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Erhalt des UKW-Radios

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Bis 2031 wird das UKW-Radio in Schleswig-Holstein schrittweise abgeschaltet. Bereits ab 2025 werden die ersten UKW-Sender abgeschaltet. Nach meiner Ansicht ist dies ein Fehler, aus den folgenden Gründen:

1. Barrierefreier Zugang für alle Bevölkerungsgruppen: UKW-Radios sind weit verbreitet und werden von vielen, insbesondere älteren Menschen, genutzt, die nicht über DAB+-fähige Geräte verfügen oder sich nicht mit der neuen Technologie auskennen. Eine vorzeitige Abschaltung könnte diese Bevölkerungsgruppe von wichtigen Informationsquellen abschneiden.

2. Kosteneffizienz für Verbraucher: Viele Menschen besitzen funktionierende UKW-Radios, die mit der Abschaltung nutzlos werden. Neue DAB+-Geräte verursachen zusätzliche Kosten, was für einkommensschwächere Haushalte eine finanzielle Belastung darstellt.

3. Flächendeckende Verfügbarkeit: UKW-Radios haben eine größere Reichweite, insbesondere in ländlichen Gebieten, in denen der Ausbau der DAB+-Netze möglicherweise noch nicht vollständig erfolgt ist. Der sofortige Wechsel könnte in Regionen ohne gute DAB+-Abdeckung zu Versorgungslücken führen.

4. Technologische Vielfalt: UKW ist eine bewährte, robuste und kostengünstige Technologie. Der Parallelbetrieb von UKW und DAB+ würde die Vielfalt und Flexibilität bei der Radioempfangstechnik erhalten, anstatt sich auf eine einzige digitale Plattform zu beschränken.

5. Notfallkommunikation: UKW ist in Krisensituationen besonders zuverlässig, da es über robuste Sender funktioniert, die weniger anfällig für Ausfälle durch Unwetter oder Überlastungen sind. Eine zu schnelle Abschaltung könnte die Sicherheit der Bevölkerung beeinträchtigen.

Ich möchte Sie bitten, diese Petition zu unterstützen um den Zugang zum Rundfunk für alle sicherzustellen & den erhalt von tausenden Radios, inklusive Autoradios und historische Stereoanlagen zu gewährleisten. Sorgen Sie dafür, dass das Radio nicht stirbt!

Beschluss des Petitionsausschusses
28.01.2025

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 161 Mitzeichnern unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der vom Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Hinzuziehung einer Stellungnahme der Staatskanzlei beraten.

Der Petent möchte erreichen, dass die UKW-Radio-Technologie nicht bis 2031 schrittweise eingestellt, sondern auch darüber hinaus parallel zum digitalen DAB+ Radio aufrechterhalten wird. Er befürchtet, dass die neue Technologie keinen barrierefreien Zugang für alle Bevölkerungsgruppen bietet. Insbesondere ältere Menschen würden sich oftmals nicht mit der neuen Technologie auskennen und DAB+-fähige Geräte stünden nicht allen zur Verfügung.

Dem Petitionsausschuss ist bekannt, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Bedenken des Petenten teilen. Er begrüßt deshalb, dass die Thematik der Umstellung auf die digitale DAB+Technologie im Schleswig-Holsteinische Landtag erörtert und die Verbreitung von privatem Hörfunk über DAB+ zunächst in einem wissenschaftlich begleitete Modellversuch erprobt sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung evaluiert wurde.

Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass die digitale Transformation alle Lebens- und Arbeitsbereiche betrifft. Die Medien und die Mediennutzung der Menschen verändern sich stetig. Neue Ausspielwege und Formen haben in den letzten Jahren eine zunehmende Bedeutung erlangt. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Transformation des Hörfunks in Schleswig-Holstein ein von allen Beteiligten gemeinsam getragenes Zukunftsobjekt ist, welches in einem langjährigen Prozess zusammen mit den privaten wie den öffentlich-rechtlichen Hörfunkanbietern in Schleswig-Holstein und Hamburg entwickelt wurde.

