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Rettung der Kieler Felsenhalle
Mitten in Kiel befindet sich die Felsenhalle, ein denkmalhistorisches Kleinod und ein Stück Stadtgeschichte. Mit ihren mehr als 170 Jahren ist sie nicht nur älter als die angrenzende Moorteichwiese, sondern auch älter als das sie umgebende Südfriedhofsviertel selbst. 1846 erbaut, war sie einst Mittelpunkt einer Brauerei-Dynastie, ein angesehener Gasthof mit Gartenwirtschaft, Aussichtsturm und eigenem Brauereibetrieb. Zuletzt wurde sie als Wohnhaus genutzt. Ebenfalls zur Felsenhalle gehört eine weiträumige unterirdische Anlage mit Kellergewölben. Heute leben dort verschiedene Fledermausarten. Nach einem Einsturz wurde dieser unterirdische Teil 2010 begutachtet und saniert.
Der oberirdische Teil der Felsenhalle ist jedoch inzwischen akut gefährdet und der Fortbestand damit stark bedroht. Seit dem Tod der letzten Bewohnerin 2018 steht sie mangels familiärer Erben leer. Dem nachfolgenden Besitzer, dem Förderverein Schleswig-Holsteinisches Freilichtmuseum e.V., waren in Sachen Erhalt der Gebäude die Hände gebunden, da seine Einsatzmöglichkeiten durch die Vereinssatzung stark auf den Standort Molfsee (in einem Freilichtmuseum) begrenzt seien. Nun verfällt das Anwesen im Südfriedhofsviertel zunehmend. Dabei steht die Felsenhalle unter Denkmalschutz und damit im öffentlichen Interesse für Kiel und Schleswig-Holstein. Der Denkmalschutzstatus unterliegt aktuell allerdings einer Prüfung und steht damit zur Disposition. Es besteht daher die begründete Sorge unserer Kieler Bürgerinitiative, dass die Gebäude zeitnah abgerissen und das Gelände planiert und neu bebaut werden sollen. Erst kürzlich wurde die Felsenhalle vom Förderverein an einen privaten Immobilienentwickler verkauft.
Für Kiel und Schleswig-Holstein würde das Verschwinden der Felsenhalle einen enormen kulturellen Verlust bedeuten. Die Felsenhalle stellt einen ungehobenen Schatz von kulturhistorischem Wert und einem hohen Identifikationsgrad dar. Dies gilt besonders, da Kiel kriegsbedingt kaum noch über (vor-)gründerzeitliche Bausubstanz und Sehenswürdigkeiten verfügt. Ein Abriss der Gebäude könnte durch Lärm und Erschütterung ggf. auch die unterirdisch lebenden Fledermäuse gefährden. Zudem steht ein Teil des Baumbestands unter Naturschutz.
Deshalb wollen wir als Initiative von Bürger*innen aus Kiel und SH einen möglichen Abriss verhindern und fordern den Erhalt der Felsenhalle. Dazu gehört sowohl die Fortführung des Denkmalschutzes, als auch die aktive Instandhaltung der oberirdischen Gebäude, des Turms und des Gartengeländes. Hierfür wollen wir eine aktive Beteiligung der Bevölkerung bei der Erstellung eines Zukunftskonzepts für die Felsenhalle.
Wir bitten daher den Petitionsausschuss des Landes Schleswig-Holstein, bezüglich unseres Anliegens im Sinne der Öffentlichkeit vollumfänglich aktiv zu werden. Ebenso fordern wir das Land Schleswig-Holstein sowie seine zuständigen Ministerien auf, gemäß ihres Auftrags für den Erhalt und die Nutzbarmachung der genannten Objekte tätig zu werden. Wir fordern zudem die Stadt Kiel und die Denkmalschutzbehörden auf, den Denkmalschutz der Felsenhalle zu prüfen und auch zukünftig fortzuführen. Darüber hinaus fordern wir auch den neuen Eigentümer auf, von einem Abriss abzusehen, die Felsenhalle in seine Planung zu integrieren und die Bürger dabei transparent mitzunehmen. Wir fordern den Förderverein Schleswig-Holsteinisches Freilichtmuseum e.V. auf, in diesem Sinne ebenfalls Einfluss zu nehmen.
Bitte schenken Sie der Felsenhalle Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Stimme. Vielen Dank!
