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Der Landtag von Schleswig-Holstein bzw. die Landesregierung von Schleswig-Holstein sollen sich dafür einsetzen, dass die in Schleswig-Holstein geltenden Abstandsregelungen von Windkraftanlagen auch zwischen den Landesgrenzen SH/HH eingehalten wird.
Exemplarisch ist hier der Fall bei den geplanten Windeignungsflächen in Duvenstedt:
Im äußersten Norden von Hamburg, im Bezirk Wandsbek, befindet sich ein 27 Hektar umfassendes, als Eignungsfläche ausgewiesenes Areal, nördlich und südlich der Bundesstraße 432 zwischen Norderstedt und Bad Segeberg. Hier ist das Grenzgebiet von Hamburg und Schleswig-Holstein, dieses verläuft an dieser Stelle zwischen Wiesen, landwirtschaftlich genutzten Flächen und Knicklandschaften. Die unmittelbare Nachbargemeinde ist Tangstedt im Kreis Stormarn.
Als Abstandsregelung hat Hamburg 500 Meter, Schleswig-Holstein 800 bis 1000 Meter für Windkraftanlagen vorgesehen. Die nun angedachten Gebiete in Hamburg würden rein physisch die tatsächlichen Abstandsregeln von Schleswig-Holstein unterschreiten bzw. für die dort wohnenden Bürger missachten. Hier muss eine länderübergreifende Vereinbarkeit zwingend erwirkt werden.
Ziel dieser Petition ist daher, dass es zu einer verbindlichen Verständigung der beiden Bundesländer Schleswig-Holstein und der Freien Hansestadt Hamburg kommt. Die Abstandsregelungen von Windkraftanlagen müssen auch für die an Hamburg angrenzenden Gemeinden in Schleswig-Holstein sichergestellt werden.
Ich bitte um möglichst ausführliche Behandlung dieser Sachlage und um die Berücksichtigung der Stellungnahme der örtlichen Gemeinde.
Mit freundlichen Grüßen
Henryk Bartsch