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Mit der Petition wird gebeten in allen Bundesländern:
1. Eine landes- ggf. bundesweite Rufnummer 11 92 (92 =WC) für eine Ruf-Toilette einzurichten. Damit wird dem landes- und bundesweiten Problem der fehlenden Toiletten Rechnung getragen und eine einheitliche Lösung angeboten.
2. Weiterhin sollen landes- und bundesweit Fahrzeuge mit einer barrierefreien Toilette beschafft werden um innerhalb von ca. 15 Minuten (ähnlich den Notfallfahrzeugen) für das menschliche Bedürfnis eine Toilette bereitzustellen.
Grundlage dafür ist: §3 EMKR, (erniedrigender Behandlung), GG § 1, Die Würde ist unantastbar und GG §2 Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Im Öffentlichen Raum fehlen überall nutzbare Toilettenanlagen. Erschwerend kommt noch dazu, dass das Wildpinkeln mit Bußgeld betraft wird. Es gibt zwar Ansätze z.B. Nette Toilette und APPs mit Hinweisen auf Toilettenanlagen. Allerdings gehören dazu meistens auch Öffnungszeiten und weite Wege. Meistens sind diese Toiletten auch nicht barrierefrei. Barrierefreie Toiletten mit Hubwinkeltisch und Lifte für Erwachsene sind äußerst selten. Damit wird es für eingeschränkte Menschen massiv erschwert, Art. 2 GG, rauszugehen und die Belastung für Begleitpersonen steigt erheblich.
Toilettencontainer haben erhebliche Akzeptanz Probleme. Um den Bedarf zu decken, müssten sehr viele bereitgestellt werden und würden mit der Barrierefreiheit, der Pflege und Reinigung hohe Kosten verursachen. Zusätzlich sind diese Container architektonisch eher abstoßend. Parkanlagen, Kinderspielplätze, Sportanlagen, Trimmpfade usw. sowie Bereich außerhalb der Geschäfte haben keine Angebote. Gaststätten und Private Räume müssen nicht geöffnet werden. Weitere Betroffene von fehlenden Toilettenanlagen sind die Personen, die im öffentlichen Bereich ihren Job haben. Dazu gehören z.B. Reinigungskräfte, Pflege der Grünanlagen, Ordnungskräfte, Feuerwehr und Polizei, sowie Kräfte im ÖPNV, der Müllabfuhr und viele mehr. Hierfür müssen die Toiletten eine bestimmte Größe haben, damit z.B. Sicherheitskräfte mit ihren Sicherheitsuniformen diese auch nutzen können mit sicherer Ablage der Uniform. Weiterhin sollen diese Fahrzeuge auch Obdachlosen eine Lösung anbieten. An besonderen Stellen können dafür Notfalltelefone fest installiert werden. Anschließend sollten einige gesetzeswidrige Toilettenanlagen (erniedrigende Behandlung), z.B. offene Urinale, entfernt werden.
Seit Jahrzehnten wird gegen das Recht auf Unversehrtheit und erniedrigende Behandlung verstoßen und die einhergehenden Verschmutzungen werden akzeptiert. Mit dieser Petition wird eine Lösung gefordert dieses Problem 7 * 24 Stunden z.B. über die Daseinskosten menschenwürdig zu lösen. Papierkörbe können auch 7*24 Std. kostenlos genutzt werden. Die Fahrzeuge könnten z.B. bei den Notfallfahrzeugen bereitgestellt werden und von Privatpersonen im Bereitschaftsdienst 7*24 Stunden gefahren werden. Da keine Personen befördert werden, reicht ein normaler Führerschein.
Aber vor allem werden die menschlichen Bedürfnisse menschwürdig berücksichtigt und nicht mehr negiert. Die Not der Menschen wird damit in den Vordergrund gestellt mit einer schnellen Lösung.
Das Leben und die Freiheit wieder rauszugehen und auch den Dienst bzw. Job ohne Angst zu erledigen, wird damit für sehr viele Menschen vereinfacht und wieder ein Stück normaler.
Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die öffentliche Petition, die von 27 Mitzeichnern unterstützt wird, auf der Grundlage des Vortrags des Petenten sowie einer Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport beraten.
Der Petent setzt sich für die mindestens landesweite Einrichtung von mobilen Ruf-Toiletten ein. Über eine möglichst bundeseinheitliche Nummer solle die Möglichkeit eröffnet werden, eine barrierefreie und mobile Toilette innerhalb von 15 Minuten anfordern zu können. Die bisherige Infrastruktur für Toiletten im öffentlichen Raum sei weder ausreichend noch werde sie den persönlichen hygienischen Anforderungen der meisten Personen gerecht. Auch sei die Barrierefreiheit oftmals nicht gegeben. Diese Mangelsituation verstoße seiner Ansicht nach gegen Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie des Grundgesetzes. Der Petent wünscht sich eine Lösung für dieses Problem.
