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Für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben des Landtages durch seine Gremien, seine Mitglieder, die Fraktionen und deren Beschäftigte sowie durch die Landtagsverwaltung gelten die Vorschriften der Datenschutzordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Das Gremium überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, nimmt Beschwerden und Beanstandungen Betroffener entgegen, geht Vorgängen nach, die Anlass zu einer Überprüfung geben und unterrichtet den Ältestenrat über festgestellte Verstöße.
Jede Fraktion ist durch ein Mitglied vertreten, die Beratungen sind vertraulich.
Gutachten des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz für das Datenschutzgremium des Landtages zu der Fragestellung:
„Welche (personenbezogenen) Informationen dürfen Landtagsabgeordnete in Schleswig-Holstein aus Ausschusssitzungen an Dritte, insbesondere an die Presse weitergeben?“
Tipps und Hinweise des Datenschutzgremiums für Landtagsabgeordnete zum Umgang mit personenbezogenen Daten:
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hat im Geschäftsbereich des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages drei Datenschutz-Behördenaudits durchgeführt:
Audit bezüglich der anonymen Internetnutzung
Audit bezüglich der Durchführung von Petitionsverfahren in der Verwaltung des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Audit für das Zugangsberechtigungssystem und Videoanlage des Landeshauses