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Landschaftsschutzgebiete dienen der Erhaltung und Entwicklung oder Wiederherstellung der Natur. Beeinträchtigungen des Naturhaushalts sollen beseitigt und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wiederhergestellt werden.
Die Verordnungen untersagen bestimmte Handlungen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere das Landschaftsbild oder den Naturgenuss beeinträchtigen. 200m hohe WKA zerstören das Landschaftsbild so außerordentlich, dass dies kilometerweit sichtbar sind und man nicht mehr von einem Landschaftsbild sprechen kann. Der Charakter eines Gebietes, dass vollkommen unbelastet ist würde durch WKA (mit Zuwegung und Peripherie evtl. auch Umspannwerke) zerstört werden. Einige LSGs sind schon verkleinert worden, sie sind quasi zurückgewichen, weil sie dem optischen Eindruck von Bestands-WKA nicht standhalten konnten.
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung."
WKA sollten besser dort gebaut werden, wo es die Netzinfrastruktur bereits gibt, das fordert sogar die SH Netz AG.
Der Landesplanung stehen noch sehr viele Potentialflächen in Schleswig-Holstein zur Verfügung, warum müssen Landschaftsschutzgebiete zerstört und Ihre wichtige Bedeutung in den Wind geschlagen werden? Warum müssen Landschaftsschutzgebiete zerstückelt werden, warum müssen sie durch den Bau von Windkraftanlagen ad adsurdum geführt werden?
Wenn Sie die LSGs für Windkraft freigeben, dann haben Sie in Schleswig-Holstein Windwuchs und Mühlenwucher, dann regiert die Goldkarte aus 2015/2016 und die Lobby übernimmt und Ihren die Planung aus der Hand.
Neuaufstellung Regionalplan Wind:
LSGS wieder mit dem Prädikat: Tabukriterium in der Regionalplan Wind stellen und nicht als Abwägungskriterium. Keine Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten