Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Die Petition fordert die Beibehaltung oder Erhöhung der Fördersätze von 82% für allgemeinbildende und berufsbildende Ersatzschulen von 82% (gem. Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz §122) und Rücknahme Art.6 Haushaltsbegleitgesetz 2025.
Gemäß Art. 7 Satz (4) des Grundgesetzes besteht das Recht zur Errichtung von privaten Schulen, es wird gleichzeitig festgelegt, dass "eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird."
Die Kürzungen der Schülerkostensätze können von den Ersatzschulen nur durch eine Erhöhung der Elternbeiträge aufgefangen werden, da bereits die bisherige Finanzierung kaum auskömmlich ist.
Insbesondere bei den Waldorfschulen sind diese Beiträge nicht ausgeschöpft, da den Elternhäusern bei der Zahlung des Schulgeldes Sozialstaffeln gewährt werden, um den Kindern unabhängig vom Einkommen der Eltern den Schulbesuch zu ermöglichen. Fallen diese Sozialstaffeln durch Schulgelderhöhungen weg, kommt es zu einer Sonserung nach den Besitzverhältnissen der Eltern, da es sich ein Teil der Elternhäuser dann nicht mehr leisten kann, ihre Kinder auf eine Waldorfschule oder eine andere Ersatzschule zu schicken.
Die Absenkung der Fördersätze durch das Land Schleswig-Holstein verstößt daher insbesondere im Bereich der Waldorfschulen gegen das Sonderungsverbot des Grundgesetzes.
Das Land Schleswig-Holstein wird aufgefordert, die Ersatzschulen so zu finanzieren, dass die gewährten Schülerkostensätze auskömmlich sind und die Schulen auch einkommensschwachen Eltern den Besuch einer Ersatzschule ermöglichen können.