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Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
§ 79 wurde durch Beschluss vom 5. Mai 1992 neu gefasst (GVOBl. Schl.-H. S. 321). Die Wirkung dieser Vorschrift erschöpfte sich allerdings bereits mit dem In-Kraft-Treten der Neufassung der Geschäftsordnung vom 8. Februar 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 85).
Grundsätzlich werden Beschlüsse des Landtages zur Übernahme oder Änderung der Geschäftsordnung sofort wirksam.
Auf die Vorbemerkung 3.3 vor Abschnitt I wird verwiesen.