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Die in Deutschland lebenden ca. 70.000 deutschen Sinti und Roma sind seit 1998 als nationale Minderheit anerkannt. Am 14. November 2012 hat Schleswig-Holstein als erstes Bundesland die deutschen Sinti und Roma als Minderheit in die Landesverfassung aufgenommen.
Seit über 600 Jahren leben die Sinti und Roma im deutschsprachigem Mitteleuropa: zu allen Zeiten waren sie Opfer von Benachteiligung und oft gewaltsamer Unterdrückung. Insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus wurden viele Mitglieder dieser Volksgruppe systematisch ermordet; 500.000 Menschen fielen dem Holocaust zum Opfer. Erst 1982 erfolgte die politische Anerkennung des Tatbestandes des Völkermordes.
Ca 5.000 Sinti und Roma leben in Schleswig-Holstein. Sie sind eine traditionell in Schleswig-Holstein beheimatete Minderheit. Ihre erste urkundliche Erwähnung ist aus dem Jahre 1417. Sie bewahren sich eine Vielfalt von eigenen Traditionen. Vor allem blieb das Romanes bis heute ihre Muttersprache, während Deutsch als Heimatsprache erlernt wird. Romanes ist seit 1998 mit der europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen gesetzlich anerkannt und geschützt.
1980 gründete sich der „Verein zur Durchsetzung der Rechte der Sinti in Kiel und Schleswig-Holstein“ 1989 wurde ein vom Land Schleswig-Holstein finanziertes Büro eingerichtet. Seit 1990 ist der Verband Deutscher Sinti und Roma Träger der politischen und kulturellen Arbeit.
Die Sinti und Roma werden seit 1990 von dem Verband deutscher Sinti und Roma, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. vertreten. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle in Kiel beraten in sozialen Fragen und pflegen die Traditionen der Minderheit. Sie sind Vertreter der Minderheit, leisten Öffentlichkeitsarbeit und setzen sich für die politische und kulturelle Akzeptanz deutscher Sinti und Roma ein. Sie betreuen heute circa 5000 Mitglieder.