Der Petitionsausschuss kann den Bedarf an möglichst flächendeckend bereitgestellten Toiletten nachvollziehen. Ihm ist bewusst, dass der Zugang zu diesen Einrichtungen regional unterschiedlich gut ausgebaut ist. Der Ausschuss entnimmt der Stellungnahme des Innenministeriums, dass die Bereitstellung von öffentlichen Toiletten dem Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben einer Gemeinde zuzuordnen ist. Im Gegensatz zu pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben kann eine Gemeinde nicht zur Erfüllung der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben verpflichtet werden. Hierfür besteht keine gesetzliche Grundlage. Die Gemeinde entscheidet eigenverantwortlich über das ob und das wie der Umsetzung einer solchen Aufgabe.
Auf die Hinweise des Petenten zu den Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Grundgesetzes, aus denen er eine Verpflichtung zur Bereitstellung öffentlicher Toilettenanlagen ableitet, entgegnet das Innenministerium, dass sich nur ausnahmsweise ein Leistungsanspruch aus Grundrechten ergibt. In erster Linie handele es sich bei Grundrechten um Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. In einer Gerichtsentscheidung über einen ähnlichen Sachverhalt habe das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt, dass aus dem grundrechtlich garantierten Schutz der Menschenwürde für die Kommunen kein Gebot entstehe, den Bürgern (kostenlose) öffentliche Toiletten zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss erkennt das Engagement des Petenten für dieses Thema an. Er hegt allerdings Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit des Lösungsvorschlages. Zu der Bereitstellung der für eine flächendeckende Einsatzbereitschaft notwendigen großen Anzahl an Ruf-Mobilen käme noch die Unterhaltung und insbesondere die Reinigung der Fahrzeuge hinzu. Daneben wäre die Einhaltung und Verantwortung von Verkehrssicherungspflichten im Standbetrieb und an den Halteorten zu klären. Für die personelle Ausstattung einer Ruf-Toiletteneinheit im Schichtbetrieb müsste darüber hinaus eine große Anzahl an Personen gewonnen werden. Insgesamt wäre neben den dargestellten Herausforderungen eine Umsetzung auch mit hohen Kosten verbunden.
Dem Petitionsausschuss ist bewusst, dass das Vorhalten von öffentlichen Toilettenanlagen unter die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Daseinsvorsorge fällt. Welchen Bedarf eine Gemeinde mit diesen Einrichtungen abdecken möchte und ob in Einzelfällen die Einrichtung von Ruf-Toiletten im Vergleich zu stationären Einrichtungen für einzelne Gemeinden vorteilhaft sein könnte, ist von jeder Gemeinde eigenständig zu beurteilen. Aufgrund des besseren Überblicks einer Gemeinde über die lokalen Angebote hält der Ausschuss dies auch für sachgerecht. Sollte zukünftig der Vorschlag des Petenten großflächig von den Gemeinden umgesetzt werden, wäre die Einrichtung einer einheitlichen Rufnummer zu diskutieren. Derzeit sieht der Ausschuss für eine solche Hotline keinen Bedarf.
Auch wenn in der Praxis die öffentlich zugänglichen Sanitärbereiche nicht bei jedem Aufsuchen gereinigt sind und gerade an Wochenenden und zu Nachtzeiten die Reinigung längere Zeit unterblieben sein kann, ist der Ausschuss davon überzeugt, dass es auch im Interesse einer Gemeinde liegt, die stationären Toilettenanlagen für die Öffentlichkeit stets zugänglich und in einem guten hygienischen Zustand zu halten. Auch die barrierefreie Nutzungsmöglichkeit wird schon vielerorts angestrebt. Eine solche Nachrüstung von älteren Sanitäranlagen ist nicht immer einfach und ökonomisch umsetzbar. Bei einer Neuerrichtung von öffentlichen Toiletten geht der Ausschuss jedoch davon aus, dass diese bereits barrierefrei aufgrund des § 3 Absatz 1 Landesbauordnung geplant werden.
Für das einfache Auffinden von öffentlich zugänglichen Toiletten verweist der Ausschuss auf die Initiative „Die nette Toilette“, die auch vom Petenten angesprochen wurde. Der Ausschuss erachtet diese Initiative für unterstützenswert und sinnvoll. Dem Ausschuss ist zudem bewusst, dass für Menschen mit Behinderungen, die auf eine barrierefreie Toilette angewiesen sind, besonders große Herausforderungen bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kommunen für den nachträglichen barrierefreien Umbau von bestehenden Sanitäranlagen auch Fördermittel aus dem Fonds für Barrierefreiheit beantragen.
Der Ausschuss erhält durch seine Tätigkeit eine Vielzahl von Rückmeldungen aus der Gesellschaft und schätzt die Hinweise zu aktuellen Problemen und Verbesserungsvorschlägen. Insbesondere nimmt er wahr, dass sich der Petent stark für dieses Thema engagiert. Aus den dargestellten Gründen kann der Ausschuss den konkreten Vorschlag allerdings nicht unterstützen.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.