Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags
Springe direkt zu:
Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Die Landesregierung hat just ( 24.09.2024 ) eine Pressemitteilung zum Haushaltsentwurf 2025 vorgelegt; in beiden ist eine Erhöhung des Selbstbehalts bei der Beihilfe enthalten, d.h. Beamte sollen künftig einen höheren Teil der Gesundheitskosten selbst tragen ( wenn sie welche verursachen ).
Ich rege an, dass die Landesregierung beauftragt wird, systematische Analysen des Selbstbehalts wie folgend beschrieben vorzulegen, damit den Abgeordneten eine Ersteinschätzung ermöglicht wird, ob der Selbstbehalt bei der Beihilfe dem AGG zuwiderläuft und folglich eine Erhöhung des Selbstbehalts eine Erhöhung der Haushaltsrisiken zur Folge hat.
Folgende Analysen / Auswertungen rege ich konkret unter Berücksichtigung aller Beamten des Landes an:
Auswertung 1 - gruppiertes Säulendiagramm ( die Jahre 2019-2023 als Gruppe, damit erkennbar ist, ob einzelne Jahre Besonderheiten aufweisen ), Y-Achse durchschnittliche prozentuale In-Anspruchnahme des Selbstbehalts, X-Achse ( also Kategorien ) Besoldungstufe, Geschlecht, Behinderung ja/nein
Auswertungen 2a-2s ( pro Laufbahngruppe also eh. mittlerer Dienst, eh. gehobener Dienst, eh. höherer Dienst sowie politische Beamte und pro Jahr 2019-2023 ) - gestapelte Säulendiagramme mit dem Geburtsjahr auf der X-Achse ( an den oberen und unteren Grenzen zusammengefasst, damit nicht zu wenige Datensätze in einem Jahr vorhanden und damit Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind ), dem Geschlecht als Differenzierungsmerkmal ( Legende ) und die durchschnittliche prozentuale Inanspruchnahme des Selbstbehalts auf der Y-Achse.
Zentrale Größe ist die prozentuale In-Anspruchnahme des Selbstbehalts. Hiermit ist gemeint, wie viel vom individuellen Selbstbehalt durch beihilfefähige Aufwendungen vom jeweiligen Beamten für die betroffenen Jahre "verbraucht" wurde. Personen ohne Kosteneinreichung haben mithin einen Anteil von 0%, wer den eigenen Selbstbehalt übersteigende beihilfefähige Aufwendungen hat, käme mithin auf 100%. Eigentlich müssten die Auswertungen nach Zeitanteilen etc. differenziert werden, da viele Faktoren Einfluss auf den absoluten Selbstbehalt haben, die vorgeschlagenen Auswertungen sind bewusst i.R.d. Petition etwas grob gehalten.
Gleichwohl wäre meine Erwartung, dass sowohl Frauen einen höhere durchschnittliche prozentuale In-Ansprachnahme des Selbstbehalts aufweisen als Männer, als auch Menschen mit Behinderung eine höhere als ohne und zuletzt auch Ältere eine höhere Jüngere.
Drei Zielgruppen i.S.d. § 1 AGG wären -wenn die Erwartung zutrifft- daher betroffen.
Nach § 3 Abs. 2 AGG wäre auch eine mittelbare Benachteiligung umfasst.
Während die Regierung also ausführt ( Zitat Pressemitteilung ), dass "sozial verträglich" vorgegangen werden soll, wird die avisierte faktische Gehaltskürzung vermutlich vorrangig Frauen, Ältere und/oder Menschen mit Behinderung ( sowie chronisch Kranke ) betreffen.
Wenn die Auswertungen das zu erwartende Ergebnis bestätigen, hätten die Abgeordneten eine fundierte Entscheidungsgrundlage, ob sie dem Haushaltsentwurf zustimmen können oder bereits beim bestehenden Selbstbehalt Handlungsbedarf sehen.