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Schleswig-Holstein ist das einzige Land in der Bundesrepublik Deutschland, in dessen Grenzen drei nationale Minderheiten leben.
Bereits die 1949 verabschiedete Schleswig-Holsteinische Landessatzung enthielt das Prinzip der Bekenntnisfreiheit; d.h. das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit ist frei und darf nicht nachgeprüft werden. Dieses Prinzip fand auch Eingang in die „Bonn-Kopenhagener-Erklärungen von 1955“, die bis heute Basis für die Arbeit der Minderheiten diesseits und jenseits der deutsch-dänischen Grenze ist. Mit Inkrafttreten der neuen Landesverfassung im Jahr 1990 erfuhr der damalige Artikel 5 mit der ausdrücklichen Verpflichtung zu Schutz und Förderung der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe eine weitere Ergänzung. Am 14. November 2012 hat Schleswig-Holstein als erstes Bundesland die deutschen Sinti und Roma als Minderheit in die Landesverfassung aufgenommen. Ein zukunftsorientierter Minderheitenschutz ist in Schleswig-Holstein somit Staatszielbestimmung.
Artikel 6
Nationale Minderheiten und Volksgruppen
(1) Das Bekenntnis zu einer nationalen Minderheit ist frei; es entbindet nicht von den allgemeinen staatsbürgerlichen Pflichten.
(2) Die kulturelle Eigenständigkeit und die politische Mitwirkung nationaler Minderheiten und Volksgruppen stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.
Eine Minderheit oder Volksgruppe ist eine gegenüber der Mehrheitsbevölkerung eines Staats zahlenmäßig unterlegene Gruppe von Menschen, die ebenfalls Bürger und Bürgerin dieses Staates sind, jedoch keine dominante Stellung einnehmen. Sie weisen in ethnischer, religiöser und kultureller Hinsicht Merkmale auf, die sie von der übrigen Bevölkerung unterscheiden. Minderheiten bewahren innerhalb der Mehrheit die eigene Kultur, Tradition, Religion oder Sprache und damit ihre Identität.
Im Jahr 1987 forderte der Schleswig-Holsteinische Landtag die Landesregierung auf, einmal in der Legislaturperiode einen „Bericht zur Situation der Minderheiten und Volksgruppen“ vorzulegen, der umfassend Auskunft über die Minderheitenpolitik des Landes sowie die Organisation und Arbeit der Minderheiten gibt. Seit dem Jahr 2000 wird der Bericht zur Hälfte der Legislaturperiode, als Halbzeitbilanz, vorgelegt. Im Ergebnis ist damit eine frühzeitige Befassung und ein Reagieren auf neue Entwicklungen möglich.
Im DialogForumNorden (DFN) haben sich die vier Minderheiten und Volksgruppen in Schleswig-Holstein und im deutsch-dänischen Grenzland sowie mit Minderheitenthemen befasste Institutionen, Organisationen und Politiker zusammengeschlossen, um sich gegenseitig zu informieren und bei Bedarf gemeinsam Position zu beziehen, soweit Minderheitenangelegenheiten berührt sind.