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Das Plenum

Das Plenum ist die Vollversammlung des Landtags. Es ist der zentrale Ort der öffentlichen Rede und der verbindlichen Entscheidungen des Parlamentes. Das Erscheinungsbild des Plenums in der Öffentlichkeit, das in ähnlicher Form alle Länderparlamente und der Deutsche Bundestag abgeben, führt häufig zu Missverständnissen.

Das Plenum – ein „Schaufenster“

Das Plenum ist auch das „Schaufenster“ des Parlaments. Dank Presse, Rundfunk und Fernsehen ist es der Bevölkerung möglich, die wichtigsten Meinungen im politischen Streit zu erkennen.

Bevor eine politische Position im Plenum öffentlich vertreten wird, durchläuft sie viele Stationen parlamentarischer Arbeit. Die Etappen auf dem Wege dorthin (Fraktionen, Fraktionsarbeitskreise, Ausschüsse) sind den Bürgerinnen und Bürgern häufig nicht einmal bekannt. Denn die Berichterstattung in den Medien konzentriert sich in der Regel auf die Darstellung des Geschehens im Plenum.

 

Kamerateams machen Aufnahmen im Plenarsaal des Landtages.
Kameraleute bei der Arbeit im Plenarsaal Foto: Landtag, Holger Stöhrmann

Wer sich eine Plenarsitzung ansieht, empfindet kaum Verständnis dafür, wenn manche Abgeordnete offensichtlich den Ausführungen der Redner nicht folgen. Ein solches Erscheinungsbild, das in ähnlicher Form alle Länderparlamente und der Deutsche Bundestag abgeben, hat zwei wesentliche Ursachen: die erste liegt in der Arbeitsweise der Parlamente begründet.

Das Erscheinungsbild des Arbeitsparlaments

Parlamente in Deutschland sind Arbeitsparlamente. Wenn im Plenum eine politische Entscheidung fällt, ist sie vorher schon in Fraktions­arbeitskreisen, Ausschüssen und Fraktionen gründlich behandelt worden. Oft werden sehr spezielle Sachverhalte diskutiert. Dann sind nur wenige Abgeordnete sachkundig. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass die in der Debatte geforderten „Experten“ der eigenen Fraktion ihren Standpunkt überzeugend vortragen können – in Übereinstimmung mit den Grundvorstellungen der Fraktion.

 

Nebendiskussion im Plenarsaal.
Abgeordnete während einer Plenarsitzung Foto: Landtag, Holger Stöhrmann

Das Bild des Parlaments in den Medien

Ein weiterer Grund für die Kritik am Erscheinungsbild des Parlaments hängt mit der Art und Weise zusammen, wie das Fernsehen über Parlamente berichtet. Es ist schwierig, in diesem Medium Politik darzustellen, wie sie wirklich ist. Man erfährt meist nicht, dass in kleineren Kreisen eine Entscheidung in stundenlangen Sitzungen allmählich heranreifte, Argumente hin und her gewendet wurden, Sachverstand bemüht wurde. Im Kampf um Einschaltquoten ist dafür kein Platz.

Plenarsitzung

Die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages treffen sich in der Regel einmal im Monat zu einer dreitägigen Plenarsitzung. In der Zeit zwischen den Plenarsitzungen werden Gesetzentwürfe und andere Beratungsgegenstände in den Ausschüssen, den Fraktionen und den Arbeitskreisen der Fraktionen vorbereitet.

Die Sitzordnung im Plenarsaal

Die Grafik zeigt den Plenarsaal von oben mit Fotos und Namen aller Abgeordneten auf ihren Plätzen
Übersicht über die Sitzverteilung im Plenarsaal