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Bestattung auf einer Streuwiese auch in Schleswig-Holstein ermöglichen

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Gesetzgebung und Justiz

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit zunehmendem Alter und einigen Erkrankungen macht man sich Gedanken, was mit einem nach dem Tod passieren soll. Die zur Zeit zur Verfügung stehenden Alternativen in S.-H. stellen sich alle für mich und sicherlich auch andere unschön da:
z. B.: 1. einsam im Wald, 2. im dunklen Wasser aufgelöst auf dem Meeresboden, 3. im Sarg/Urne unter der Erde.
Nach Alternativen suchend, fand ich die Bestattung auf einer Streuwiese. Dieses ist aber leider zur Zeit nur in folgenden Bundesländern möglich: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.
Darum meine Bitte an Sie vom Petitionsausschuß: die Möglichkeit, diese Art der Bestattung auch in Schleswig-Holstein zu schaffen. Der Gedanke, auf der Erde unter unserem schönen schleswig-holsteinischem Himmel verstreut zu werden, läßt bestimmt nicht nur mich viel versöhnlicher mit dem Tod umgehen.

Beschluss des Petitionsausschusses
11.02.2025

Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die von 43 Personen unterstützte öffentliche Petition auf der Grundlage der von der Petentin vorgetragenen Gesichtspunkte unter Hinzuziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Justiz und Gesundheit beraten.

Die Petentin hat den Wunsch, nach ihrem Tod durch Ausbringen ihrer Asche auf einer Streuwiese bestattet zu werden. Sie bittet den Petitionsausschuss, sich dafür einzusetzen, dass diese Form der Bestattung auch in Schleswig-Holstein ermöglicht wird.

Dem Ausschuss ist bewusst, dass sich die Vorstellungen der Menschen über den Ablauf und die Form der eigenen Bestattung verändern und sich individuelle Wünsche entwickeln, wie nach dem Tod mit dem Körper umgegangen werden soll. Der Petitionsausschuss begrüßt deshalb, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag im Dezember 2024 eine Änderung des Bestattungsgesetzes beschlossen hat. Mit dieser Liberalisierung des Bestattungswesens wird der gesellschaftlichen Entwicklung der Bestattungskultur Rechnung getragen, die auf der Wahrung der Selbstbestimmung über den Tod hinaus basiert. Der Gesetzgeber ermöglicht nunmehr den Friedhofsträgern, Bereiche für das Verstreuen und Einbringen von Asche verstorbener Personen festzulegen. Der Ausschuss stellt fest, dass dem Anliegen der Petentin damit entsprochen wurde.

Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Erledigung der Petition durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag. Die Bestätigung erfolgt in einer der nächsten Tagungen.

Details

Veröffentlichungsdatum
28.10.2024
Petent/in
Ines Jäger
Status
abgeschlossen
Mitzeichnungs­frist abgelaufen
43 Mitzeichner