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 96 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden ist, auf der Grundlage der von der Hauptpetentin vorgetragenen Argumente und mehreren Stellung-nahmen des Bildungsministeriums, vormals Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und in der laufenden Wahlperiode Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur geprüft und mehrmals beraten. Das vormalige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung ist vom Bildungsministerium an der Stellungnahme beteiligt worden.
Das Bildungsministerium führt zum Sachverhalt aus, dass es sich bei der Felsenhalle um eine sogenannte Sachgesamtheit nach dem schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetz handelt. Dem Denkmalschutz unterlägen damit nicht nur die ehe-malige Gaststätte Felsenhalle mit dem prägnanten Turm selbst, sondern auch die Lindenallee sowie eine weitere Lindenreihe und der frühere Brauereikeller. Aufgrund § 16 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz ergebe sich eine Erhaltungspflicht hinsichtlich des geschützten Kulturdenkmals. Diese Erhaltungsverpflichtung gelte jedoch nicht absolut, sondern finde ausweislich der genannten Gesetzesnorm ihre Grenze in der Zumutbarkeit der weiteren Erhaltung.
Die in der Petition benannten Fledermausvorkommen in den unterirdischen Anlagen und Kellergewölben der Felsenhalle seien seitens des hierzu beteiligten Umweltministeriums bestätigt worden. Im Rahmen einer Lichtschrankenmessung im Jahr 2016 seien bis zu 200 Tiere unterschiedlicher Arten registriert worden. Im Jahr 2019 seien noch 12 Wasserfledermäuse gezählt worden. Der Brauereikeller bestehe aus mehreren Bereichen, die insgesamt eine gesetzlich geschützte Lebensstätte gemäß § 44 Absatz 1 Nummer 3 Bundesnaturschutzgesetz darstellten. Im Rahmen einer arten-schutzrechtlichen Prüfung müsse bei geplanten Vorhaben geklärt werden, ob sich eine Beeinträchtigung des Winterquartiers der Fledermäuse ergeben könnte. In diesem Zusammenhang seien nicht nur die baubedingten Erschütterungen auf den Kellerbereich zu berücksichtigen, sondern auch eventuell auftretende Lichtemissionen maßgebend. Insbesondere im Bereich der Einflugöffnungen reagierten Wasserfledermäuse sehr empfindlich auf Licht.
Der historische Altbaumbestand sei zum Teil rechtlich geschützt. Entsprechende naturschutz- und denkmalrechtliche Vorgaben müssten bei zukünftigen Vorhaben beachtet werden. Das Bildungsministerium hat den Petitionsausschuss davon unter-richtet, dass am 2. Februar 2022 von dem – privaten - Eigentümer ein Abbruchantrag für die Felsenhalle bei der unteren Denkmalschutzbehörde eingegangen ist.
Bei der Bewertung des Abbruchantrages werde von der unteren Denkmalschutzbehörde unter anderem eine Wirtschaftlichkeitsprüfung im Rahmen der Prüfung der Zumutbarkeit durchzuführen sein. Der unteren Denkmalschutzbehörde sei bekannt, dass der Zustand des Gebäudes sehr schlecht und die bauliche Erhaltungsfähigkeit in Frage gestellt sei. Der Sanierungsaufwand für die Erhaltung der noch vorhandenen historischen Bausubstanz sei enorm. Das Bildungsministerium betont, dass die Voraussetzung für eine abschließende Bewertung und gegebenenfalls der Erteilung der Abbruchgenehmigung das Vorliegen der vollständigen Unterlagen sei. Der Ein-gang dieser Unterlagen und die Prüfung durch die untere Denkmalschutzbehörde bleibe abzuwarten. Erst anschließend könne die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 13 Denkmalschutzgesetz und eine Prüfung der Zumutbarkeit der Erhaltung des Denkmals erfolgen.
Der Petitionsausschuss dankt der Hauptpetentin für ihr Engagement, auf die denk-malrechtliche Bedeutung der Felsenhalle aufmerksam zu machen.
Er hat sich mit dem Anliegen der Petentin ausführlich befasst und sich mehrfach mit Detailfragen an das Bildungsministerium gewandt. Der Ausschuss stellt fest, dass die Stadt Kiel als untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege als obere Denkmalschutzbehörde weiterhin im Austausch zur Bewertung der fachlichen Fragen stehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Grundstück in Privatbesitz steht und die Nutzung sowie deren Ausgestaltung in den Grenzen der maßgeblichen Vorschriften dem Eigentümer obliegt.
Das Bildungsministerium bittet er im Nachgang, ihn über den Ausgang des Verfahrens zu informieren.