu, dass die Teilnehmerentgelte für Musikschüler nach Möglichkeit stabil zu halten sind, um nicht über die Verteuerung der Musikschulen die Zugangsoffenheit für finanziell benachteiligte Kinder und Jugendliche zu gefährden. Es ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal der öffentlichen Musikschulen, dass keinem Kind der Zugang zu musikalischer Bildung aufgrund der finanziellen Verhältnisse verwehrt wird. Den gestiegenen Personalkosten aufgrund der Anpassung der Anstellungsverhältnisse plant das Land daher trotz einer angespannten Haushaltslage durch eine Erhöhung der finanziellen Förderung um eine Million Euro auf 2,132 Millionen Euro Rechnung zu tragen.

Neben dieser gesetzlich basierten Förderung sind verbindliche Qualitätsstandards sowie die Verbesserung der Kooperationen zwischen Musikschulen und Kindertagesstätten, beruflichen Schulen und insbesondere den allgemeinbildenden Schulen im Kontext der Ganztagsbetreuung Kernpunkte des Gesetzentwurfes. Die im Gesetz definierten Qualitätskriterien sind Voraussetzung, um als „Staatlich anerkannte Musikschule“ eine Förderung vom Land zu erhalten. Zu den Kriterien zählt unter anderem, dass sich die Musikschule verpflichtet, Kooperationen mit Schulen und Kindertagesstätten einzugehen, wobei insbesondere der Ganztag als Kooperationsbeispiel hervorgehoben wird. Durch diese Regelungen sowie die landesseitige Förderung soll sichergestellt werden, dass Musikschulen ab 2026 flächendeckend Kooperationen in der Ganztagsbetreuung eingehen können und dass weitere gemeinnützige Musikschulen in die Förderung des Landes aufgenommen werden können.

Der Ausschuss stellt fest, dass dem Wunsch der Petentin, die Musikschulen durch ein Landesgesetz bei der Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen zu unterstützten, entsprochen wird. Der abschließenden Befassung mit dem Gesetz durch den Landtag möchte der Ausschuss nicht vorgreifen.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Details

Veröffentlichungsdatum
12.06.2024
Petent/in
Dr. Rhea Richter
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
3.101 Mitzeichner