Hinsichtlich der Befürchtung des Petenten, dass die neue Technologie keinen barrierefreien Zugang für alle Bevölkerungsgruppen bietet, betont der Ausschuss, dass dieser Aspekt bei der Entwicklung der digitalen Transformation eine wichtige Rolle gespielt hat. Im Rahmen des Modellversuchs hat sich DAB+ erprobt und ging am 30. März 2023 in den Regelbetrieb. Der Ausschuss unterstreicht, dass der sukzessive Ausstieg aus UKW bis 2031 allen Nutzerinnen und Nutzern einen schrittweisen Umstieg ermöglicht. Hierfür gibt es zwar Möglichkeiten UKW-Radios zum Beispiel mit Hilfe entsprechender Adapter und Antennen für den Empfang von DAB-Digitalradio auszustatten, allerdings lohnt sich eine Nachrüstung bei einfachen Haushaltsradios meist nicht. Hier wäre eine neues DAB+-Radio die bessere Alternative. Diese gibt es bereits ab ca. 30 Euro im Handel. Zu berücksichtigen ist auch, dass viele Neugeräte bereits seit Jahren eine DAB+-Funktion enthalten oder Kombigeräte sind, sodass diese weiterhin genutzt werden können. Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass die Umstellung auf ein Gerät mit DAB+-Funktion im Zeitraum bis 2031 somit zu einem vertretbaren Aufwand möglich ist.

Aus Sicht des Petitionsausschusses spricht für den Umstieg auf digitales Radio auch, dass die verfügbaren UKW-Frequenzen bereits jetzt vollständig mit Radioprogrammen belegt sind und nicht mehr erweitert werden können. Der Umstieg ermöglicht ein größeres Programmangebot sowie eine höhere Reichweite. Noch bis 2031 werden Hörfunkprogramme sowohl über UKW als auch über DAB+ zu empfangen sein, um Nutzerinnen und Nutzern den Umstieg zu erleichtern. Dieser sogenannte Simulcast bindet Ressourcen und ist für die Hörfunkanbieter mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden. Mit der Umstellung auf DAB+ ist auf Senderseite eine Energieersparnis von bis zu 85 Prozent möglich, da die Energie-Effizienz des DAB+-Übertragungsweges von Sender zu Empfänger im Vergleich zu UKW bedeutend höher ist. Aus diesem Grund und aufgrund des erfolgreich durchgeführten Modellversuches, erscheint es nicht sinnvoll, die Parallelstrukturen länger aufrechtzuerhalten.

Eine Beeinträchtigung der Sicherheit der Bevölkerung aufgrund einer zu schnellen Abschaltung von UKW sieht der Ausschuss nicht. Das für Informationen im Krisenfall wichtige Programm NDR 2 wird noch bis Mitte 2031 auch über UKW verbreitet. Bis dahin wird das DAB+-Netz in ganz Schleswig-Holstein mit einer guten Leistungsqualität ausgebaut sein. Zudem setzt die Landesregierung seit der Einführung des Modularen Warnsystems auf einen Warnmittelmix, um die Bürgerinnen und Bürger auf verschiedensten Wegen erreichen zu können. So ist die Weckfunktion, die bei neuen DAB+-Geräten vorhanden sein wird, beispielsweise ebenfalls beim Cell Broadcast im Mobilfunknetz vorhanden. Auch ist jede Leitstelle im Land in der Lage regionalisierte Warnmeldungen herauszugeben.

Der Ausschuss kommt im Ergebnis seiner Beratung zu dem Schluss, dass die Vorteile des Umstiegs auf DAB+ überwiegen. Ein Votum im Sinne des Petenten wird deshalb nicht ausgesprochen.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Details

Veröffentlichungsdatum
09.10.2024
Petent/in
Jendrik Hollensen
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
161 Mitzeichner