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Der Kreis Steinburg soll jedem Schüler der Oberstufen an Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen eine Schülerfahrkarte für den ÖPNV kostenlos zur Verfügung stellen. Begründung: Gleichbehandlung mit den unteren Stufen und Klimaschutz.
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von zwei Mitzeichnern unterstützt wird, auf der Grundlage der von dem Petenten vorgebrachten Gesichtspunkte und einer Stellungnahme des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur beraten.
Der Petitionsausschuss entnimmt der Stellungnahme des Bildungsministeriums, dass es sich bei der Schülerbeförderung um eine öffentliche Aufgabe handelt, die als freiwillige gesetzliche Leistung in den Kreisen durch die jeweiligen Schulträger öffentlicher Schulen bereitgestellt wird. Mit der in § 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) geregelten Erstattung von Schülerbeförderungskosten soll der in den Kreisen oftmals mit vergleichsweise langen Anfahrtswegen verbundene Schulbesuch sichergestellt werden. Eine generelle Kostenübernahme, die beispielsweise auch die kreisfreien Städte umfasst, ist hingegen nicht vorgesehen. Welche der im Rahmen der Schülerbeförderung entstehenden Kosten als notwendig anerkannt werden, legen die Kreise gemäß § 114 Absatz 2 SchulG durch Satzung fest. Die konkrete Ausgestaltung obliegt damit dem jeweiligen Kreis.
Soweit der Petent in der aktuellen Handhabung des Kreises eine Benachteiligung von älteren Schülerinnen und Schülern sieht und die Gleichstellung der höheren Jahrgangsstufen fordert, weist das Bildungsministerium darauf hin, dass das Schulgesetz lediglich Regelungen für die Schülerbeförderung bei Grundschulen sowie weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren bis zur 10. Jahrgangsstufe vorsehe. Das Bildungsministerium betont, dass die Ungleichbehandlung der verschiedenen Jahrgangsstufen nicht zwingend eine Benachteiligung darstelle, da auch Aspekte wie die geringere Selbstständigkeit und höhere Schutzbedürftigkeit von jüngeren Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen seien. Daher werde in den bisherigen Regelungen des Kreises kein Anlass für eine Beanstandung gesehen, da sich diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die praktische Ausgestaltung der Schülerbeförderung der kommunalen Selbstverwaltungshoheit unterliegt. Artikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 54 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein gewährleisten den Gemeinden das Recht, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. In diesem Bereich ist der Petitionsausschuss nach Artikel 25 der Landesverfassung auf eine Rechtskontrolle beschränkt. Einen Rechtsverstoß hat der Ausschuss nicht feststellen können.
Der Ausschuss erkennt das Engagement des Petenten für einen gleichberechtigten Zugang von Schülerinnen und Schülern zum öffentlichen Personennahverkehr sowie für eine damit einhergehende Stärkung des Klimaschutzes an. Er unterstützt daher, dass der Landtag die Landesregierung im Februar 2023 beauftragt hat, gemeinsam mit den Landesverbänden und unter Einschluss der bisherigen Schülerbeförderungsfinanzierung Möglichkeiten für eine Aufwertung der Schülerbeförderung zu einem Deutschlandticket zu finden (siehe Schleswig-Holsteinischer Landtag Drucksache 20/750). Mit dem neuen Deutschlandticket soll der breite und kostengünstige Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr insgesamt gefördert werden. Diesen Ansatz begrüßt der Ausschuss. Er sieht der Evaluierung der Effekte durch die geplante Einführung zum 1. Mai 2023 entgegen und geht davon aus, dass die daraus gewonnenen Erkenntnisse im Nachgang auch politisch aufgearbeitet werden.